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Würth Benedikt · Ständerat · 2023-04-11

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-04-11

Wortprotokoll

Das CS-Debakel ist in vielerlei Hinsicht eine grosse Katastrophe für unser Land: rechtsstaatlich, gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich. Das wird die Schweiz noch länger beschäftigen, der Kollateralschaden ist erheblich. Für die UBS selber ist diese Transformation auch eine erhebliche Herausforderung, das dürfen wir nicht vergessen. Die Risikopositionen der CS sind nicht einfach verschwunden, sie sind nun Teil der neuen Bank. Diese Risiken rasch zu identifizieren und sie dann auch zu reduzieren, das wird eine Herkulesaufgabe für die neue UBS sein.

Die Verantwortlichen des Bundes haben zusammen mit den weiteren Akteuren von Finma, Nationalbank und UBS unter hohem Zeitdruck eine Lösung entwickelt, die zu einer Beruhigung der Finanzmärkte geführt und verhindert hat, dass die Schweiz das Epizentrum einer internationalen Finanzkrise wird. Das verdient unseren Dank und unsere Anerkennung - das soll hier auch gesagt sein. Bundesrätin Karin Keller-Sutter und ihr Team und alle weiteren Verantwortlichen haben hier sehr gute Arbeit geleistet. Sie haben sozusagen die beste aller unmöglichen Lösungen entwickelt. In der Finanzkommission hat jemand gesagt, dass diese Leute eigentlich einen Bonus verdient hätten, aber wir sind ja bekanntlich in den staatlichen Formationen etwas anders aufgestellt als in der Finanzindustrie. [PAGE 291]

In diesem Zusammenhang möchte ich etwas noch erwähnen: Es fällt auf, dass diese ganze Übung ohne relevantes Leck über die Bühne ging. Das ist bemerkenswert in Bundesbern. Wer jetzt noch sagt, der Kampf gegen Indiskretionen sei ein rückwärtsgewandter, gegen den Zeitgeist der Transparenz gerichteter Kampf, dem sei erwidert: Nur eine Regierung ohne Indiskretionen ist eine funktionierende Regierung, und in einer Krise brauchen wir eine funktionierende Regierung, das wurde, glaube ich, nun überdeutlich. Wir erfahren nun schrittweise, dass das CS-Dossier im Bundesrat und bei der Finma immer Priorität genossen hat, dass die Aufsichtsbehörden in der Vergangenheit auch verschiedene Verfahren gegen die CS geführt haben.

Wenn eine solche Krise entsteht, dann stelle ich immer wieder dasselbe Reaktionsmuster fest: Man geht ziemlich rasch und zuallererst auf die Behörden los, die angeblich bei der Aufsicht versagt haben. Man geht also komischerweise zuerst auf die Feuerwehr los, die den Brand löschen muss. Für mich steht hingegen am Anfang die Verantwortlichkeit derjenigen, die diesen Brand gelegt haben; das ist die prioritäre Frage für mich. Darum ist es entscheidend, dass wir auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, gegen die versagenden CS-Organe Verantwortlichkeitsklagen zu führen.

Wir müssen uns auch bewusst sein: Unternehmerische Verantwortung kann nie an Aufsichtsbehörden delegiert werden, das stünde völlig quer in der Landschaft. Natürlich - und ich wehre mich nicht dagegen - ist es wichtig, dass das Parlament nun alle Möglichkeiten ausschöpft, das Verhalten der Behörden bei der ganzen Abwicklung dieser Übung zu analysieren, dass es gegebenenfalls auch Empfehlungen entwickelt. Doch es ist wie bei Corona: Im Rückspiegel betrachtet ist es immer einfach, dessen müssen wir uns bewusst sein. Hier spielt auch die Frage mit hinein: Was wäre passiert, wenn die Behörden diese oder jene Massnahme getroffen hätten? Hätte das die Märkte beruhigt? Oder wäre gerade das Gegenteil passiert? Wäre es möglicherweise zu einem Multiplikatoreffekt hinsichtlich Vertrauensverlust gekommen? Das sind alles schwierige Fragen.

