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Hess Hans · Ständerat · 2000-03-06

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen hier mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, allerdings mit der Ergänzung, dass "die vertraglich abgestützten laufenden Verfahren für die Huckepackkorridore auf den bisherigen Grundlagen abzuschliessen" sind. Der Inhalt von Absatz 5, wie er vom Nationalrat beschlossen wurde, entspricht den Vereinbarungen, die das BAV mit den betroffenen Kantonen und den SBB getroffen hat. Dieser neue Absatz ist somit eine Präzisierung. Mit dem Zusatz, den die Kommission beantragt, wird zudem sichergestellt, dass all jene Beschwerdeverfahren, die durch Vergleich bereits geregelt wurden, nicht wiederaufgenommen werden müssen, was zweifellos im Interesse der Betroffenen liegt.

Die Kommission hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob diese Bestimmung nicht in die Übergangsbestimmungen gehört, damit kein Widerspruch zu Artikel 14 geschaffen wird. Da in Artikel 14 keine Differenzen bestehen, wurde der Zusatz in Artikel 7 Absatz 5 aufgenommen. Die Kommission hat sich jedoch einverstanden erklärt, dass der Nationalrat bzw. seine Kommission die systematische Korrektur vornehmen kann, wenn er bzw. sie das als richtig erachtet.

Die Kommission könnte auch einer Streichung des Zusatzes zustimmen, wenn der Bundesrat zuhanden der Materialien erklärte, dass die abgeschlossenen Vergleiche auch nach Inkrafttreten des vorliegenden Bundesbeschlusses ihre Gültigkeit haben. Das vom BAV zu dieser Frage zugestellte Schreiben vom 8. Februar 2000 klärt dieses Problem nicht genügend, da diesbezüglich eine klare Antwort fehlt. Die Kommission hält demzufolge heute noch am Zusatz fest.

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