AB 31972
Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-19
Wortprotokoll
Artikel 70 ist zweifellos einer der am emotionalsten diskutierten Artikel dieses Landwirtschaftsgesetzes. Im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion bitte ich Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Das heisst, ich bitte Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen - mit Ausnahme des Antrages der Minderheit Weyeneth zu Absatz 5 Buchstabe f, der dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates folgt. Bei Absatz 5 Buchstabe e, wo die Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen mit der Ausbildung verknüpft wird, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Die SVP ist damit gegen die Kürzung von Direktzahlungen durch Flächen-, Einkommens- und Vermögensbegrenzungen. Wir haben hier eine grundsätzlich andere Sicht auf dieses Gesetz, als sie soeben von Herrn Baumann Ruedi erläutert worden ist. Direktzahlungen sind unserer Meinung nach keine Almosen oder Subventionen für Minderbemittelte, sondern wir beziehen uns bei diesen Direktzahlungen auf die Verfassung, auf den Verfassungsauftrag. Laut Verfassung werden für die Erfüllung dieses Verfassungsauftrages - d. h. für die Pflege des Kulturlandes, für die Besiedlung des ländlichen Raumes und für die Produktion von Nahrungsmitteln - Direktzahlungen ausgerichtet. Damit ist der Auftrag der Landwirtschaft klar, und die Direktzahlungen sind ein Entgelt für diese Leistung. Daran haben wir uns auszurichten. Ich erachte es als wenig konstruktiv, wenn diese Direktzahlungen - wie es seit Jahren der Fall ist - dazu dienen, einen Bauernkrieg zu entfachen und sich gegenseitig vorzuhalten, wer was an Direktzahlungen erhält. Das war und ist nicht die Absicht dieses Gesetzes. Vielmehr geht es darum, eine Leistung abzugelten, die erbracht worden ist.
Der Charakter, den dieses Gesetz jetzt hat und den ihm die Mehrheit der Kommission weiterhin geben will, gibt ihm schlussendlich den Anstrich eines Sozialhilfegesetzes: Nur derjenige, der als Bauer nicht genug verdient, soll Direktzahlungen erhalten. Das ist ein falscher Ansatz. Wir wollen ja einen Bauernstand, einen Berufsstand, der das Land pflegt, der den ländlichen Raum besiedelt und der Nahrungsmittel produziert, der professionell ist und der sich entwickeln kann. Wir wollen ein Gesetz, das nicht die Tüchtigen bestraft. Wir wollen, dass diejenigen, die gewillt sind, etwas mehr zu leisten, nicht bestraft werden. Diesen Grundsatz sollten wir hier festhalten. Wir sollten uns auf dieses Grundsätzliche besinnen. Wenn wir das Gesetz weiterführen wie bisher, dann haben wir tatsächlich ein Gesetz, das in seinem Ansatz ein Sozialhilfegesetz ist. Langfristig ist das für eine professionelle Landwirtschaft hemmend. Junge, tüchtige Berufsleute, die sich in diesen Beruf eingeben, möchten kein Gesetz, das ihnen Sozialhilfe zusichert, wenn sie nicht genug verdienen, sondern sie wollen sich entwickeln können.
Besonders Tüchtige dürfen nicht bestraft werden, und das Gesetz hat auch dafür zu sorgen, dass gleich lange Spiesse bestehen. Die Grenzen werden in den nächsten Jahren so oder so gelockert; wir setzen unsere Bauern einem immer grösseren Konkurrenzdruck aus. Diese gleich langen Spiesse sind eine der Perspektiven, die dieser Berufsstand braucht.
Wir bitten Sie weiter, den neuen Antrag der Kommission in Bezug auf die Ausbildung zu unterstützen. Wir fordern von der Landwirtschaft immer mehr; wir fordern eine langfristige Erfüllung der Aufgabe, wir wollen, dass dieser Auftrag gut erfüllt wird. Es ist daher gerechtfertigt, wenn wir an die Auszahlung der Direktzahlungen eine Mindestausbildung knüpfen. Das kann in der Verordnung selbstverständlich so ausgelegt werden, dass auch mit einer langjährigen Berufserfahrung die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Zusammengefasst bitte ich Sie, sich hier an das Grundsätzliche dieses Gesetzesartikels und dieses Landwirtschaftsgesetzes zu erinnern. Es geht darum, einen Auftrag zu entgelten, den die Landwirtschaft gemäss Verfassung zu erfüllen hat und wie er vom Volk abgesegnet wurde. Direktzahlungen sind ein Entgelt für erbrachte Leistungen; es sind keine Almosen. In diesem Sinne sind Beschränkungen, wie sie die Mehrheit der Kommission vorschlagen will, nicht angebracht.