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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2023-03-16

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-03-16

Wortprotokoll

Christian Dussey, der Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes, hat Anfang März ein Interview über die Arbeit des Nachrichtendienstes gegeben. Er hat gesagt, so stand es auch im Titel: "Es stimmt, dass ein Teil dessen, was wir tun, in einer Grauzone liegt." Er hat recht. Als Gesetzgeber und oberste Aufsicht muss das Parlament tatsächlich feststellen, dass der Nachrichtendienst des Bundes Jahr für Jahr die gesetzlichen Regeln ritzt, die das Parlament ihm gegeben hat.

Beispielhaft lässt sich das an der Überwachung von politischen Tätigkeiten illustrieren: Artikel 5 Absatz 5 des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst verbietet es glasklar, Informationen über die politische Betätigung und über [PAGE 578] die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit zu beschaffen und zu bearbeiten. Diese Bestimmung sorgt für unsere Freiheit, zum Beispiel an Demonstrationen teilzunehmen oder auch ein politisches Amt zu bekleiden, ohne dass man Angst haben muss, fichiert zu werden. Sie schützt die demokratischen Grundrechte von uns allen.

Der Artikel wurde nach dem grossen Fichenskandal 1989 eingeführt, und er ist unbestritten. Dennoch berichtet die parlamentarische Aufsicht über den Nachrichtendienst, die GPDel, seit 2019 Jahr für Jahr darüber, dass sich der Nachrichtendienst des Bundes hier nicht an das Gesetz hält und Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit im Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben beschafft und bearbeitet hat.

Der Nachrichtendienst des Bundes schreckt auch nicht vor der Überwachung seiner eigenen Aufsicht, des Bundesparlamentes, zurück; Konsequenzen bleiben aus. Die heutige Struktur der Aufsicht mit der parlamentarischen Aufsicht GPDel und der VBS-internen Aufsicht AB-ND besteht seit dem Fichenskandal beziehungsweise seit Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes. Diese Aufsichtsstruktur sollte sicherstellen, dass sich der Nachrichtendienst des Bundes an das Gesetz hält. Jetzt, fünf Jahre später und vor der nächsten Revision mit der nächsten Kompetenzausweitung, zeigt sich, dass wir hier nachbessern müssen.

Deshalb schlage ich mit meinem Postulat vor, dass der Bundesrat prüfen soll, wie er die Aufsicht über die Arbeit des Nachrichtendienstes des Bundes unabhängiger und effizienter gestalten kann. Als Aufsicht stehen wir in der Verantwortung, sicherzustellen, dass sich der Nachrichtendienst nicht über die gesetzlichen Schranken hinwegsetzt, die wir ihm setzen.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.