Ich habe das persönlich in meinem Kanton erlebt, als wir versucht haben, bei der Kantonalbank weitere Privatisierungsschritte zu machen. Die Bilanzsumme betrug 40 Milliarden Franken. Das ist keine grosse Geschichte im Vergleich zur UBS, aber natürlich immer eine grosse Entität gemessen an der Grösse eines Kantons. Da wurden wir von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, von Kundinnen und Kunden: Weiss die Regierung etwas, das wir nicht wissen? Ist etwas faul in dieser Bank? Wieso macht ihr das? Es ist sehr schwierig, in diesem Umfeld die richtigen Schritte einzuleiten; dessen müssen wir uns einfach bewusst sein, wenn wir zurückschauend dann diese Aufarbeitung machen.

Auf den Blick nach vorne verzichte ich. Von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern wurde schon sehr vieles gesagt. Ich möchte einfach zwei Dinge anmerken. Hinsichtlich der Regulierung müssen wir uns sicher die Frage stellen: Wie weit geht unsere nationale Regulierungsmacht überhaupt? Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir uns auch die folgende Frage stellen: Was muss auf internationaler Ebene vorgekehrt werden? Welche Lehren müssen auch auf internationaler Ebene aus dieser Übung gezogen werden? Denn wir dürfen nicht vergessen, dass die Regulierung im Bankensektor immer auch von der internationalen Regulierung ausgeht.

Zudem scheint es mir richtig zu sein, dass man nun ein Postulat beschlossen hat. Es ist nicht gut, wenn in einer solchen Krise sofort geschossen wird. Auch hier gilt der Satz: Aufgeregte Gesetzgeber sind in der Regel immer schlechte Gesetzgeber.

Ich möchte noch zwei Bemerkungen zu den Rahmenbedingungen machen, die in der Finanzkommission beschlossen wurden und die auch nicht bestritten sind. Wir haben uns in der Finanzkommission ganz grundsätzlich auch die Frage gestellt: Sollen wir scharfe Rahmenbedingungen formulieren, oder sollen wir Rahmenbedingungen formulieren, die eher den Charakter einer Empfehlung haben? Wir hätten beispielsweise bei der Verlustabsicherung von 9 Milliarden Franken sehr dezidiert die Rahmenbedingung setzen können, dass es keine weiteren Garantien geben darf. Das haben wir nicht gemacht. Wir wollten nichts tun, was diesen ganzen Deal irgendwie noch gefährden könnte. Zu diesen zusätzlichen Absicherungen, die allenfalls im Raum stehen, müssen wir uns auch im Klaren sein, dass diesbezüglich ein Parlamentsvorbehalt besteht; das ist in der Botschaft sehr klar festgehalten.

Die Finanzkommission hat nun im Wesentlichen zwei Rahmenbedingungen gesetzt, die aus meiner Sicht wichtig sind:

Bei der ersten Rahmenbedingung geht es um die Frage der Verantwortlichkeitsklage; ich habe das vorhin schon angetönt. Wir wollen den Voranschlagskredit des Generalsekretariats um 2 Millionen Franken erhöhen, um eben auch die finanziellen Mittel in der Hand zu haben, solche Klagen umfassend zu prüfen. Expertise kostet, und es ist völlig verständlich, dass hier auch die Mittel im Generalsekretariat erhöht werden. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Wahrscheinlichkeit relativ gross ist, dass eben keine Verantwortlichkeitsklagen geführt werden, wenn nicht der Bund selber etwas unternimmt. Zuerst einmal könnte ja der neue Verwaltungsrat der UBS eine solche Klage anstrengen. Die Erfahrung zeigt, dass das wohl eher nicht der Fall sein wird. Dann könnten es weitere Aktionärinnen oder Aktionäre tun. Allerdings ist der Anreiz für eine solche Klage relativ bescheiden. Zum einen ist der Nachweis des Schadens nicht einfach zu erbringen, und zum andern kann nach Artikel 756 OR nur auf Leistung an die Gesellschaft geklagt werden; der Anreiz ist also relativ bescheiden.

