Herzog Eva · Ständerat · 2023-05-31
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-31
Wortprotokoll
Zur Entstehungsgeschichte: Das Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 1988 schreibt in Artikel 14 Absatz 2 vor, dass die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge für die Ratsmitglieder zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates angemessen an die Teuerung angepasst werden. Die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge wurden seit 2012, zum Teil auch schon länger nicht mehr an die Teuerung angepasst. Sie finden dies im Bericht, der Ihnen vorliegt. Im Hinblick auf den kommenden Legislaturwechsel beantragte die Verwaltungsdelegation dem Büro des Ständerates, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen und der Bundesversammlung die notwendigen Änderungen zu unterbreiten.
Am 27. Februar dieses Jahres hat das Büro des Ständerates mit 5 zu 1 Stimmen folgenden Text einer parlamentarischen Initiative beschlossen: "Gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes soll der Bundesversammlung ein Verordnungsentwurf unterbreitet werden, damit die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen der Teuerung angepasst werden können." Am[NB]2.[NB]März dieses Jahres hat das Büro des Nationalrates mit 10 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen die für die Ausarbeitung einer Vorlage erforderliche Zustimmung erteilt. Am[NB]5.[NB]Mai schliesslich hat sich die Mehrheit des Büros des Ständerates für die Verabschiedung der vorliegenden Vorlage ausgesprochen. Die Minderheit stellt den Antrag, auf den Teuerungsausgleich zu verzichten, da das Parlament in der aktuellen finanzpolitischen Lage seine Vorbildfunktion wahrnehmen müsse und keine zusätzlichen Ausgaben für sich selbst generieren solle.
Die Mehrheit spricht sich für den Teuerungsausgleich aus, weil das Parlamentsressourcengesetz diesen zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates vorschreibt. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflicht, die sicherstellen soll, dass die Ratsmitglieder nicht aufgrund der Teuerung eine Kürzung der Entschädigung für die im Rahmen des Mandats geleistete Arbeit in Kauf nehmen müssen. Aufgrund der aktuellen Situation des Bundeshaushalts darauf zu verzichten, würde ein falsches Signal senden. Die Arbeit der Ratsmitglieder im Rahmen ihres Mandats darf nicht als weniger entschädigungswürdig angesehen werden als andere entlöhnte Tätigkeiten oder die Altersrenten. Das ist die Ansicht der Mehrheit des Büros. Um diese Gleichbehandlung zum Ausdruck zu bringen, schlägt die Mehrheit deshalb vor, für die Ratsmitglieder nicht die volle seit 2012 aufgelaufene Teuerung von 3,2 Prozent auszugleichen. Vielmehr soll derselbe Teuerungsausgleich erfolgen wie für die Bundesangestellten und die AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger im Jahr 2023, also 2,5 Prozent.
In der Vorlage finden Sie den Entwurf der Verordnung der Bundesversammlung über den Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder. Es ist vorgesehen, dass sämtliche Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen angepasst werden. Sie finden auch die Beträge im Einzelnen.
Was sind die finanziellen Auswirkungen? Die Vorlage würde zu jährlichen Mehrausgaben von 1,3 Millionen Franken führen.
Was man zu einem Punkt auch noch sagen kann: Es wurde auch diskutiert, nur einen Teil der Entschädigungen anzupassen, also zum Beispiel nur die Fraktionsbeiträge oder nur die Einkommen. Bei den Fraktionsbeiträgen handelt es sich aber auch vor allem um Ausgaben für Löhne. Sie sehen das im Bericht: Wenn Sie die Erhöhung der Gehälter des Bundespersonals anschauen oder auch jene der AHV-Renten, sehen Sie, wie stark es ja auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen treffen würde, wenn jetzt kein Teuerungsausgleich gewährt würde.
Im Namen der Mehrheit des Büros bitte ich Sie, zuzustimmen und den Teuerungsausgleich auszurichten.