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Michel Matthias · Ständerat · 2023-05-30

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-30

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, eine Deklarationspflicht für Reptilienhäute und daraus hergestellte Produkte einzuführen, dies, um Konsumentinnen und Konsumenten transparent über Tierart, Herkunft und Gewinnungsart zu informieren. Ihre Kommission hat die Motion am 25. April dieses Jahres beraten und beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, sie abzulehnen.

Auf den ersten Blick tönt es ja gut, den Import nicht zu verbieten, sondern die importierte Ware je nach Herstellungsart bloss deklarieren zu müssen. Auch unser Rat hat die Grundhaltung, dass man besser deklariert als verbietet; dies hat er in zwei Vorstössen zum Ausdruck gebracht, im Postulat 17.3967 und in der Motion 20.4267. Auch unser Rat war also für eine Bevorzugung der Pflicht zur Deklaration statt der Aussprechung von Verboten.

Weshalb ist nun die grosse Mehrheit Ihrer Kommission bei der vorliegenden Motion gleichwohl gegen die Einführung einer neuen Deklarationspflicht? Die Antwort lautet in einem Wort: unnötig. Die Motion ist unnötig. Auch die im Vergleich zu einem Importverbot schwächere Deklarationspflicht muss rechtsstaatlich gerechtfertigt sein. Die erste Voraussetzung dafür ist die Notwendigkeit. Dazu liegt inzwischen auch eine Rechtsfolgenabschätzung vor, welche die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Deklarationspflicht klar verneint. Es ist nun vom Prozedere her wichtig zu wissen, dass der Nationalrat diese Rechtsfolgenabschätzung bei seinem Entscheid zur Motion noch nicht kannte. Der Nationalrat hat im März 2021 mit 110 zu 78 Stimmen zugunsten der Motion entschieden. Die Rechtsfolgenabschätzung stammt aber vom Januar 2022, das ist zehn Monate später.

Diese Rechtsfolgenabschätzung ist - hoffentlich auch - die zentrale Entscheidungsgrundlage, deshalb machen wir sie ja auch. Sie war für die Kommission massgebend und sollte heute auch für den ständerätlichen Entscheid massgebend sein. Der Schlüsselsatz in dieser Rechtsfolgenabschätzung heisst: "Eine Deklarationspflicht für Reptilienleder erachten wir als nicht gerechtfertigt, weil die Notwendigkeit für eine Regulierung nicht gegeben ist." Wenn man in dieser Rechtsfolgenabschätzung dann noch etwas in die Tiefe geht, merkt man, dass der Handlungsbedarf wirklich an einem sehr kleinen Ort ist. Dazu drei Hinweise:

Erstens gibt es einen internationalen Standard der Weltorganisation für Tiergesundheit zum tiergerechten Töten von Reptilien. Dieser Standard wurde von 160 Ländern unterzeichnet, die sich gemäss Kontrollen auch daran halten.

Zweitens stammen 95 Prozent aller Lederprodukte für die Uhrenindustrie in der Schweiz aus den USA. Dort ist die Herstellung klar geregelt. Das Problem kommt nicht aus den USA.

Drittens, und da kommen wir zu Asien, gibt es auch hier eine positive Entwicklung. Zwar fehlen noch die Zertifizierungen, aber die Southeast Asian Reptile Conservation Alliance, also quasi der Reptilien-WWF in Asien, geht davon aus, dass der Grossteil der in Südostasien gewonnenen Reptilienleder auch nach entsprechenden Standards hergestellt ist. Man arbeitet an einer Zertifizierung. Das muss schlussendlich das Ziel sein: weltweit standardisierte tiergerechte Tötungen. Es geht also auch in Asien in die richtige Richtung, wo man davon ausgeht, dass die bloss 5 Prozent asiatische Exotenleder in der Schweiz allesamt standardgemäss produziert worden sind.

Alle diese Fakten waren dem Nationalrat bei seinem Entscheid nicht bekannt. Im Gegenteil: Die Motionärin erklärt in der schriftlichen Motionsbegründung, dass das in die Schweiz importierte Leder "meist aus tierquälerischen Produktionsmethoden" stamme. In der mündlichen Beratung im Nationalrat suggerierte sie, dass Millionen von Produkten in die Schweiz kämen, die praktisch alle problematisch seien. In der Schweiz würden sie dann quasi mit dem Swissness-Label reingewaschen. Man erhielt im Nationalrat also den Eindruck, es bestehe ein sehr grosses Malaise. Wer das im Nationalrat so hörte, war natürlich geneigt, der Motion zuzustimmen und damit schlichtweg den Handlungsbedarf anzuerkennen. Dem ist aber, wie ausgeführt, nicht so. Der Nationalrat entschied bei seiner Zustimmung, wie gesagt, ohne Kenntnis der Fakten gemäss Rechtsfolgenabschätzung.

Gemäss weiteren Ausführungen dieser Rechtsfolgenabschätzung würde eine neue Deklarationspflicht für Reptilienleder kaum Wirkung erzeugen. Selbst für den äusserst kleinen Teil der Produkte, der möglicherweise - möglicherweise! - noch nicht dem internationalen Standard entspricht, ist zu sagen, dass diese Produkte der Deklarationspflicht in der Schweiz nicht unterliegen. Es sind vornehmlich Uhrenbänder, die nach der Raffinerie in der Schweiz wieder ausgeführt werden. Sie durchreisen also die Schweiz, ohne an die Endkundinnen und Endkunden zu gelangen.

Zusammengefasst: Die Deklarationspflicht ist nicht notwendig, sie ergäbe keinen Zusatznutzen, sondern nur Vollzugsaufwand und wäre deshalb klar unverhältnismässig. Aus diesen Gründen gäbe es dann auch Probleme mit dem bekannten WTO-Abkommen, welches die Schweiz unterzeichnet hat.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, mit der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat, die Motion abzulehnen.