Germann Hannes · Ständerat · 2023-04-11
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-04-11
Wortprotokoll
Ich bin erleichtert über den Fortgang der ganzen Diskussion. Immerhin ist nach anfänglich doch mehrheitlichem Schulterklopfen nun auch noch der eine oder andere kritische Gedanke eingeflossen, und wir tun gut daran, uns selber kritisch den Spiegel vorzuhalten, aber auch in der Sache sehr, sehr kritisch zu bleiben.
Was haben wir nämlich erreicht? Die Schweiz hat zwei international aufgestellte Grossbanken, die wichtig sind für die Volkswirtschaft und für den ganzen Export. Aus zwei machen wir nun eine. Eine ist krank geworden, also wird sie der anderen zugeschlagen. Es muss sich dann erst noch weisen, ob sich das am Schluss auch bezahlt macht. Damit sei ein erster kritischer Gedanke gemacht. Wir haben einfach das Klumpenrisiko noch verstärkt, indem wir aus zwei Klumpen einen gemacht und erst noch die angeschlagene Bank an die gut laufende Bank gepappt haben.
Die vom Bundesrat per Notrecht erzwungene Fusion der UBS mit der CS hat Kopfschütteln ausgelöst, da und dort auch Wut und Unverständnis. Denn es gibt doch eine Too-big-to-fail-Gesetzgebung, die 2013, also vor rund zehn Jahren, genau für diesen Fall geschaffen worden ist. Doch was ist passiert? Mit einem Schlag wurde unter faktischer Ausschaltung politischer Rechte ein halbes Dutzend geltender Gesetze ausgehebelt. Herr Rieder hat sie aufgezählt: das Obligationenrecht, Aktionärsrechte, das SchKG, das Kartellrecht, es gab Teilenteignungen, Ganzenteignungen bei den Cocos, die Too-big-to-fail-Gesetzgebung wurde ausgeschaltet respektive nicht eingehalten, um nur dieses halbe Dutzend an Gesetzen zu nennen. Das Schlimme daran ist, dass das Notrecht seit Corona eine Art Courant-normal-Status hat, und das gibt mir sehr zu denken.
Nun, wir sind da, wo wir sind. Es ist richtigerweise angesprochen worden: Man hat es nicht geschafft, die ganzen verhängnisvollen Mechanismen, angefangen bei der Bonuspolitik, zu durchbrechen. Aber natürlich ist dies auch geschehen, weil die guten Ansätze von damals mit der Rückkehr zum Trennbankensystem, die wir bereits 2008 ins Auge gefasst haben - eine Abwicklung über die Holdingstruktur hat sich als nicht realisierbar erwiesen -, letztlich alle verhindert wurden. Zwar ist die Finanzmarktaufsicht etabliert und auch mit starken Instrumenten ausgestattet worden, ich komme darauf noch zu sprechen, aber bei der Bonuspolitik hat man es leider verpasst, die nötigen Richtlinien zu setzen. Es kann nämlich nicht angehen, dass der Wert eines Instituts laufend sinkt, während die Boni umgekehrt proportional dazu ansteigen. Solche Mechanismen darf es nicht geben. Das ist unschweizerisch; damit schaden wir unserer Wirtschaft und schwächen vor allem die Glaubwürdigkeit des freiheitlichen Wirtschaftssystems.
