Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-04-11
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-04-11
Wortprotokoll
Wenn man schon länger in diesem Rat ist, kam es einem am 19. März so vor, als wiederhole sich ein schlimmer Albtraum: die Rettung einer der beiden Grossbanken. In diesem Fall musste und muss die Credit Suisse mit Notrecht vor dem Konkurs gerettet werden, währenddem die einst gerettete UBS mit sanftem Druck durch den Staat dazu bewogen werden musste, ihre Mitbewerberin unter ihre Fittiche zu nehmen. Auch in diesem mehr als nur unschönen Fall steht die Schweizerische Nationalbank im Hintergrund und anerbietet sich für Garantien und Darlehen in Milliardenhöhe. Die dazu notwendigen Garantien für die SNB leistet der Bund, also der Staat und das ungefragte Volk.
Es versteht sich von selbst, dass die Empörung gross und das Unverständnis in der breiten Bevölkerung schier unermesslich und kaum zu akzeptieren ist. Einmal mehr kocht das Blut in den Adern der Menschen ob der Höhen der unerklärbaren Boni der Verwaltungsräte und Manager früherer Jahre und Jahrzehnte sowie auch der heutigen obersten Führungsebene. Von "verdienen" kann bei Lichte und mit gesundem Menschenverstand betrachtet wohl nicht gesprochen werden, "erhalten" trifft eher zu. Insofern werden wohl auch die entsprechenden Arbeitsverträge zu hinterfragen sein, nach denen variable Lohnbestandteile praktisch garantiert und wohl auch dann geschuldet sind, wenn die eigene Zielvereinbarung erreicht ist, aber das Gesamtergebnis des Unternehmens ein Defizit in Milliardenhöhe erreicht.
Ein Bonus ist meines Erachtens eine Beteiligung am Erfolg der Unternehmung, von dem auch die Mitarbeitenden profitieren sollen. Schreibt man Verluste, so gehen sehr oft die Aktionärinnen und Aktionäre selbstverständlich und verständlicherweise leer aus oder müssen eine Dividendenreduktion oder gar den Ausfall der ganzen Dividende in Kauf nehmen. Es ist wohl nur logisch, dass auch das Spitzenmanagement auf eine Beteiligung am nicht eingetroffenen Erfolg verzichten und allenfalls bereits entrichtete Boni zurückgeben muss.
Diese Themen, die in weiten Kreisen der Bevölkerung und der Öffentlichkeit erneut bis zum Hochkochen des Zorns führten, hatten wir bereits in der Finanzkrise von 2008 gehört. Sie wurden aber von bestimmten Kreisen der Finanzindustrie ignoriert. Es würde gerade der Finanzbranche sehr gut anstehen, jetzt selbst die Lehren zu ziehen und sich besonders im Bereich der Entschädigungen und Gehälter auf den Weg der Vernunft, der Bescheidenheit und der Demut zu begeben und sich der Realwirtschaft anzunähern.
Besinnen wir uns also zurück auf das, was die Schweizer Banken in der frühen Vergangenheit so besonders ausgezeichnet hat. Zuverlässigkeit, Bodenständigkeit und Seriosität waren nämlich die Attribute und nicht die Casino-Mentalität des Investmentbankings. In den Bereichen, wo man meint, dass exorbitante Entschädigungssysteme unumgänglich und unausweichlich seien, sollen die entsprechenden Einheiten ausgegliedert werden, damit sie in extremis - in einer Situation, wie wir sie momentan erleben - fallengelassen werden können, und zwar ohne dass staatliche Hilfeleistungen beansprucht werden oder gar eine weltweite Krise an den Finanzmärkten mit entsprechenden realwirtschaftlichen Folgen für die Weltwirtschaft ausgelöst wird. Risikofreudigkeit zulasten des Staates ist inakzeptabel; "the game is over".
Ihre WAK hat die Lage an ihrer Sitzung vom 27. März mit dem Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank, der Vorsteherin des Finanzdepartements und einer Vertretung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen sowie der Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung während fast vier Stunden besprochen und versucht, sie einer ersten, rudimentären Analyse zu unterziehen. Als Präsident [PAGE 302] der WAK halte ich fest, dass es zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich um die Frage der Akzeptanz der von der FinDel bewilligten und von der Finanzkommission beantragten Nachtragskredite geht. Wir haben diese von heute bis Donnerstag zu behandeln, nicht mehr und nicht weniger. Die WAK ist bei diesen Fragen nicht im Lead. Die Zeit der WAK wird dann noch kommen.
Bereits bei dieser Diskussion in der WAK war klar, dass diese erneute Zuhilfenahme von Notrecht einer intensiven Prüfung durch die Geschäftsprüfungskommissionen oder gar durch eine parlamentarische Untersuchungskommission unterzogen werden soll. Aus den Erfahrungen weiss man, dass bei einer Angelegenheit dieses Ausmasses sehr umfangreiche Inspektionsmassnahmen, Anhörungen oder gar Einvernahmen erfolgen werden, die dann entsprechende Vorstösse - sei das in Form von Kommissionsinitiativen, Motionen oder von Postulaten und Empfehlungen - nach sich ziehen. Die darin formulierten Forderungen müssen dann stets auf sehr umfangreichen und umfassenden Abklärungen sowie der dafür notwendigen Distanz, Seriosität, Nüchternheit und notwendigen Aussicht auf Erfolg basieren.
