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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2023-05-04

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-04

Wortprotokoll

Ich habe vorhin ausgeführt, warum man die Möglichkeit dazu haben muss - aber es ist kein Obligatorium. Das heisst natürlich nicht, dass man einem Kind sagt, wer sein leiblicher Vater ist, sobald man die Möglichkeit dazu hat. Aber wenn die Identitätsfindung kommt - sie kommt vor dem Alter von 18 Jahren -, möchte man wissen: Wer ist meine Mutter, wer ist mein Vater? Das möchte jeder Mensch wissen. Wenn Sie die Betroffenen fragen, sagen alle, sie hätten es viel früher wissen wollen. Dass das wahrscheinlich nicht schon mit fünf Jahren der Fall ist, kann gut sein, ist aber kein Problem. Von dem Zeitpunkt an, wo der Leidensdruck da ist, muss einfach für die Eltern oder die Mütter die Möglichkeit bestehen, dem Kind zu sagen: "Ja, du hast einen Vater", und ihm auch sagen zu können, wer der Vater ist, damit das Kind dessen Identität kennt. Ich habe nie gesagt, dass das im Alter von vier oder fünf Jahren sein muss, sondern dass dann, wenn die Fragen des Kindes kommen und der Leidensdruck des Kindes entsteht, für die Mütter und für das Kind die Möglichkeit bestehen soll, zu erfahren, wer der Vater ist. In der gestrigen "Rundschau" haben die Betroffenen genau das gesagt. Sie wären sehr froh gewesen, es früher zu wissen - vielleicht auch erst mit 10 oder 14 Jahren, aber nicht so spät.