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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-05-31

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-31

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen aus der Subkommission der GPK-N für die Departemente EDI und UVEK berichten.

Im UVEK ist selbstverständlich das Thema der Energieversorgung bzw. der Sicherheit der Versorgung mit Energie das zentrale Thema. Die aktuelle Krise, ausgelöst durch den Ukraine-Konflikt, hat uns ja anschaulich vor Augen geführt, welche Gefahren und Konsequenzen eine solche Mangellage für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft entsprechend haben kann. Wir haben uns mit dem zuständigen Departementsvorsteher, Herrn Bundesrat Rösti, auch eingehend über das Schadenpotenzial dieser Mangellage unterhalten und über die Massnahmen, die der Bundesrat dagegen getroffen hat. Es war einiges notwendig, damit wir gut durch den Winter kommen konnten. Der Winter war ja einigermassen mild, und auch die entsprechenden Sparmassnahmen verfehlten ihre Wirkung nicht. Wir haben über die Wasserkraftreserven gesprochen, die der Bundesrat angeordnet hat, aber auch über das Reservekraftwerk, das installiert worden ist, um eine allfällige Lücke zu schliessen. Auch das Pooling der Notstromgruppen, das aufgenommen wurde, war ein Thema unserer Beratungen. Diese gingen weiter bis zur Kontingentierung bzw. zum Plan der Kontingentierung des Stromverbrauchs, der glücklicherweise nicht in Kraft treten musste, weil wir noch gut durch den Winter gekommen sind.

Wir haben uns in der Geschäftsprüfungskommission ausserdem mit dem Bundesrat darüber auseinandergesetzt, wie die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteuren, also mit den Produktionsfirmen, mit der Elcom, mit der Swissgrid, aber auch mit den Kantonen, verlief und wie sie entsprechend auch verbessert werden könnte. So können wir bei der Planung des nächsten Winters weiterkommen und die Gefahren dieser Mangellage für den kommenden Winter frühzeitig abwenden. Weitere Themen in diesem Bereich waren auch das Stromabkommen mit der EU, der Weiterbetrieb des Reservekraftwerks in Birr oder auch die Solar-Initiative auf den Sömmerungsflächen im Gebirge, die wir entsprechend in der Kommission debattierten und mit dem Bundesrat besprachen.

Das zweite Thema, das wir in unserer Subkommission besonders vertieft haben, betrifft das EDI. Hier geht es insbesondere um die Revision des Epidemiengesetzes. Diese Arbeiten wurden aufgenommen, nachdem die Covid-19-Pandemie für beendet erklärt worden war. Die Aufträge zur Evaluation des bestehenden Gesetzes sind bereits im Jahr 2020 erteilt worden, ebenso die entsprechenden Aufträge zur Evaluation der Massnahmen, die während der Pandemie getroffen wurden. Es gibt eine Vielzahl an Evaluationen, die durchgeführt wurden. Die Bundeskanzlei hat zwei durchgeführt, vor allem zur Koordination unter den Departementen und Ämtern während der Pandemie. Das BAG hat Evaluationen in Auftrag gegeben, insbesondere zu den Themenbereichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, Umgang mit digitalen Daten, Kommunikation mit der Bevölkerung, Stakeholder-Management, aber auch Sicherstellung der Behandlungskapazitäten. Weitere Mandate hat das BAG zur Impffrage erteilt. Die Evaluationen hierzu sollen bis im Herbst 2023 abgeschlossen werden.

Aber auch die GPK selbst hat verschiedenste Evaluationen in Auftrag gegeben. Aus unserem Arbeitsprogramm erwähne ich nur exemplarisch die Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen, die der Bundesrat getroffen hat, die Evaluation der Berücksichtigung der wissenschaftlichen Grundlagen, die der Bundesrat seinen Entscheiden zugrunde gelegt hat, sowie die Evaluation der Impfstoffbeschaffung. Weitere Evaluationen sind bei den Kantonen in Auftrag gegeben worden. Der Bundesrat will all diese Ergebnisse in einem Bericht aufnehmen, um die Revision des Epidemiengesetzes voranzubringen. Er nimmt sich dafür zu Recht die nötige Zeit, damit wir auch hier konkrete Fortschritte machen können.

Ein letzter Bereich betrifft das elektronische Patientendossier (EPD), das seit Längerem ein aktuelles Thema ist. Auch die Pandemie hat uns wieder vor Augen geführt, welchen Nutzen wir aus der Digitalisierung der persönlichen Gesundheitsdaten ziehen könnten. Wir haben aber ein Gesetz, das den Ansprüchen nicht gerecht wird. Einerseits ist es - das muss in der Schweiz leider festgestellt werden - ein ultradezentrales Gesetz, mit dem man sehr auf den Föderalismus gesetzt hat. Andererseits ist man, um die Mehrheiten im Parlament dafür zu finden, Kompromisse eingegangen, die sich als nicht zielführend erweisen. Eines dieser Mankos ist die doppelte [PAGE 961] Freiwilligkeit, die uns daran hindert, das elektronische Patientendossier entsprechend effizient einzuführen.

Der Bundesrat hat die Revision dieser gesetzlichen Grundlagen in zwei Schritten eingeleitet. Der erste Schritt ist bereits in der Vernehmlassung gewesen und wird jetzt entsprechend ausgearbeitet. Dort geht es darum, den Betrieb der bestehenden EPD-Institutionen, also der Stammgemeinschaften, und die Finanzierung, die im heutigen Zeitpunkt ungenügend ist, sicherzustellen. Es wird ein zweiter Schritt zur grundlegenden Revision der gesetzlichen Grundlagen zum elektronischen Patientendossier folgen. Dort geht es vor allem um die Korrektur dieser erwähnten doppelten Freiwilligkeit, aber auch um den Einbezug der elektronischen ID, die in einem anderen Departement in Arbeit ist. Auch hier hoffen wir auf Fortschritte, damit wir weiterkommen.