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Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-03-07

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte kurz zum zweiten hier erwähnten Gesetz, zum Epidemiengesetz, etwas sagen.

Es mag Sie interessieren, dass zum Zwecke der Vermeidung bzw. Bekämpfung von Epidemien beim Bundesamt für Gesundheit jährlich über 20 000 Meldungen eingehen, bei denen nur die Initialen der betreffenden Personen erwähnt sind. Dazu kommen aber mehrere Hunderte von Meldungen, aus welchen auch der Name und der Wohnort des Betroffenen ersichtlich sind.

Unstrittig ist nun, dass die Möglichkeit einer Personenidentifizierung bei Infektionskrankheiten, welche ein unmittelbares Handeln der zuständigen Behörden erfordern könnten - im Interesse des Erkrankten, aber auch zum Schutze der Bevölkerung -, unverzichtbar ist. In der Kommission für Rechtsfragen hat nun aber die grosse Zahl namentlicher Meldungen, welche sich auf einen sehr sensiblen Bereich - die Gesundheit - beziehen, zur Frage geführt, ob und wie [PAGE 9] die Betroffenen über solche Meldungen zu informieren sind. Dabei wurde festgestellt, dass einerseits das schweizerische Datenschutzrecht eine Informationspflicht zumindest nicht ausdrücklich stipuliert, es aber andererseits falsch wäre, eine Verpflichtung zur Information über besonders schützenswerte Daten nur beim Epidemiengesetz vorzusehen.

Diese Erkenntnisse haben Ihre in diesem Punkt nicht einstimmige Kommission dazu bewogen, Ihnen eine entsprechende Motion zur Beurteilung vorzulegen. Ich werde später darauf zurückkommen.