Gleichzeitig sind wir uns wohl einig, es wurde vorhin auch gesagt, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Verantwortlichkeitsklage besteht. Darum scheint es mir richtig und wichtig zu sein, dass der Bund hier seine Möglichkeiten ausschöpft. Es wurde in der Kommission gesagt, dass der Bund selber keine Aktien der CS besitzt. Die Publica hingegen besitzt rund 750[NB]000 CS-Aktien, auch die[NB]Compenswiss[NB]besitzt entsprechende Aktien. Die Überlegung geht in die Richtung, dass wir beispielsweise der Publica die finanziellen Mittel in die Hände geben, um einen solchen Prozess zu führen. Es ist klar, dass wir der Publica nicht zumuten können, die Prozessrisiken auf sich zu nehmen. Vor diesem Hintergrund wäre das ein möglicher Weg, der noch weiter zu prüfen ist.

Es wurde auch gesagt, dass für diese Transaktion vom Bund an die Publica möglicherweise eine entsprechende Rechtsgrundlage fehle. Aber in den Notrechtsbeschlüssen des Bundes befinden sich nicht nur Finanzbeschlüsse, dort befinden sich auch regulatorische Festlegungen. Wir dürfen nicht vergessen, dass auf diese regulatorischen Festlegungen, also diese Notverordnungen, innerhalb von sechs Monaten eine ordentliche Vorlage folgen muss. Im Rahmen dieser Vorlage könnte auch eine entsprechende Rechtsgrundlage für eine solche Transaktion, für einen solchen Transfer geschaffen werden.

Die zweite Rahmenbedingung betrifft den funktionierenden Wettbewerb. Es ist klar, dass die Fusion vollzogen ist; diese wird nicht gestoppt. Trotzdem scheint es mir wichtig zu sein, dass die Finma unter Einbezug der Weko diese Fusion auch wettbewerblich prüft und überlegt, ob es Nachbesserungen braucht. Es ist ziemlich offensichtlich, dass der Wettbewerb im Retail-Geschäft, im Hypothekargeschäft und in anderen Bereichen auch nach dieser Fusion nach wie vor funktioniert. Nicht ganz so klar scheint mir die Frage im Bereich des Firmenkundengeschäfts zu sein. Denken wir vor allem an grosse Kreditkonsortien, die bei grossen Finanzierungen natürlich eine relevante Rolle für die Realwirtschaft spielen. Was passiert konkret im Markt, wenn ein grosser Player wie die CS ausfällt? Oder denken wir auch an aktuelle Kreditverhältnisse, bei denen die Kredite in der Vergangenheit von zwei Grossbanken vergeben wurden. Was passiert mit der Risikoklasse eines Kreditnehmers, wenn eine Grossbank ausfällt und die UBS als neue, noch grössere Bank Kreditgeberin ist? Oder denken wir an Exportfinanzierungen, die auch auf Grossbanken angewiesen sind. Dort hat auch die SNB gegenüber der Finanzkommission entsprechende Äusserungen gemacht. Auch Staatssekretärin Helene Budliger[NB]Artieda[NB]hat[NB]sich[NB]heute in der Presse entsprechend geäussert. [PAGE 292]

Hier stellen sich also diverse Fragen, die einer näheren Abklärung bedürfen. Darum ist es auch wichtig, dass die Finma unter Einbezug der Weko ein vertieftes Verfahren an die Hand nimmt und sich unter Umständen auch Auflagen für die neue UBS überlegt. Dass solche Auflagen bedingen, dass die materiellen Voraussetzungen nach Artikel 10 des Kartellgesetzes erfüllt sein müssen, versteht sich von selbst. Wenn diese materiellen Voraussetzungen nicht erfüllt wären, könnte es nur zu Empfehlungen kommen. Dies alles muss im Rahmen einer vertieften Prüfung nach den Artikeln 32 und 33 des Kartellgesetzes angeschaut werden. Ich bin der Meinung, dass es aus volkswirtschaftlichen Überlegungen richtig ist, wenn sich der Bund als Dritter an diesem Verfahren beteiligt.

Zum Schluss bitte ich Sie, den Anträgen Ihrer Finanzkommission bzw. des Bundesrates zuzustimmen. Wir müssen diese Verantwortung wahrnehmen, alles andere wäre eine Gefährdung dieses Deals. Das würde bedeuten, dass die Schweiz ein Krisensignal aussendet. Das können wir in dieser schwierigen Situation nicht verantworten.