Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2023-03-16
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-16
Wortprotokoll
Es geht um die Motion Glanzmann 21.3354. Das Wichtigste in Kürze: Die Motion Glanzmann will bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien bzw. -mitteln für Organisationen wie beispielsweise die Schweizer Armee, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, den Nachrichtendienst des Bundes, welche für die Sicherheit der Schweiz zentral sind, Schweizer Produzenten gegenüber ausländischen Anbietern bevorzugen. Es geht also im Wesentlichen um drei Punkte: Es geht um Sicherheit, Unabhängigkeit und Beschaffungen.
Zur Sicherheit: Wenn sicherheitsrelevante Einheiten oder Organisationen wie die Armee oder der Nachrichtendienst im Einsatz sind, haben Informations- und Kommunikationstechnologien einen äusserst hohen Stellenwert. Sind die Informationsmittel nicht sicher oder wird die Kommunikation abgehört oder verändert, hat dies weitreichende und vor allem negative Folgen für die Sicherheit.
Zur Unabhängigkeit: Damit die Lieferungen, der Einsatz und die Wartung der Informations- und Kommunikationsmittel sichergestellt sind, sollen sie möglichst in der Schweiz beschafft werden. Damit soll eine Abhängigkeit von Lieferanten oder Staaten, welche in einem Krisenfall zuerst die eigenen Bedürfnisse stillen möchten, verhindert werden.
Zu den Beschaffungen: Die Produkte sollen in der Schweiz beschafft werden. Dies ist ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort und stärkt die sicherheitstechnologische Industriebasis im Bereich von Kommunikations- und Informationstechnologien, welche Hard- und Software beinhalten. Die dazu notwendige gesetzliche Grundlage soll neu legiferiert werden.
Ich komme nun zu unseren Beratungen: Die Sicherheitspolitische Kommission hat das Geschäft am 23. Januar 2023 beraten. Die Motion wurde am 14. Dezember 2022 vom Ständerat abgeändert, und zwar wie folgt: Es sollen für die Umsetzung der Motion nicht neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, vielmehr soll ihre Umsetzung im Rahmen der geltenden Bestimmungen geschehen.
Zu den Erwägungen der Kommissionsmehrheit: Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, dass die Motionsanliegen nach wie vor aktuell sind. Dabei geht es insbesondere darum, Informationsmittel für Organisationen, die für die Sicherheit des Landes zentral sind, bei inländischen Anbietern zu beschaffen, sofern es solche gibt, und den raschen Zugang zu den erforderlichen Mitteln oder zu Ersatzteilen zu gewährleisten. Für die Mehrheit kann die von der Motion angestrebte Stärkung der Unabhängigkeit des Landes nur durch eine klare Bevorzugung von Schweizer Anbietern oder - in Bereichen, in denen es keine Schweizer Lieferanten gibt - von Lieferanten mit der grössten Wertschöpfung für die Schweizer Technologie- und Industriebasis erreicht werden. Zu diesem Zweck müssen die bestehenden rechtlichen Instrumente ergänzt werden, weshalb die Mehrheit beantragt, die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, das Problem sei nicht der Mangel an Rechtsgrundlagen, sondern vielmehr deren Umsetzung. Es müssten vor allem die Beschaffungsprozesse angepasst werden, um in der Praxis, wo immer möglich, Schweizer Unternehmen zu bevorzugen. Nach Ansicht der Minderheit sollten die bestehenden Rechtsgrundlagen konsequent angewandt und der vorhandene Spielraum genutzt werden, zum Beispiel durch die freihändige Vergabe von Aufträgen gemäss Artikel 21 BöB. Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsminderheit, die Motion in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen. Ebenfalls ausschlaggebend war, dass gemäss Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a BöB ein Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung direkt an inländische Unternehmen vergeben werden kann, wenn er für die Landesverteidigung wichtig ist.
Ich komme zum Fazit: Ihre Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, die Motion in der ursprünglichen Fassung - also mit der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage - anzunehmen.