Lexipedia

Markwalder Christa · Nationalrat · 2023-05-31

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-31

Wortprotokoll

Ich bin 4G - ich bin zweimal geimpft, einmal geboostert und einmal genesen.

Wie so oft bei Volksinitiativen, trägt auch diese einen sympathischen Titel: "für Freiheit und körperliche Unversehrtheit". Wer in diesem Saal ist schon nicht für die persönliche Freiheit und für körperliche Unversehrtheit? Aber Vorsicht, die Initiative ist, auch wenn sie es nicht explizit so formuliert, gegen eine sogenannte Impfpflicht. Sie wurde während der Covid-19-Pandemie präventiv lanciert, notabene noch bevor überhaupt Impfstoffe in der Schweiz zugelassen waren. Wie wir alle wissen, wurde keine Impfpflicht eingeführt, sondern es gab zunächst sogar Wartelisten und eine Kaskade für Impfwillige, sodass vulnerable Personen - und dies zu Recht - bevorzugt wurden. [PAGE 975]

Zu betonen ist auch, dass nach geltendem Recht Impfobligatorien nur unter Einhaltung enger Voraussetzungen für einen begrenzten Personenkreis und für eine begrenzte Zeit erlassen werden dürften. Für die Impfung bräuchte es auch bei einem Impfobligatorium die Einwilligung der betroffenen Person.

Selbstverständlich braucht es für alle körperlichen Eingriffe eine Zustimmung. Dies ist auch im bestehenden Grundrecht der persönlichen Freiheit, in Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung, verankert. Ebenfalls legt die Bundesverfassung in Artikel 36 fest, unter welchen engen Voraussetzungen Grundrechte eingeschränkt werden dürfen.

Die Initiative, wir haben es bereits gehört, schiesst weit über ihr eigentliches Ziel hinaus, indem sie sich nicht auf medizinische Eingriffe, also auf das Impfen, beschränkt. Da der Initiativtext so weit gefasst ist, würde er viele Bereiche staatlichen Handelns erfassen, namentlich das Polizeiwesen und die Strafverfolgung, das Militär, das Ausländer- und Asylwesen oder den Kindes- und Erwachsenenschutz. Zudem verlangt die Initiative, dass eine betroffene Person aufgrund der Verweigerung der Zustimmung nicht bestraft werden darf und dass ihr keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen dürfen. Diese Formulierung ist jedoch sehr unpräzise und würde viel Rechtsunsicherheit auslösen. Die Initiative will zwar ein Impfobligatorium verhindern, knüpft aber bei der persönlichen Freiheit an und verursacht so zahlreiche rechtliche und praktische Probleme.

Sowohl in der Kommission als auch hier im Rat sehen wir es nicht als unsere Aufgabe an, einen verunglückten Initiativtext zu korrigieren, weshalb ich Sie bitte, sowohl die Volksinitiative als auch die Minderheitsanträge abzulehnen.