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Dobler Marcel · Nationalrat · 2023-05-03

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

Mit diesem Vorstoss möchte ich die Arzneimittelverpackungen modernisieren und die Digitalisierung zur Verbesserung der Patientensicherheit nutzen.Es sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, dass QR-Codes zu Arzneimittelinformationen auf Arzneiverpackungen und Arzneipackungsbeilagen eingeführt werden. [PAGE 847] Diese QR-Codes sollen auf die digital zur Verfügung gestellten Arzneimittelinformationen von Swissmedic verweisen und die Patientensicherheit erhöhen.

Während der Covid-19-Krise wurden vom Bund bereits QR-Codes auf Arzneimitteln getestet. Die Erfahrungen, die man damit machte, Fachinformationen mit QR-Codes digital zur Verfügung zu stellen, waren positiv. Der digitale Zugang zu diesen Informationen erhöht die Patientensicherheit, indem erstens die Packungsbeilagen nicht nur in unseren Landessprachen, sondern auch in anderen Sprachen wie zum Beispiel Portugiesisch angeboten werden können. Zweitens können Analphabetinnen und Analphabeten oder drittens auch Menschen mit Sehbeeinträchtigung erreicht werden, indem über den Internetbrowser die Informationen vorgelesen werden.

Auch wäre es ein Instrument, um ausnahmsweise Medikamente, die in der Schweiz knapp sind, zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit zu importieren und eben mit einem QR-Code auszustatten, damit die Packungsbeilagen in unseren Sprachen verfügbar sind. Diesen Anwendungsfall gab es auch bei Arzneimitteln während der Covid-19-Krise. Die elektronische Form soll die Papierform bis auf Weiteres komplementieren und nicht ersetzen.

Bei der Erarbeitung dieses Vorstosses habe ich auch mit Produzenten und Vertretern der Pharmabranche gesprochen. Dank einer grosszügigen Übergangsfrist, zum Beispiel von fünf Jahren, könnte diese Änderung gut umgesetzt werden. Diese Übergangsfrist wird aufgrund der Haltbarkeit bestehender Arzneimittel, der Lagerbestände und der Anpassungsprozesse bei den Verpackungen und Beipackzetteln benötigt.

Wenn man diese Neuerung aber als freiwillig und nicht als verpflichtend formulieren würde, kämen die Patientinnen und Patienten nicht durchgehend und auch sehr verzögert zu diesen neuen Möglichkeiten. Aufgrund der grosszügigen Übergangsfrist überwiegen für alle Personen, mit denen ich gesprochen habe, die Vorteile einer solchen Änderung.

Ich bitte Sie, dieser Modernisierung, die zu einer Verbesserung der Patientensicherheit führen wird, zuzustimmen.

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