Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2023-03-16
Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-16
Wortprotokoll
Wir sprechen über eine Anpassung von Artikel 30 des Ausländer- und Integrationsgesetzes, Sie entnehmen das der Fahne. Der Bundesrat sieht für Drittstaatsangehörige eine bessere Regelung der Zulassung zu unserem Arbeitsmarkt vor, wenn sie über einen Schweizer Hochschulabschluss, also Bachelor, Master, Doktorat oder Master of Advanced Studies, verfügen und ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Die Integration bestens qualifizierter Menschen in unseren Arbeitsmarkt ist sehr zu begrüssen. Sie lindert den Fachkräftemangel. Die WBK-N und in der Folge auch die SPK-N möchten die Zulassungserleichterung aus den gleichen Gründen auch auf die Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung, also der Tertiärstufe B, anwenden. Betroffen sind demnach Personen mit einem eidgenössischen Fachausweis, einem eidgenössischen Diplom oder einem HF-Diplom.
Die Vorlage geht auf die Motion Dobler 17.3067, "Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können", zurück. In der Logik entspricht dies, kurz zusammengefasst, dem, was wir möchten. Es soll nun bei den Kontingenten für Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA eine Ausnahme gemacht werden, und zwar in den Bereichen, in denen ausgesprochener Fachkräftemangel besteht. Es handelt sich, um da auch die Geister zu beruhigen, die jetzt eine inflationäre Zuwanderung erwarten, um eine Zahl im tiefen dreistelligen Bereich.
Die Mitte-Fraktion begrüsst diese Ausweitung. Besonders auch die KMU sind dringend auf diese ausgewiesenen Fachleute, oft auch handwerklich orientierte Personen, angewiesen. Sie stehen vor denselben Rekrutierungsproblemen wie Unternehmen, welche Arbeitskräfte mit Hochschulabschluss beschäftigen. Diese Fachleute sind für viele Branchen ausserordentlich wertvoll. Es geht also um eine Angleichung des akademischen an den berufsbildenden Bereich. Ganz klar bildet diese Lösung eine kleine Abhilfe gegen den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, der ja gemeinhin so beklagt wird.
Den Einzelantrag Aeschi Thomas, nicht auf die Vorlage einzutreten, weisen wir klar zurück. Er steht im klaren Widerspruch zu den Bedürfnissen der Wirtschaft und des Gewerbes. Mit der Zuwanderungsproblematik hat dieses Begehren hinten und vorne nichts zu tun. Ich wundere mich über ein eigentlich so gewerbehostiles Begehren derjenigen Partei, welche ja im Gewerberating durch die Decke geht. Da merkt man klar, dass Eigenbewertung keine Messlatte sein kann. Das Anliegen, nicht einzutreten, kommt von der SVP-Fraktion, welche die Zuwanderung eindämmen will und davon spricht, dass die falschen Leute kommen. Ja, wer um Himmels willen soll denn sonst kommen, wenn es nicht einmal die qualifizierten Arbeitskräfte sind, welche hier ausgebildet wurden!
Meine Fraktion will sich also klar für dieses Anliegen einsetzen. Wir würden Ihnen empfehlen, die Minderheit II (Marchesi) zu unterstützen. Diese Minderheit ist, wie uns das Staatssekretariat für Migration klar mitgeteilt hat, kompatibel mit Artikel 21 Absatz 3. Aber wir werden selbstverständlich, auch wenn dieser Minderheitsantrag keine Mehrheit findet, in der Gesamtabstimmung die Mehrheit unterstützen.