Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-02
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Badran, ich kann Ihnen nicht versprechen, nicht das Gleiche zu sagen wie mein Vorgänger, nachdem ja auch diese Stellungnahme unter meinem Vorgänger vorbereitet wurde. Sie haben ja schon einiges aufgeführt, was in der Stellungnahme des Bundesrates gesagt wurde, auch zu den verschiedenen Projekten - solchen, die gestorben sind, und solchen, die noch leben.
Ich möchte auf den Bericht "Staatlicher Fussabdruck" des Bundesrates vom 24. November 2021 aufmerksam machen. Es war ein Bericht in Antwort auf das Postulat 15.3387, "Für einen funktionierenden Wettbewerb. Gegen wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen". Er enthält ein Kapitel zu Steuervergünstigungen. Danach werden in der Schweiz 24 Milliarden Franken - Sie sagten 25 Milliarden Franken - an Steuervergünstigungen gewährt. Es ist diese Studie, auf die die ESTV 2011 verwiesen hat, die die Basis der weiteren Analysen bildete. Die Steuervergünstigungen bei den direkten Bundessteuern werden auf 9,8 Milliarden Franken geschätzt. Der grösste Anteil dieser Vergünstigungen geht an natürliche Personen. Es gibt auch Steuerbefreiungen für juristische Personen, das ist klar: konzessionierte Transportunternehmen, Kirchen. Weitere Steuervergünstigungen haben Sie genannt: Bei der Mehrwertsteuer sind es 8,1 Milliarden Franken, bei den Stempelabgaben 4,4 Milliarden Franken und bezüglich der Befreiung von der Mineralölsteuer für Luftfahrzeuge 1,3 Milliarden Franken; bei der Regionalpolitik sind es 330 Millionen Franken und bei den biogenen Treibstoffen 210 Millionen Franken.
Sie haben recht: Das ist ein Dickicht. Ich bin auch der Meinung, dass man das vereinfachen können müsste. Wir zwei sind einfach noch keine Mehrheit. Sie haben es bei der Mehrwertsteuerrevision gesehen, die zurzeit in den WAK bearbeitet wird: Es wird eher noch aufgeladen. Es ist einfach so, dass alle irgendwo eine Ausnahme, eine Vergünstigung haben möchten. Könnte man das auf der grünen Wiese planen, bräuchte es sicherlich weniger Abzüge und Vergünstigungen. Das Steuersystem wäre auch einfacher.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Bundesrat am[NB]5.[NB]April 2023 das Bundesamt für Statistik und die Eidgenössische Steuerverwaltung beauftragt hat, im Rahmen des Programms Nationale Datenbewirtschaftung alle für die Erhebung der kantonalen Steuerdaten notwendigen Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen in die Wege zu leiten und bis Ende 2023 umzusetzen. Die Statistikerhebungsverordnung soll im Jahr 2024 in Kraft treten. Das heisst also, ab 2025 wären Datenlieferungen möglich, und in Zukunft wären deshalb auch präzisere Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen von neuen Steuererleichterungen möglich.