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Kälin Irène · Nationalrat · 2023-03-16

Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2023-03-16

Wortprotokoll

Uns fehlen Fachkräfte an allen Ecken und Enden, und die Prognosen deuten darauf hin, dass sich der Fachkräftemangel an hoch- und geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Einen Teil der Lösung hat Herr Dobler mit seiner Motion 17.3067, "Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können", beantragt. Mit der nun vorliegenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes soll diese Motion umgesetzt werden. Die an einer Schweizer Hochschule ausgebildeten ausländischen Fachkräfte aus Drittstaaten sollen demnach von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, "wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist".

Das ist aus Sicht der grünen Fraktion in Anbetracht des bereits bestehenden Fachkräftemangels mehr als angezeigt, auch wenn dem Problem damit nur im Ansatz begegnet werden kann. Wenn Spezialistinnen und Spezialisten in der Schweiz teuer ausgebildet werden, ist es unsinnig, ihnen nicht die Möglichkeit zu geben, in der Schweiz zu arbeiten, sowohl im Hinblick auf die Effizienz des Einsatzes der Steuergelder als auch aufgrund genereller Überlegungen.

Der Fachkräftebedarf in der Schweiz ist gross und wird in Zukunft nicht kleiner. Jedes Jahr scheiden über 20[NB]000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mehr aus dem Arbeitsleben aus, als Personen in das Arbeitsleben eintreten. Der Druck auf den Arbeitsmarkt wird also zunehmen. Auch wenn aufgrund der beantragten Regelungen nicht Tausende von Fachkräften neu in der Schweiz bleiben werden, können wir ein wenig Abhilfe schaffen, sodass unsere Schweizer Firmen hochkarätige Arbeitskräfte anstellen können, die bereits einen Bezug zur Schweiz haben, weil sie hier eine höhere Ausbildung abgeschlossen haben.

Der Entwurf des Bundesrates war auf Hochschulabschlüsse beschränkt. Die Kommission musste deshalb zwei Ergänzungen vornehmen.

Erstens lässt die Auswahl des Bundesrates ausser Acht, dass die schweizerische Tertiärstufe auch die Abschlüsse der höheren Fachschulen umfasst. An höheren Fachschulen werden hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten ausgebildet, deren Kompetenzen genau auf den schweizerischen Arbeitsmarkt zugeschnitten sind, denn gerade die höhere Berufsbildung passt zum Arbeitsmarkt wie die - wie man so schön sagt - Faust aufs Auge. Einseitig Drittstaatsangehörige mit Abschluss an einer Hochschule zu privilegieren, wie es der Entwurf des Bundesrates vorsieht, würde den Eindruck erwecken, die Fachkräfte der höheren Fachschulen würden nicht ebenso dringend gebraucht. Gleichzeitig würde damit die höhere Berufsbildung, auf die wir gerne so stolz hinweisen, diskriminiert. Deshalb hat die Kommissionsmehrheit eine Ausweitung auf die Tertiärstufe vorgenommen. Damit wird der Bedeutung der höheren Berufsbildung in der Wirtschaft und im Bildungswesen Rechnung getragen und zugleich der Kreis der Fachkräfte leicht erweitert. Das begrüssen wir Grünen sehr.

Zweitens wollen wir auch die Drittstaatsangehörigen inkludieren, welche hier in der Schweiz nur einen Postdoc-Studiengang absolviert haben, denn an Personen mit Postdoc-Abschlüssen ist unser ökonomisches und wissenschaftliches Interesse entsprechend grösser. Diese Personen haben im Ausland studiert und kommen für ein Postdoktorat in die Schweiz, haben dann aber heute oft nicht die Möglichkeit, in der Schweiz zu bleiben. Vor dem Hintergrund, dass eine Studie des Schweizerischen Wissenschaftsrates gezeigt hat, dass etwa 80 Prozent der Postdoktorierenden an den Schweizer Hochschulen aus dem Ausland kommen und zugleich etwa 40 Prozent der Postdoktorierenden die Schweiz nach vier Jahren bereits wieder verlassen, stellt sich die Frage nach dem Return on Investment. Die starke Internationalisierung unseres Forschungsstandorts ist grundsätzlich ein grosser Trumpf für den Forschungsstandort Schweiz, aber es darf nicht sein, dass diese hochqualifizierten Fachkräfte die Schweiz wieder verlassen, weil sie sie verlassen müssen. Deshalb haben wir Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe m dahin gehend ergänzt, dass auch der Abschluss eines Postdocs in der Schweiz als Ausnahme von der Zulassungsvoraussetzung zum Schweizer Arbeitsmarkt gilt.

Langer Rede kurzer Sinn: Namens der grünen Fraktion bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen. Damit lösen wir den Fachkräftemangel nicht, aber wir geben zumindest an einem kleinen Ort effizient Gegensteuer.