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Glarner Andreas · Nationalrat · 2023-03-16

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-16

Wortprotokoll

Geschätzte Frau Bundesrätin, ich bin froh, wenn Sie zuhören und Ihre Stellungnahme vielleicht noch einmal überdenken. [PAGE 607]

Je nach Schätzung und Quelle halten sich in der Schweiz inzwischen weit über 100[NB]000 illegal anwesende Personen auf, von gewissen Kreisen verharmlosend auch Sans-Papiers genannt. Die Attraktivität der Schweiz für illegal anwesende Personen muss reduziert werden. Die Gemeinden und Kantone, vor allem aber die Strafbehörden wären ja von Gesetzes wegen zur Mithilfe bei der Ermittlung und Ausschaffung von illegal anwesenden Personen verpflichtet. Wenn die Gemeinden nun sämtliche Kosten der illegal Anwesenden selbst übernehmen müssen, wie wir es fordern, dann werden sie sich von selbst darum bemühen, möglichst keine solchen Gäste auf ihrem Gemeindegebiet zu dulden. Denn selbstverständlich bezahlt der Bund, ganz im Gegenteil zur Darstellung in der Stellungnahme des Bundesrates, in vielen Bereichen Mittel an Sans-Papiers aus, direkt und indirekt. Darf ich Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,[NB]daran[NB]erinnern, dass zum Beispiel - und das ist kein Witz - auch[NB]Prämienverbilligungen[NB]für[NB]Illegale gesprochen werden?

Der Bundesrat weist in seinem Bericht "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" auf die 1991 eingegangene Verpflichtung der Schweiz im UNO-Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hin. Damals war aber natürlich noch nirgends die Rede davon, dass diese Rechte auch für illegal Anwesende gelten sollen. Genau auf diese Rechte aber beruft man sich heute. Und so bekommt man als illegal Anwesender unter anderem die Leistungen der AHV, der IV, der EO, der Krankenkasse und eben sogar Prämienverbilligungen.

In der Handhabung des geltenden Rechts wird so ziemlich alles unternommen, damit sich ein illegal Anwesender verstecken kann. So steht zum Beispiel sogar im Bericht des Bundesrates, dass die Krankenversicherungen und die Kantone nur dann berechtigt sind, Personendaten den Migrationsbehörden bekannt zu geben, wenn die betroffene Person schriftlich eingewilligt hat. Also, Entschuldigung, dümmer geht es echt nicht mehr. Die Krankenkassen erklären sich sogar ausserstande, Versicherte ohne gültige Aufenthaltsbewilligung zu ermitteln, und natürlich beruft man sich auch hier auf die EMRK.

Die Gesundheitskosten dieser Personen sollen doch stattdessen neu von den Gemeinden und Kantonen finanziert werden, die den rechtswidrigen Zustand dulden. Zudem sollen auch wesentliche Vertragsabschlüsse, zum Beispiel bei Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Bankverträgen, Mobilfunkverträgen usw., nur bei einer vorliegenden[NB]Wohnsitzbestätigung[NB]der[NB]Gemeinde getätigt werden können.

Wir wollen auch, dass die behördliche Meldepflicht ausgebaut wird. Bildungseinrichtungen sowie Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen, Ausgleichskassen und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge müssen künftig die Ausländerbehörden von Bund und Kantonen informieren, sobald sie von illegal Anwesenden Kenntnis haben. Der Datenaustausch zwischen Behörden und Sozialversicherungen ist zu systematisieren.

Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnte einmalige Pauschale als Entschädigung für die Gewährung der Nothilfe kann eben auch den Gemeinden belastet werden, die den illegalen Aufenthalt zulassen, dulden oder, im Falle gewisser Städte, sogar fördern. Der Bund, geschätzte Frau Bundesrätin, muss auch keinen weiteren Bericht schreiben, sondern dort endlich ein- und durchgreifen, wo es ihm erlaubt ist. Und dort, wo es dem Bund nicht erlaubt ist, sollen eben alle Zahlungen eingestellt und[NB]die[NB]entstehenden[NB]Kosten[NB]auf[NB]die[NB]Gemeinden überwälzt werden.

Sie sehen: Wenn man wirklich will und auch nur etwas lösungsorientiert und kreativ ist, findet man Wege. Aber man muss eben wollen.