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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2023-05-03

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-03

Wortprotokoll

Aus heutiger Sicht scheint die im Mai 2021 eingegebene Motion überholt. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass das Kernthema aktuell, ja aufgrund eines kürzlich veröffentlichten Gerichtsurteils hochaktuell ist.

Zuerst jedoch zum Inhalt der Vorlage: Mit meiner Motion wollte ich, dass vor allem jugendliche Personen, die nicht geimpft sind, sowie genesene Personen einen kostenlosen PCR-Test erhalten. Ich wollte das, weil jugendliche Personen bei der Möglichkeit zur Impfung erstens nicht mit erster Priorität behandelt wurden und weil sie zweitens in der Regel nicht zur Risikogruppe gehörten. Während anderthalb Jahren haben sich die Jugendlichen solidarisch erklärt und auf vieles verzichtet. Ich meine damit nicht nur den Ausgang, die Freizeit, sondern auch die berufliche Bildung, die Ausbildung an den Universitäten.

Faktisch war es damals so, dass Privilegien für Geimpfte und Getestete in der Risikogruppe in dem Sinn gewährt wurden, dass diese Zutritt zu diversen Anlässen hatten und die Impfung vom Staat bezahlt wurde. Demgegenüber[NB]mussten junge Menschen und Jugendliche für einen PCR-Test persönlich bis zu 150 Franken bezahlen, was vor allem für Studierende einen grossen finanziellen Aufwand bedeutete. Um eine Diskriminierung derjenigen Personen zu verhindern, die sich testen lassen wollten oder aus persönlichen Gründen keine Impfung wollten, verlangte ich mit der Motion die[NB]kostenlose[NB]Abgabe[NB]von[NB]PCR-Tests bis zum Ende der Covid-19-Gefahr.

Ich begründete die Motion damals auch damit, dass die Einführung eines indirekten Impfzwangs, zum Beispiel durch Zutrittserleichterungen für Geimpfte oder Genesene, rechtsstaatlich nicht zulässig sei und deshalb Alternativen wie die unbeschränkte Abgabe von Gratistests zur Verfügung zu stellen seien. Wie Sie alle wissen, wurden in der Folge Gratistests, Antigen-Tests und die Impfung für alle ermöglicht. Damit war das Ansinnen der Motion zwischenzeitlich erfüllt.

Ab Oktober 2021 wurden die Tests wieder kostenpflichtig. Genau das hat zur Aktualität meiner Motion beigetragen. Die Ungleichbehandlung war wieder vorhanden.

Grössere Aktualität hat die Motion nun erreicht, als am 14.[NB]April 2023 ein wegweisender Entscheid der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts publiziert wurde. Das Bundesgericht stellte fest, dass es unverhältnismässig war, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht an Freiburger Hochschulen nur mit einem Covid-19-Zertifikat möglich war. Der Kanton hätte zumindest die Kosten für den Test übernehmen sollen. Das höchste Gericht bestätigt damit, was ich mit meiner Motion erreichen wollte. Als entscheidend sieht das Gericht an, dass die Tests ab Oktober 2021 kostenpflichtig wurden. Die Kosten für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung während eines Semesters hätten 840 Franken betragen. Die Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus, der Präsenzunterricht und der Schutz der anderen Studierenden stellten öffentliche Interessen dar, die die Testpflicht rechtfertigten, betont das Bundesgericht. Es sei aber unverhältnismässig gewesen, den Studierenden, die ihre Ausbildung im Präsenzunterricht fortsetzen wollten, eine Belastung von mindestens 840 Franken pro Semester aufzuerlegen.

Damit hat das Bundesgericht nun letztinstanzlich und damit auch für künftige Notsituationen geklärt, dass ein Test für jugendliche Studierende finanziert werden muss, egal welche Pandemie oder welcher Test kommt. Die Verhältnismässigkeit ist zu wahren. Eine Diskriminierung von Personen, die nur testen und nicht impfen möchten, ist nicht zulässig. Dies soll dem BAG und dem EDI eine Warnung und auch Leitschnur für zukünftige Situationen sein.

Mit dem höchstrichterlichen Urteil in der Tasche sind wir für künftige Situationen gerüstet. Deshalb ziehe ich die Motion zurück.