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Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2023-05-31

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-31

Wortprotokoll

Bei der Prüfung der Petition 21.2034 der Frauensession, welche die Schaffung eines Bundesamtes für Gleichstellung verlangt, hat unsere Kommission das Anliegen diskutiert und auch mittels eines Hearings analysiert. Die Diskussionen haben mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme der vorliegenden Motion geführt.

Damit gleichstellungspolitische Dachorganisationen Aufgaben, welche sie im staatlichen Interesse wahrnehmen, wirkungsvoll umsetzen können, wird der Bundesrat beauftragt, [PAGE 966] das Gleichstellungsgesetz dahin gehend anzupassen, dass gleichstellungspolitische Dachorganisationen analog zu den Familienorganisationen durch den Bund mitfinanziert werden können. Die Kommissionsminderheit lehnt diese Finanzierung ab.

Es gibt fünf Gründe, weshalb es diese Motion braucht:

1.[NB]Die Gleichstellung von Mann und Frau, wir wissen es, kommt in unserem Land zu langsam voran. Bei der Umsetzung der nationalen Gleichstellungsstrategie 2030 übernehmen gleichstellungspolitische Dachorganisationen eine wichtige komplementäre Funktion zur Bundesverwaltung. Diese nehmen zahlreiche Aufgaben wahr. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit ihrer Arbeit ist aber durch die prekäre und eben nur projektbezogene Finanzierung sowie einen hohen Einsatz von Drittmitteln und Spendeneingaben infrage gestellt und begrenzt.

2.[NB]Die Verwaltung schlägt in ihrem Bericht, in den Antworten auf die Fragen unserer Kommission, selbst vor, eine Grundlage für die Finanzierung von solchen Organisationen zu prüfen, welche eben im Interesse des Bundes Aufgaben zur Umsetzung der Gleichstellung wahrnehmen.

3.[NB]Mit Artikel 15 des Gleichstellungsgesetzes hat der Gesetzgeber bewusst die Möglichkeit für Strukturfinanzierungen jener Beratungsdienstleistungen geschaffen, die sich auf dem freien Markt nicht kostendeckend behaupten können, aber für die Erreichung des Verfassungsziels unerlässlich sind. Um den Verfassungsauftrag umzusetzen, braucht es eben Know-how. Es braucht Wissenstransfers, es braucht eine Vernetzung, es braucht ein Mentoring. Diese Arbeiten werden zurzeit weder vom Bund noch von den Kantonen wahrgenommen. Sie werden von Dachorganisationen wahrgenommen, die sich vor allem über Mitgliederbeiträge finanzieren.

4.[NB]Die Finanzhilfen können analog zu den Finanzhilfen nach dem Familienzulagengesetz ausgestaltet werden. Demnach handelt es sich nicht um Strukturbeiträge, sondern um Leistungsaufträge, die an die Erbringung konkreter Dienstleistungen geknüpft sind. Dadurch ist gewährleistet, dass der Bund nur Dienstleistungen mitfinanziert, die im Einklang mit der Gleichstellungsstrategie des Bundes stehen respektive zur Erreichung des Gleichstellungs- und Verfassungszieles unerlässlich sind.

5.[NB]Ich komme zum letzten Grund: Durch die Schaffung von Leistungsvereinbarungen werden die fachlichen Kompetenzen der Dachorganisationen genutzt. Für den Bund ist das Modell auch deshalb finanziell attraktiv, weil diese Organisationen einen hohen Anteil an Eigenleistungen erbringen. Dadurch kann der Staat diese Leistungen zu einem günstigeren Preis ermöglichen, als wenn er sie selbst erbringen müsste. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird durch die Dachorganisationen gewährleistet und hat eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung der Motion - einerseits, weil sie sich dagegen ausspricht, Organisationen zu finanzieren, welche nicht demokratisch legitimiert sind; andererseits, weil kein Handlungsbedarf dafür besteht, dass die Gleichstellung in unserem Land noch weiter vorangetrieben wird.