Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-04-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-04-11
Wortprotokoll
Ich beantworte die Frage gerne, Herr Nationalrat. Die Verstaatlichung per se ist kein Too-big-to-fail-Szenario; ich habe das vorhin ausgeführt. Die Too-big-to-fail-Gesetzgebung will beispielsweise die Sanierung der Bank, aber unter Eingriff des Staates, der Finanzmarktaufsichtsbehörde, oder die Liquidation der Bank. Eine "temporary public ownership" könnte unter Umständen ein Teil einer Liquidation sein, d. h. also, man könnte beispielsweise temporär einen Teil der Bank verstaatlichen. Wir haben das angeschaut, es wäre aber schwierig gewesen, das in allen Kapillaren - ich sage es jetzt einmal so - zu lösen, [PAGE 687] weil sich hier doch Eigentumsfragen erster Güte gestellt hätten. Es wäre eine totale Enteignung gewesen. Sie müssen sich vorstellen: Vielleicht hätte der Bund noch einen gewissen Preis für die Bank bezahlen müssen - cash -, dann aber hätte er alles enteignet. Er hätte die Bank auch führen müssen. Das war ein Szenario, das wir selbstverständlich diskutiert, aber aus verschiedenen Gründen verworfen haben: weil es wohl nicht glaubwürdig gewesen wäre, wenn wir als Marktteilnehmer eine global tätige Bank geführt hätten; weil es schwierig gewesen wäre, die Bank wieder abzustossen - die Erfahrungen im Ausland zeigen dasselbe, nehmen Sie beispielsweise die deutsche Commerzbank -; und weil wir für die Steuerzahlenden und den Staat erhebliche Risiken eingegangen wären. Die Liquidität - 100 Milliarden Franken ELA, ELA plus und PLB - hätte wahrscheinlich nicht gereicht. Dann hätte man auch ein Management des Bundes einsetzen müssen, das die ganze Transformation gemacht hätte. Das wäre wahrscheinlich fast die schlechteste aller Lösungen gewesen.