Lexipedia

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2023-05-31

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-31

Wortprotokoll

Es wird ja immer wieder gesagt, dass diese Initiative zu allgemein formuliert sei und alles beinhalte. Dem muss ich entgegenhalten, dass in diesem neuen Artikel 10 Absatz 2bis drei Grundsätze oder drei Grundrechte genannt sind: So wird erstens nochmals festgehalten, was schon in Artikel 10 Absatz 2 steht, wonach die körperliche und geistige Unversehrtheit gewährleistet sei. Der zweite Grundsatz lautet, dass der Eingriff in diese körperliche und geistige Unversehrtheit der Zustimmung der betroffenen Person bedürfe. Der dritte Grundsatz ist, dass eine Person, wenn sie die Zustimmung verweigert, nicht bestraft werden und keine beruflichen und gesellschaftlichen Nachteile erfahren darf.

Das sind eigentlich drei Grundsätze - Grundsätze, wie sie in anderen Gebieten in der Bundesverfassung auch allgemein formuliert sind. Ich erinnere beispielsweise an Artikel 22 Absatz 1 der Bundesverfassung: "Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet." Hier steht nichts von Ausnahmen; vielmehr heisst es, dass die Versammlungsfreiheit gewährleistet ist. Das ist ein allgemeiner Grundsatz, wenn es um Grundrechte geht. Selbst Artikel 23 Absatz 1 - "Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet" - ist allgemein formuliert, ohne Einschränkungen. Artikel 24 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet: "Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen." Auch das ist ein allgemeiner Grundsatz, der ohne Einschränkungen auskommt.

Sie kommen nun und sagen, dass das schlecht formuliert sei, dass es diese Bestimmung nicht brauche und dass sie polizeiliche Eingriffe verunmöglichen würde. Das ist aber schlichtweg falsch. Es geht bei den Grundrechten um Grundsätze: Was ist vom Grundsatz her allgemein formuliert gewährleistet? So ist auch dieser Artikel allgemein formuliert. Es ist von der Kommissionssprecherin richtig darauf hingewiesen worden, dass wir eben auf Gesetzesstufe die Aufgabe haben, die Ausnahmen zu definieren. Das ist der nächste Schritt.

Wir haben also allgemeine Grundsätze auf Verfassungsstufe, und ein solcher ist auch dieser neue Artikel, wonach die körperliche und geistige Unversehrtheit gewährleistet wird und gewahrt werden soll. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung keine Nachteile erfahren. Das sind allgemeine Grundsätze, von denen ich persönlich überzeugt bin und von denen die SVP überzeugt ist. An der körperlichen und geistigen Unversehrtheit darf nicht herumgebastelt werden - nicht so wie in den letzten drei Jahren. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist unantastbar, das steht in der Verfassung, und das müssen wir hochhalten.

Wenn dieser Artikel angenommen und durchgesetzt wird, müssen wir als Gesetzgeber die Ausnahmen auf Gesetzesstufe definieren. Ausnahmen - z.[NB]B. für das Strafrecht, für das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht oder für die fürsorgerische Unterbringung - brauchen eine gesetzliche Grundlage. Von der Verfassung und der Gesetzessystematik her ist es klar: In der Bundesverfassung sind die Grundsätze allgemein formuliert, und die Ausnahmen kommen auf Gesetzesstufe. Das ist immer so, das war immer so, und das soll auch in Zukunft so sein. Deshalb ist der Artikel meines Erachtens auch nicht schlecht formuliert. Wenn Sie das schon sagen und behaupten, dann kommen wir einfach zum Schluss, dass wir eine entsprechende Formulierung bzw. einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag machen sollten, weil wir der Überzeugung sind, dass Handlungsbedarf besteht.

Wir von der SVP und von der Minderheit sind aufgrund der Erfahrungen in den letzten zwei Jahren überzeugt, dass wir Handlungsbedarf haben. Wir von der SVP wollen in diesem Bereich, wenn es um die körperliche und geistige Unversehrtheit geht, nie einen Zwang. Die SVP will nie einen Zwang. Freiwillig können alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land mit ihrem Körper machen, was sie wollen, aber nicht unter Zwang. Das ist unser Credo.

Ich bitte Sie darum, uns in diesen Belangen zu unterstützen.