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Markwalder Christa · Nationalrat · 2023-06-01

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-01

Wortprotokoll

Wir befinden uns nun in der zweiten Differenzbereinigung des Sexualstrafrechts. Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion hat die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates eine solide und fundierte Vorarbeit geleistet. Wir unterstützen ihre Mehrheitsentscheide im ersten Block. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass das Sexualstrafrecht einer Anpassung an unsere heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse und an die Lebensrealitäten insbesondere auch der jüngeren Generation bedarf, die von dieser Revision potenziell am meisten und stärksten betroffen ist.

Der Ständerat ist dem Nationalrat bei der Frage "Nur Ja heisst Ja" oder "Nein heisst Nein" bei sexuellen Handlungen insofern entgegengekommen, als er dem Phänomen des sogenannten Freezings explizit mit einem Zusatz, dem Schockzustand bei der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung, Rechnung getragen hat. Seitens der Lehre wurde der politische Kompromiss mit dieser Ergänzung wegen möglicher Rechtsunsicherheiten kritisiert. Doch aus Sicht unserer Fraktion ist klar, dass es das Phänomen des Freezings in der Lebensrealität gibt und dass das Gericht dann im Einzelfall entscheiden muss, aufgrund von welchem objektiven Tatbestand eine Verurteilung stattfindet und welcher Strafrahmen angewendet wird.

Weiter bitten wir Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und das systemfremde Strafmass von mindestens zwei Jahren, wie es die Minderheit Bellaiche bei Sexualstraftaten mit Nötigung will, abzulehnen. Das Projekt der Strafrahmenharmonisierung haben wir ja gerade mit dem Ziel lanciert, veraltete strafrechtliche Sanktionen an unsere heutigen Lebensrealitäten anzupassen. Ein Mindeststrafmass von mehr als zwei Jahren bei einer Vergewaltigung mit Nötigung könnte nämlich kontraproduktive Auswirkungen auf die Gerichtspraxis haben - auf Neudeutsch würde man "unintended consequences" sagen -, denn im Einzelfall würden Gerichte möglicherweise ihre Praxis bei der Beweiswürdigung anpassen. So könnte beispielsweise das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach das Einsetzen des Körpergewichts eines Täters als Nötigungsmittel genügen kann, ändern. Das Risiko wäre dann da, dass es mehr Verurteilungen nach Ziffer 1 Artikel 190 Absatz 1 - also Vergewaltigung ohne Nötigung - geben würde, was nicht im Sinne des Gesetzgebers wäre. Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und von neuen Mindeststrafen abzusehen, die eigentlich das ganze Gesetzgebungsprojekt der Strafrahmenharmonisierung torpedieren.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, bei Block 1 den Mehrheiten zu folgen.