Wir haben nun gehört, dass es zum jetzigen Vorgehen nur eine Alternative gegeben hätte, nämlich jene, den Konkurs zuzulassen. Das glaube ich hingegen nicht. Das jetzige Vorgehen war eine Möglichkeit und hat zum Ziel geführt, das Schlimmste zu verhindern; das sei eingeräumt, und das wird jetzt hoffentlich auch so bleiben. Aber warum hat man im Kreise von Bundesrat, Nationalbank und Finanzmarktaufsicht nicht auch die Idee erwogen und aufgenommen, das SNB-Gesetz per Notrecht zu ändern? Es scheint so, als ob das ein heiliger Gral sei. Es hiess, dass das SNB-Gesetz nicht zugelassen hätte, die Credit Suisse durch die Nationalbank mit ausreichend Liquidität zu versorgen. Aber dann hätte man nur ein Gesetz aushebeln müssen, das SNB-Gesetz. Das wäre - das sei zugegeben - ebenfalls ein erheblicher Eingriff gewesen, doch genau das macht die globale Konkurrenz: In den USA ist es die Notenbank, die bestimmt, ein bestimmtes Institut, "whatever it takes", zu retten.
Ja, "whatever it takes": Wir sind hier bei 259 Milliarden Franken, und die Aufregung ist nicht mal besonders gross. 259 Milliarden Franken stehen zur Debatte. Die SNB hatte ja am Mittwoch vor diesem Entscheid bereits 50 Milliarden Franken in ihrer Kompetenz eingeschossen. Dann ist aber keine Ruhe aufgekommen, vor allem, weil sich noch andere Länder eingemischt haben, und vielleicht auch, weil der Bundesrat in dieser Phase nichts kommuniziert hat. Ich kann nicht beurteilen, ob das richtig ist oder nicht. Aber das hätte mindestens ernsthaft geprüft werden können, ja meines Erachtens geprüft werden müssen. Das wäre eine Alternative gewesen.
Das zweite Problem, das ich sehe: Wir haben damals mit grossem Brimborium die Regelung zum sogenannten Additional-Tier-1-Kapital (AT1-Kapital) geschaffen und in die Too-big-to-fail-Gesetzgebung aufgenommen. Das AT1-Kapital, die sogenannten Cocos, wie die entsprechenden Bonds genannt werden, wäre speziell geschaffen gewesen für die Abwicklung von Too-big-to-fail-Banken. Per Notrecht hat der Bundesrat bzw. haben die Entscheidungsgremien mit einem Schlag 16 Milliarden Franken vernichtet. Die Inhaber dieser Papiere sind institutionelle Anleger. Auch das sind Anleger, die nun einen Schaden erlitten haben.
Diese Bonds hätten mindestens in Aktien umgewandelt werden müssen, damit die Inhaber gleich schlecht gefahren wären wie die CS-Aktionäre; das wäre eigentlich die Logik gewesen. Aber das wollte man nicht tun. Stattdessen hat man diese Wandelanleihen direkt enteignet, anstatt sie eben gemäss Too-big-to-fail-Gesetzgebung abzuwickeln. Nun, das ist passiert. Ich frage mich einfach, wer in Zukunft bei einer Schweizer Institution jemals wieder eine Wandelanleihe zeichnen wird. Ich überlasse Ihnen die Antwort.
Was besonders ärgerlich ist - Kollege Zanetti hat es angesprochen, er war 2008 auch schon im Parlament, und auch ich war damals hier im Parlament -: Wir haben damals genau die gleichen Dinge diskutiert wie heute, aber leider hat man nur wenig davon umgesetzt. Was allerdings von damals geblieben ist, und darum hat man eben keine allzu starken Instrumente etabliert, sind die Notfallplanung, die dann erarbeitet wurde, und die höheren Eigenkapitalvorschriften. Das führte der Bundesrat damals dazu aus: Mit diesen Notfallplanungen ist die Weiterführung systemrelevanter Funktionen jederzeit gewährleistet, indem diese Funktionen im Konkursfall in eine Brückenbank oder in eine andere Bank ausgegliedert werden könnten. Das sagte der Bundesrat vor zehn Jahren. Heute haben wir einen anderen Bundesrat, der hat anders entschieden. Ich weiss nicht, wer von beiden recht hat; aber es ist schade, dass man es nicht austesten konnte.
