AB 319105
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-03
Wortprotokoll
In Block 1 beschäftigen wir uns mit den Themen Förderung der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung, Abfallhierarchie und Siedlungsabfallmonopol. Dabei sind die Artikel 10, 30 und 31 Gegenstand kontroverser Meinungen.
In Artikel 10 Absatz 1 geht es um die Frage, ob die im Ausland verursachten Umweltbelastungen berücksichtigt werden sollen. Unsere Fraktion ist ganz klar der Meinung: Ja, das sollen sie. Dieses Anliegen geht auf eine parlamentarische Initiative Müller-Altermatt zurück. Wenn wir das hier nicht ins Gesetz schreiben, landen wir irgendeinmal dort, wo wir heute mit den illegalen Holzimporten sind. Wir lehnen daher den Minderheitsantrag Rüegger ab.
Ein Instrument der Förderung der Kreislaufwirtschaft sind Plattformen, die der Bund zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, der Wirtschaft, der Wissenschaft oder der Gesellschaft unterstützen kann. Im Gegensatz zur Minderheit Egger Mike ist unsere Fraktion der Meinung, dass der Bund die Möglichkeit haben soll, selber solche Plattformen zu betreiben.
Artikel 30a widmet sich der Vermeidung von Abfall. Hier ist unsere Partei der Meinung, dass das geltende Recht ausreicht. Dieses sieht Verbote für Produkte vor, die die Umwelt durch einmaligen Verbrauch oder die Verwendung problematischer Stoffe zu sehr belasten. Darüber hinausgehende Forderungen lehnen wir ab.
Artikel 30b, in welchem es um die Sammlungen geht, bietet in unseren Augen ebenfalls bereits eine gute Regelung und hat sich in den vergangenen Jahren etabliert. Wir bleiben bei dieser Version.
Artikel 30d beschäftigt sich mit der Verwertung von Abfällen. Für unsere Fraktion ist es daher nicht schlüssig, die Wiederverwendung in diesen Artikel zu schreiben, da sie an einer anderen Stelle in der Kaskade der Abfallverwertung steht. Wir unterstützen hier aus diesem Grund die Kommissionsmehrheit.
Ein Artikel, der zweifellos sehr viel zu reden gab, ist Artikel 31b, welcher das Abfallmonopol adressiert. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Problemen in Gemeinden, weil die Sammlung von Abfall nur durch bestimmte Körperschaften durchgeführt werden konnte. Sinnvolle und erleichternde Lösungen wurden verhindert. Mit Absatz 4 wird diesem Umstand entgegengewirkt und eine Sammlung durch private Anbieter ermöglicht. Dieser Absatz birgt zugegebenermassen etwas die Gefahr, dass sich private Anbieter auf lukrative Abfallgeschäfte konzentrieren und dass lediglich die defizitären Fraktionen der Abfallentsorgung bei der öffentlichen Hand bleiben. Hier muss der Ständerat wohl noch nachbessern, um eine Regelung zu finden, damit das Monopol weniger strikt gehandhabt wird, ohne dabei die öffentliche Abfallsammlung zu gefährden oder zu schwächen.
Mit Artikel 31b wurde erstmals ein sogenannter Littering-Artikel eingeführt. In den Städten ist das achtlose Wegwerfen von Abfällen ein grosses Problem. Ein noch grösseres Problem ist es allerdings auf dem Land, wo durch dieses hirnlose Wegwerfen von Abfall die Gesundheit oder gar das Leben von Weidetieren bedroht wird. "Abfall tötet Tiere" - Sie kennen diese Kampagne. Einige Kantone haben schon entsprechende Artikel eingeführt. Wir werden jetzt erstmals auch auf Bundesebene tätig, um diesem Problem entgegenzuwirken.
Dass ausgerechnet die SVP-Fraktion diese Bestimmung bekämpft, ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Es ist ein Anliegen, das die Bevölkerung und die produzierende Landwirtschaft enorm beschäftigt. Es genügt nicht, Herr Graber, Littering als "Sauerei" zu bezeichnen, wenn man gleichzeitig Lösungen verhindert, die hier getroffen werden sollen. Dass wir das nicht der Selbstverantwortung der Gesellschaft überlassen können, zeigt die missliche Situation heute.
Unsere Fraktion ist froh, dass wir mit diesem Artikel ein Instrument im Kampf gegen das Littering verankern können.