Glarner Andreas · Nationalrat · 2023-03-16
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-16
Wortprotokoll
Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung verpflichtet uns, die Zuwanderung zu steuern, indem wir die Zahl der erteilten Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, die in die Schweiz einwandern, durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzen. Das Parlament hat diesen Verfassungsartikel nur mit einer Stellenmeldepflicht umgesetzt und auf eine vollständige Kontingentierung der Zuwanderung verzichtet, insbesondere auch im Asylbereich, beim Familiennachzug oder bei der Zulassung zu einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit. Dieses Parlament, und das sei Ihnen mal wieder in Erinnerung gerufen, hat also einen Verfassungsbruch begangen. Deshalb widersetzen wir uns einer weiteren Ausdehnung der Zuwanderung, denn es kommen die Falschen und viel zu viele.
Im Gesetz möchten Sie nun ergänzen, die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern sei zu erleichtern, wenn ihre selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sei oder wenn es sich um eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss handle. Was heisst denn schon "hohes wissenschaftliches Interesse"? Was heisst bitte "hohes wirtschaftliches Interesse"? Gemäss dem Bericht des SEM vom 27. Oktober 2021 liegt ein hohes wirtschaftliches Interesse dann vor, wenn für eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit ein ausgewiesener Bedarf auf dem Arbeitsmarkt besteht, die abgeschlossene Fachrichtung hochspezialisiert und auf die Stelle zugeschnitten ist und - jetzt hören Sie gut zu! - die Besetzung der Stelle unmittelbar zusätzliche Stellen schafft. Sie wissen es natürlich selbst: Die Wissenschaft, gerade in den schöngeistigen Fakultäten, schafft tatsächlich andauernd zusätzliche Stellen, aber leider ohne jeglichen wirtschaftlichen Nutzen.
Nochmals: Die neue Bestimmung widerspricht unserer Bundesverfassung. Sollten Sie dennoch neue Bestimmungen zur Erleichterung von Zulassungen einführen wollen, so müssen wir doch sicherstellen, dass diese Kontingente nicht plötzlich für Fakultäten freigegeben werden, die keinem direkten wirtschaftlichen Zweck dienen.
Wenn Sie den Verfassungsbruch, den Sie begangen haben, nicht noch ausdehnen wollen, dann unterstützen Sie bitte meinen Minderheitsantrag. Sie verhindern so, dass nach der Änderung des Gesetzes Personen über Fakultäten reinkommen, die nun wirklich keine Wertschöpfung im eigentlichen Sinne bringen.
[VS]