Nun wären die ausgehebelten Gesetze, das halbe Dutzend, noch das eine. Was ich dabei als besonders störend empfinde, ist aber, dass man sich bemüht, das Ganze als privatrechtlichen Deal zu verkaufen. Wir dürfen ihn zwar abnicken, aber rückgängig machen können wir ihn nicht. Das ist bereits gesagt worden.
Als Tüpfelchen auf dem i entzieht man den undurchsichtigen Deal auch noch dem geltenden Öffentlichkeitsgesetz, denn sonst könnten Politik, Medien und das Volk als Gläubiger noch erfahren, wofür die Steuermilliarden wirklich genau verwendet respektive verschwendet worden sind oder wer wann und wo versagt oder, weit gravierender, seine Verantwortung nicht wahrgenommen hat. Darum geht es mir ganz ähnlich wie Kollege Zanetti: Ich höre nun dasselbe zum zweiten respektive zum dritten Mal, allein, mir fehlt der Glaube an hohle Versprechungen. Darum muss ich mir auch gut überlegen, ob ich nicht eher ein starkes Zeichen setzen möchte, indem ich hier meine Zustimmung nicht gebe.
Noch zur Rolle der Aufsichtsbehörde: Sie wird auch zu hinterfragen sein. Ich gehe davon aus, dass das die GPK macht; wenn es später zu einer parlamentarischen Untersuchungskommission kommt, macht es diese parlamentarische Untersuchungskommission. Jetzt ist aber als Allheilmittel bereits wieder ein Bussenkatalog aufgeführt worden. Das ist möglich, man kann ja alles prüfen. Aber hat sich die CS in ihrem globalen Gebaren je durch eine Busse abschrecken lassen? Auch da fehlt mir der Glaube, zumal diese Bussen ja nicht aus dem eigenen Sack bezahlt werden. Bei diesem Mittel bedient man sich dann vielmehr wieder bei den Geldern der Aktionäre. Also wenn schon, meine ich, ist die Rolle der Finma gut zu durchleuchten. Ich bin auch offen für Verbesserungen in der Gesetzgebung.
Ich kann Ihnen sagen: Die Finma ist eine strenge Aufsicht. Ich bin Präsident einer kleinen Bank und weiss, wovon ich spreche. Das ist okay so, es ist manchmal ein bisschen "too much", vor allem bei den kleinen und mittleren Banken, [PAGE 301] so haben wir wenigstens das Gefühl. Aber die Aufsicht ist streng. Wenn schon 40 Leute auf eine Grossbank angesetzt sind, die im Durchschnitt über 250[NB]000 Franken pro Jahr verdienen sollen, dann, meine ich, könnte man dort schon auch kritisch hinschauen. Das hätte ich von dieser strengen Aufsicht erwartet.
Das stärkste Instrument, das eine Aufsicht hat, ist der Entzug der Gewähr der einwandfreien Geschäftsbesorgung. Eine Androhung an einen Verwaltungsratspräsidenten, er nehme seine Pflichten nicht oder nur ungenügend wahr, oder nur schon die Ankündigung, man müsse die Gewähr überprüfen - was glauben Sie, wie diese Bombe einschlagen würde? Das wird man gut anschauen müssen. Aber wie gesagt, das ist heute nicht Gegenstand unserer Prüfungen. Jetzt geht es darum, dass wir eben nicht bloss nach neuen gesetzlichen Verschärfungen rufen und damit von der Problematik ablenken. Das grösste Problem besteht vielmehr wirklich darin, dass wir statt zwei global tätigen Grossbanken künftig nur noch eine haben. Damit lösen wir das Too-big-to-fail-Problem eben nicht, sondern, ich habe es ausgeführt, wir verschärfen es sogar noch. Wenn schon, dann braucht es für die neue Superbank UBS plus CS noch klarere Vorgaben. Die implizite Staatsgarantie muss nicht nur abgegolten werden, es müssen darüber hinaus auch weitere, klare Richtlinien aufgestellt werden. Aber das, wie gesagt, sollte immer mit Bedacht geschehen. Man sollte sich vor Augen führen, dass wir die Position der international tätigen Grossbank stärken und nicht schwächen wollen.
