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Wittenwiler Milli · Nationalrat · 2003-03-18

Wittenwiler Milli · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-18

Wortprotokoll

Ich bin Vizepräsidentin der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Die SAB hat als erste Institution die Aufhebung der Milchkontingentierung thematisiert. Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 36a dem Ständerat zu folgen. Die SAB war - entgegen anders lautenden Behauptungen - nie für die Aufhebung der Milchkontingentierung. Weil wir aber um die existenzielle Bedeutung der Milchproduktion in den Berg- und Randregionen wissen, machten wir uns schon früh Gedanken, was passieren würde, wenn der Bundesrat oder das Parlament im Gleichschritt mit der EU die Milchkontingentierung aufheben würde. Wir verlangten deshalb gegenüber der generellen Aufhebung die vorgezogene Entlassung der Betriebe in den Bergzonen um mindestens drei Jahre. Warum? Eine genügend lange Vorlaufzeit ist für die Milchproduzenten im Berggebiet wichtig, um privatrechtliche Verträge zwischen Produzenten und Abnehmern abzuschliessen. Privatrechtliche Abnahmeverträge sind für die [PAGE 382] Produzenten für die Aufrechterhaltung der investitionsintensiven Milchproduktion unverzichtbar. Unsicherheit führt zum Ausstieg und damit zum Verlust von Wertschöpfungspotenzial. Abnehmer von Produkten können über privatrechtliche Verträge sicherstellen, dass die Nachfrage nach innovativen Produkten auch befriedigt werden kann, weil keine künstlichen Mengenbeschränkungen die Mehrproduktion dieser gefragten Spezialität behindern oder verhindern. Zudem hat der Bundesrat die vorzeitige Entlassung der Berggebiete schon in seiner Botschaft aufgenommen. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die Umsetzbarkeit einer vorzeitigen Entlassung geprüft hat und diese im Gegensatz zu den Milchverbänden als durchführbar erachtet. Die Vorlaufzeit von drei Jahren für die Berggebiete muss zudem genutzt werden, um die in Artikel 187b Absatz 6 vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen in die Wege zu leiten. Diese Massnahmen sollen eine Unterstützung der Milchproduzenten in den Berggebieten sowie soziale und regionalpolitische Anliegen beinhalten. Mit den flankierenden Massnahmen soll der Bundesrat insbesondere aufzeigen, wie er den Verfassungsauftrag der dezentralen Besiedelung längerfristig gewährleisten will.

Wenn jetzt dann mein Antrag bekämpft wird mit dem Argument, dass Berg- und Biobauern die gestaffelte Entlassung aus der Milchkontingentierung gar nicht wollen, dann möchte ich zuerst einmal wissen, wer denn konkret gefragt wurde. Bei uns auf dem Hof Bergzone 2 und auf unserer Alp wird Biomilch produziert. Wir wurden aber nicht gefragt. Die Vermutung liegt nahe, dass einfach die Vertreter der Milch verarbeitenden Verbände der Talregionen um ihre Meinung gebeten wurden.

Das zweite Argument, das im Vorfeld immer wieder erwähnt wurde, war, man wolle das Berggebiet vor unüberlegten Fehlinvestitionen bewahren. Aber Fehlinvestitionen bei den Milchverarbeitungsbetrieben wurden bisher nicht in den Berg- und Randregionen getätigt; leiden darunter dürfen jetzt aber wir. Wir haben keine allzu grosse Auswahl an Alternativen zur Milchproduktion. Wenn die Milchproduktion aus dem Berggebiet verschwindet - das wird sie, wenn bei einer allfälligen Aufhebung der Milchkontingentierung nicht in hohem Masse flankierende Massnahmen getroffen werden -, geht damit ein Verlust an Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Know-how einher. Der Abwanderungsprozess wird weiter beschleunigt, und die Entleerung der Berggebiete wird vorangetrieben. Wollen Sie das?

Ich bitte Sie, stimmen Sie meinem Antrag zu, bei Artikel 36a dem Ständerat zu folgen.