Fässler Daniel · Ständerat · 2023-05-30
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-30
Wortprotokoll
Ich berichte Ihnen über ausgewählte Themen aus dem EJPD und der Bundeskanzlei, und zwar über solche, die bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates über das Jahr 2022 durch die Geschäftsprüfungskommissionen bzw. bei den Anhörungen von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bzw. von Bundeskanzler Walter Thurnherr thematisiert wurden. Ich beginne mit dem EJPD und berichte dabei über die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in der Schweiz. Dieses Thema wurde von Bundesrätin Baume-Schneider als Schwerpunktthema für die Aussprache mit den Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vom 8. und 9. Mai dieses Jahres gemeldet.
Bund, Kantone und Gemeinden waren letztes Jahr mit einer hohen Anzahl von Asylanträgen konfrontiert. Die berufliche Integration hat gemäss Bundesrätin Baume-Schneider bei allen Flüchtlingen Priorität, bei den Flüchtlingen aus der Ukraine mit dem Status S ist dies verbunden mit einem klaren Willen zur Rückkehr in ihr Heimatland. Für die Personen aus dem Asylbereich ist in der ersten Phase der Bund zuständig. Zur Finanzierung von Unterkunft, Betreuung und Sozialhilfe von Flüchtlingen bezahlt der Bund während fünf Jahren eine Pauschale, für vorläufig Aufgenommene während sieben[NB]Jahren.[NB]Hinzu kommt eine Pauschale für die berufliche und soziale Integration von 18[NB]000 Franken pro Person und Jahr.
Zum Erfolg bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt erhielten die GPK von der Vorsteherin des EJPD unter anderem folgende Informationen: Von den anerkannten Flüchtlingen und den vorläufig Aufgenommenen sind sieben Jahre nach ihrer Einreise mehr als 50 Prozent dauerhaft erwerbstätig. Als dauerhaft erwerbstätig gilt, wer in den letzten 24 Monaten für mindestens 12 Monate eine bezahlte Tätigkeit hatte. Von den jungen Flüchtlingen oder vorläufig Aufgenommenen hat nach fünf Jahren ungefähr jede zweite Person eine nachobligatorische Ausbildung absolviert, begonnen oder ist daran, sich darauf vorzubereiten.
Diese Zahlen zeigen, dass die berufliche Integration in ungefähr der Hälfte der Fälle funktioniert. Das kann positiv gewürdigt werden. Umgekehrt heisst das allerdings auch, dass ungefähr die Hälfte der betroffenen Personen nach fünf bis sieben Jahren noch nicht oder nur ungenügend beruflich integriert ist. Frau Bundesrätin Baume-Schneider hat in diesem Sinne festgestellt, dass man sich zwar auf dem richtigen Weg befindet, es aber noch viele Herausforderungen zu bewältigen gilt. Sie ist optimistisch, dass - vor allem dank den kantonalen Integrationsprogrammen - weitere Verbesserungen möglich sind. So haben seit 2018 über 3000 junge Flüchtlinge und junge vorläufig Aufgenommene an einer Integrations-Vorlehre teilgenommen. Zwei Drittel davon konnten anschliessend eine berufliche Grundbildung beginnen.
Gemäss Bundesrätin Baume-Schneider besteht bei den Flüchtlingen mit dem Schutzstatus S aus der Ukraine ebenfalls der Wille, diese so schnell wie möglich dem Arbeitsmarkt zuzuführen oder ihnen eine Ausbildung zu geben. Damit sollen sie auf den Zeitpunkt der Rückkehr in ihre Heimat bestmöglich vorbereitet werden. Dieses Vorgehen entspricht einer Empfehlung der OECD. Um vor allem junge Flüchtlinge gut auf ihre Rückkehr in die Ukraine vorzubereiten, wurde beschlossen, diesen den Abschluss einer beruflichen Grundbildung zu ermöglichen, auch wenn der Schutzstatus S früher aufgehoben wird.
Die Beschäftigungsquote von Personen mit Schutzstatus S liegt derzeit nur knapp über 15 Prozent, was im europäischen Vergleich eine unterdurchschnittliche Quote darstellt. Der Bund hat daher beschlossen, die Kantone mit einem spezifischen Programm zusätzlich zu unterstützen.
Im zweiten Teil meiner Berichterstattung komme ich auf die Bundeskanzlei zu sprechen; dabei beschränke ich mich auf das Thema der Digitalisierung. Bundeskanzler Walter Thurnherr ging bei der Aussprache mit den GPK vom 9. Mai dieses Jahres in seinen sehr interessanten Ausführungen auf die Frage ein, welche Digitalisierungsfragen, -herausforderungen und -chancen sich der Bundesverwaltung in Zukunft stellen werden und welche finanziellen Herausforderungen dabei bestehen. Bei den Krisen der letzten Jahre habe man feststellen müssen, dass im Bereich der Digitalisierung ein beträchtliches Defizit bestünde. Gemäss Bundeskanzler Thurnherr würden in Zukunft zwei in den letzten Jahren etwas unterschätzte Politikbereiche auf die Bundesversammlung als Gesetzgeberin und Budgetverantwortliche zukommen: die Regulierung im Bereich der Digitalisierung und ihre Finanzierung.
Jüngste Entwicklungen um selbstlernende Programme würden Fragen aufwerfen, für die eine regulatorische Antwort gefunden werden müsse. Die Schwierigkeit bestehe dabei nur schon darin, die Funktionsweise von solchen Programmen zu kennen und zu verstehen. Es stelle sich daher die grundsätzliche Frage, wie man künstliche Intelligenz regulieren solle, bevor man überhaupt wisse, was diese produziere. Der Handlungsbedarf bestehe trotzdem, da davon auszugehen sei, dass solche Programme zu illegalen oder gefährlichen Zwecken eingesetzt werden oder zumindest zu Zwecken, die man nicht mehr überschauen könne. Bei der Regulierung beginne das Problem allerdings bereits mit der Frage, wer dafür zuständig sei.
Angesichts solcher Herausforderungen sind andere Digitalisierungsthemen, bei denen ebenfalls wesentlicher Regulierungsbedarf besteht, etwas in den Hintergrund geraten. Bundeskanzler Thurnherr erwähnte unter anderem die Frage der Datensouveränität, vor allem bei der Speicherung und Bewirtschaftung sensibler Daten in Clouds, die Sekundärnutzung von Daten zum Beispiel bei einer E-ID oder Zuständigkeitsfragen aufgrund unserer föderalistischen Staatsstruktur.
Parallel zu den Herausforderungen in der Regulierung werden gemäss Bundeskanzler Thurnherr auch die finanziellen Herausforderungen der Digitalisierung zunehmen. Die Digitalisierung müsste eigentlich zu Einsparungen führen. Nur nehme erfahrungsgemäss mit den sich zusätzlich eröffnenden Möglichkeiten in der Regel auch das Ausmass der Leistungen zu. Damit wird das Einsparungspotenzial nicht selten kompensiert.
Mit Blick auf die in den kommenden Jahren notwendigen Sparanstrengungen wird eine Priorisierung unumgänglich sein. Die Bundeskanzlei wird dabei darauf zu achten haben, dass der Datenaustausch weiterentwickelt werden kann und dass dabei wieder vermehrt auf einen stabilen und sicheren Betrieb geachtet wird. Letztlich ist es aber fundamental [PAGE 336] und unumgänglich, dass weiterhin in die Digitalisierung investiert wird. Ansonsten kann die Qualität der Bundesverwaltung nicht auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies ist die Überzeugung von Bundeskanzler Thurnherr, und die GPK widersprachen ihm nicht.