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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-05-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-05-03

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Schlatter fordert, dass auf Nebenstrassen im Ausserortsbereich die maximal erlaubte allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert wird, wenn die betreffende Strasse über keine Mittelmarkierung verfügt. Der Bundesrat lehnt dieses Anliegen aus folgenden Gründen ab.

Die grosse Mehrheit der Unfallschwerpunkte befindet sich im Innerortsbereich, wo sowieso generell Tempo 50 gilt. Ausserorts ereignet sich die Mehrheit der Unfälle auf Haupt- und nicht auf Nebenstrassen. Deshalb sieht der Bundesrat hier keinen Handlungsbedarf für eine generelle Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Nebenstrassen ohne Mittelmarkierung.

Ob eine Nebenstrasse eine Mittellinie hat oder nicht, spielt für die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit eine untergeordnete Rolle. Für die Verkehrssicherheit spielen andere Aspekte eine wesentliche Rolle. Dazu gehören namentlich die Verkehrsmenge, die bauliche Ausgestaltung, die Sichtweite und die Breite der Fahrbahn sowie die Funktion der Strasse. Die kantonalen Vollzugsbehörden - ich denke, das ist ein wichtiger Aspekt - können heute Anordnungen erlassen, um beispielsweise die Velofahrenden und Fussgänger im konkreten Fall besser zu schützen. Dazu gehört auch eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit, wie das die Motion beinhaltet, auf weniger als 80 Kilometer pro Stunde. Diese Kompetenz liegt auf kantonaler Ebene vor.

Mit den heutigen Mitteln kann somit differenziert den vorliegenden Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Deshalb sehen wir keinen Handlungsbedarf.