Ettlin Erich · Ständerat · 2023-05-30
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-30
Wortprotokoll
Es geht um Seite 4 der Fahne. Es handelt sich um ein Konzept. Es geht darum, dass man die Absätze 1quinquies, 1sexies und 1septies von Artikel 65 KVG gemäss der Minderheit II (Hegglin Peter) streichen soll. Vorgängig erwähne ich noch, dass die Mehrheit der Kommission bei allen drei Absätzen eigentlich den Entwurf des Bundesrates übernimmt. Gegenüber dem Bundesrat hat die Mehrheit der Kommission lediglich eine kleine Anpassung bei Absatz 1quinquies Buchstabe b vorgenommen. Dort hat sie am Schluss "(mittlere Prämie)" angefügt. Diese Anpassung ist nur redaktioneller Natur. Man wollte hier klarstellen, was mit der Formulierung des Bundesrates gemeint ist, aber das ist nur eine Verdeutlichung.
Die Grundfrage besteht darin, dass wir einen Minderheitsantrag haben, der sagt, dass man die Absätze 1quinquies, 1sexies und 1septies streichen könne, in welchen der Bundesrat die Einzelheiten der Berechnung der Bruttokosten und des Mindestanteils festlegt. Die Minderheit bestreitet zwar Absatz 1ter nicht, in welchem man festlegt, dass die Kantone einen Mindestanteil tragen. Aber die Minderheit möchte nicht, dass der Bund hier den Kantonen vorschreibt, wie sie ihn berechnen müssen. Die Minderheit ist der Meinung - diese wird dann noch begründet -, dass das Weglassen überhaupt kein Problem ergeben würde. Die Mehrheit hat sich aber überzeugen lassen, dass eine Streichung der drei Absätze 1quinquies, 1sexies und 1septies zu Problemen führen würde, weil dann jeder Kanton bei der Wahl der Berechnungsgrundlage frei wäre. Man hat die Befürchtung, dass durch diese fehlende Vergleichbarkeit bzw. diese fehlende Regulierung eine Erosion der ganzen Bestimmung einsetzen würde und dies am Schluss eigentlich zur Abschaffung des Mindestanteils führen könnte. Denn die Kantone hätten dann zwar einen Rahmen, aber sie könnten selber bestimmen, wie sie diesen Rahmen füllen und die Berechnung durchführen wollen.
Deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, hier bei der kleinen Änderung bei Absatz 1quinquies Buchstabe[NB]b beim Bundesrat zu bleiben. Mit 9 zu 3 Stimmen hat Ihre Kommission das so beschlossen.