Für mich ist es mit Blick auf die Formulierung der künftigen Gesetzgebung sicher eine Voraussetzung, dass wir die Rückkehr zum Trennbankensystem erneut einbringen, also den Status quo ante, vor dem sogenannten Glass-Steagall Act. Das haben wir bereits 2008 versucht, später noch einmal. Ich schaue dabei auf die gegenüberliegende Seite, dort waren die Verbündeten. Wir nehmen einfach einen neuen Anlauf, vielleicht haben wir das nächste Mal mehr Erfolg damit, Herr Kollege Zanetti. Aber die notwendigen Abklärungen erfordern auch etwas Zeit - Zeit, die wir nach dem Notrechtsdiktat des Bundesrates nun haben. Die UBS ist nämlich - jedenfalls vor der Übernahme der CS-Teile - ungleich besser aufgestellt, als es die CS zuvor gewesen ist, und das verschafft uns Zeit für sinnvolle Massnahmen.
Das Volk hat jedenfalls ein Anrecht darauf, zu erfahren, warum es für die geforderten 9 Milliarden Franken und allenfalls für weitere 100 Milliarden Franken geradestehen muss. Von einem rein privatrechtlichen Deal kann nämlich hier kaum die Rede sein, wenn dieser Deal erstens durch den Bundesrat verordnet wird, also eine Zwangsheirat zwischen UBS und CS ist, und wenn bei diesem Deal zweitens 9 Milliarden Franken an Steuergeldern der privatwirtschaftlichen UBS sozusagen als Option in Aussicht gestellt werden. Mich jedenfalls würde es wundern, wenn sie nach 5 Milliarden an Abschreibungen dann nicht selbstverständlich auch von dieser grosszügigen 9-Milliarden-Option Gebrauch machen würde. Ich würde sie ziehen, wenn ich an der Stelle des UBS-Managements wäre.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur zu begrüssen, sondern geradezu eine Pflicht, dass die GPK sofort tätig wird. Das sind wir den Menschen in diesem Land schuldig. Aus meiner Sicht ist die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission wohl unumgänglich, denn nur so wird es möglich sein, Licht ins Dunkel dieses doch recht seltsamen Deals zur Zwangsfusion unserer beiden Grossbanken auf Risiko der Schweizer Steuerzahlenden zu bringen.
Was heisst das für den heutigen Entscheid? Das ist jetzt die grosse Frage. Wir können im Parlament über die Anträge im Nachtrag I abstimmen. Es ist noch nicht so häufig vorgekommen, dass der Nachtrag Ia grösser ist als das gesamte Budget, über das wir befunden haben. Aber es ist nun so, wir entscheiden im Nachtrag Ia über gigantische Summen.
Wir können aufgrund des Notrechts und nach dem Segen durch die FinDel - den ich, ehrlich gesagt, infrage stelle, mir ist die FinDel zu wenig kritisch in solchen Angelegenheiten; aber das ist ein Thema für später - zwar dem Bundesrat und der Mehrheit folgen und Ja sagen. Wir können uns aber auch enthalten oder sogar Nein stimmen. Wissen Sie was? Es kommt alles aufs Gleiche hinaus. Es ist unsäglich. Da muss ich Ihnen sagen: Ich bin nicht gewillt, das so zu akzeptieren. Ich befürchte, wie es Kollege Zanetti angedeutet hat: Wenn wir das hier durchwinken, fühlen sich einmal mehr alle bestätigt.
Wir haben Notrecht angewendet, das Parlament ist gewählt, um zu entscheiden, hat aber gar nichts entscheiden können. Darum werde ich, weil ich eben will, dass sich etwas ändert, hier nicht zustimmen.