Lexipedia

preparatory:AB 318769

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-02

Wortprotokoll

Der vorliegende Vorstoss möchte angemessene und transparente Löhne bei gemeinnützigen Organisationen schaffen, also bei Organisationen, die von Spendengeldern leben und die sich für das Wohl aller einsetzen wollen. Es sind Organisationen, die dadurch von einer Steuerbefreiung profitieren und die sich in jeglicher Hinsicht das volle Vertrauen der Spenderinnen und Spender erarbeiten müssen. Die Vergütungen der Angestellten sollen angemessen und transparent ausgewiesen werden, und zwar nach dem bereits bestehenden und sehr breit akzeptierten Standard Swiss GAAP FER, einschliesslich FER 21, den übrigens auch sehr viele kleine Unternehmen und KMU und nicht nur Grosskonzerne anwenden, wie das der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt.

Ich habe schon darüber gestaunt, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, die Uneigennützigkeit sei dann gegeben, wenn die für die gemeinnützige juristische Person tätigen Mitglieder oder Organe unter Hintanstellung der eigenen Interessen Opfer erbringen würden. Dies sei dann nicht der Fall, wenn mit einer gemeinnützigen Zielsetzung auch Erwerbszwecke oder sonstige unmittelbare Interessen der Mitglieder verknüpft sind. Die Tätigkeit von Stiftungsrats- und Vorstandsmitgliedern habe demnach grundsätzlich ehrenamtlich zu erfolgen.

Liebe Frau Bundesrätin, wie erklären Sie sich dann, dass das Schweizerische Rote Kreuz im letzten Jahr für die Geschäftsleitung 256[NB]000 Franken ausgegeben hat, der WWF 180[NB]000 Franken, Pro Natura 167[NB]000 Franken, die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi 158[NB]000 Franken, das Heks 157[NB]000 Franken, der Samariterbund 157[NB]000 Franken, das Fastenopfer 150[NB]000 Franken, Amnesty International 150[NB]000 Franken, Brot für alle 140[NB]000 Franken, Solidar Suisse 140[NB]000 Franken und die Heilsarmee - vielleicht als löbliches Gegenbeispiel - 52[NB]000 Franken? Noch viel schlimmer ist allerdings, dass es eine ganze Reihe von Organisationen gibt, die überhaupt keine Transparenz bezüglich der Entlöhnung der Geschäftsleitung herstellen, zum Beispiel Pro Senectute, die Krebsliga, Pro Juventute, die Lungenliga, der Blinden- und Sehbehindertenverband, Save the Children, Public Eye, die Dargebotene Hand oder die Aids-Hilfe. Da frage ich mich schon, wie das mit der Antwort des Bundesrates übereinstimmen kann, dass nur dann etwas ehrenamtlich sei, wenn auf eine Entschädigung verzichtet werde.

Letztendlich geht es mir nicht darum, den gemeinnützigen Organisationen zu schaden, sondern es geht darum, die gemeinnützigen Organisationen zu stärken. Die Spender wie auch die, die von diesen Organisationen etwas bekommen, haben das Recht, zu wissen, welche Entlöhnung in diesen Organisationen stattfindet. In der Lehre sind sich so ziemlich alle einig, dass das, was heute passiert, nicht [PAGE 722] zulässig ist. So zitiere ich hier aus Band 5 der Reihe "CEPS Forschung und Praxis": "Eine jährliche transparente Berichterstattung über die Entlohnungspolitik im Geschäftsbericht soll [...] dafür sorgen, dass alle wichtigen NPO-Stakeholder (z.[NB]B. Spender, Stifter, Gönner, Subventionsbehörden, steuerbefreiender Staat, Öffentlichkeit) die Entschädigungen im Einzelnen[NB]beurteilen und allfällige Konsequenzen daraus ziehen können."

Letztendlich geht es in der Schweiz aktuell um 12[NB]500 Stiftungen, 76[NB]000 Vereine und 10[NB]000 Genossenschaften, die alle ehrenamtlich tätig sind. Es ist jetzt an der Zeit, mehr Transparenz zu schaffen. Hier im Parlament sind doch einige zu Recht der Meinung, dass wir Parlamentarier transparenter sein sollten und dass man da mehr Einblick haben müsste. Was für uns gilt, gilt aber mindestens so sehr auch für Organisationen, die sich dem Nonprofit, das heisst der Gemeinnützigkeit und dem guten Zweck, widmen. Wirklich niemand versteht es, wenn mit Spendengeldern Saläre gezahlt werden, die ein Normalsterblicher in diesem Land sein ganzes Leben nie erreichen kann.