Ihrer WAK lagen am Abend des 27. März, des ersten Kommissionssitzungstags also, fünf verschiedene Anträge vor: ein erster Antrag für eine Kommissionsmotion zur Abspaltung des eigenständigen Schweizer Geschäfts der CS; ein zweiter Antrag für eine weitere Kommissionsmotion, bei der es um die Schaffung eines Bundesgesetzes über den Umgang mit systemrelevanten Unternehmen und deren Strukturen geht; ein dritter Antrag zur Vorbeugung einer jeglichen Destabilisierung der Finanzmärkte durch systemrelevante Banken wie die UBS; ein vierter Antrag zur möglichen Einführung eines Trennbankensystems; ein fünfter Antrag zu grundlegenden Revisionen des Banken- und Aufsichtsrechts für global tätige, systemrelevante Banken. Zudem wurden an der Sitzung zahlreiche Fragen zur gewählten Lösung, zur Bundesgarantie von 9 Milliarden Franken und zu den künftig zu treffenden Massnahmen gestellt; dies betrifft das Too-big-to-fail-Gesetz, Notfallpläne bei den Grossbanken, eine Abgeltung seitens der UBS für implizite Staatsgarantien durch den Bund in Entschädigungsregulierungen oder das Trennbankensystem usw.
Nach intensiven Diskussionen in Anwesenheit der Vorsteherin des Finanzdepartements und ihrer verantwortlichen Mitarbeitenden ist die Kommission auch im Sinn des Credos unserer Chambre de Réflexion zur Überzeugung gekommen, dass die vorgelegten Anträge sistiert und in den Sitzungen des dritten Quartals nach allfälligem Vorliegen bereits bekannter Prüfungsergebnisse vertieft weiterbehandelt werden sollen.
Im Zentrum stand auch die Erkenntnis, dass jetzt nicht ein politischer Opportunismus ohne irgendwelche analytischen Erkenntnisse, sondern die Stabilität der Finanzmärkte im Vordergrund stehen muss, zumal zu jenem Zeitpunkt die Angelegenheit noch nicht in trockenen Tüchern war und die Aktionärinnen und Aktionäre noch nicht Stellung genommen hatten. Das ist zugegebenermassen medial nicht so interessant, aber der sehr schwierigen Situation angepasst und zielführend. Es gilt, nicht zu liegen, zu laden und zu schiessen, ohne zu zielen, also ohne das Ziel zu erkennen. Zielen kann man aber nur dann, wenn man weiss, wo das Ziel liegt. Dazu benötigt es gründliche Erkenntnisse, basierend auf den laufenden Abklärungen seitens der GPK oder allenfalls einer parlamentarischen Untersuchungskommission, den angeforderten externen Berichten oder der vertieften Analyse der Finanzkommissionen. Vor- und Nachteile von Lösungsmöglichkeiten sollen so weit wie möglich bekannt gemacht werden. Schnellschüsse tragen wenig zu einer zielgerichteten Problemlösung bei und erhöhen die Gefahr, dass wiederum eine Vorlage gezimmert wird, die schlussendlich bei einem extremen Vorfall wieder nicht angewendet werden kann oder nicht tauglich ist.
Diese vor uns liegenden Aufgaben werden das Parlament mit Sicherheit noch weit in die nächste Legislatur hinein beschäftigen. Pragmatismus für gute, zukunftsorientierte und zukunftsfähige Lösungen ist jetzt gefragt, mit dem Ziel, dass solche Situationen, wie sie seinerzeit bei der UBS, jetzt bei der CS und letzten Frühling beim systemrelevanten Strommarkt eingetreten sind, nicht mehr einfach so vorkommen können. Es sind objektive Warnsignale hinsichtlich aller möglichen systemrelevanten Versorger, vom Finanz- über den Energiebereich bis hin zu anderen Versorgungssystemen, aufzunehmen und - unbedingt notwendig - regulatorische Vorkehrungen zu treffen.
Machen wir uns allerdings nichts vor. Krisen hat es schon in der Vergangenheit gegeben. Sie konfrontierten uns gestern, konfrontieren uns heute und werden wohl auch in der Zukunft wieder kommen. Bereiten wir uns also darauf vor, ohne jetzt in eine unkontrollierte Hektik zu verfallen und unüberlegte regulatorische Aktionen und Reaktionen zu unternehmen. Es gilt jetzt, zu analysieren, die richtigen Massnahmen zu treffen und diese dann schnellstmöglich und zügig umzusetzen. Das Richtige zu tun und es dann auch richtig zu tun, ist jetzt die Maxime der Stunde, nicht ein Schuss aus der Hüfte.
Das ist meine Stellungnahme als Präsident der WAK.