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Salzmann Werner · Ständerat · 2023-06-01

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-01

Wortprotokoll

Ich spreche auch über alles, inklusive meines Minderheitsantrags II.

Die finanzielle Unterstützung der Rola war stets nur als Anschub- bzw. Übergangsfinanzierung gedacht, bis sich das Angebot in einer Übergangsphase wettbewerbsfähig im Markt positionieren würde. Darüber hinaus war die Rola lediglich als Ergänzung zum UKV gedacht, welcher die Hauptlast der Verkehrsverlagerung trägt. Dennoch wurde die finanzielle Abgeltung durch den Bund immer wieder verlängert, was auch mit dem vorliegenden Entwurf ein erneutes Mal geschehen soll: gemäss Bundesrat bis 2026 und gemäss Nationalrat bis 2028.

Auch im vorliegenden Entwurf wird festgehalten, dass es sich dabei lediglich um eine Übergangsfinanzierung handeln würde, die gemäss Bundesrat und Antrag der Kommissionsmehrheit jedoch erst 2026 ändern soll, weil man davon ausgeht, dass die Marktbedingungen im alpenquerenden Schienengüterverkehr dann so sein werden, dass das Angebot endlich wettbewerbsfähig ist. Hier handelt es sich um eine Prognose, deren Realisierung immer wieder nach hinten verschoben wird, währenddessen weiter Steuergelder fliessen. Das Votum meines geschätzten Kollegen Engler hat gezeigt, dass er bereits daran denkt, die Verkehrsverlagerung, also den UKV, dann zu unterstützen, wenn die Rola-Beiträge wegfallen - also fliesst wieder mehr Geld.

Der vorliegende Entwurf erweckt den Eindruck, dass es lediglich darum geht, das finanzielle Risiko der Betreiberin zu minimieren, indem die Abschreibungen durch die künstlich erhöhte Auslastung für sie tiefer ausfallen. Dieser Eindruck wird unter anderem dadurch erhärtet, dass scheinbar rein zufällig das Rollmaterial der Betreiberin das Ende seiner Lebensdauer im Jahr 2026 erreichen wird, also im selben Jahr, in dem der erneute Zahlungsrahmen auslaufen soll. Es findet somit eine Kostenverschiebung von der Betreiberin hin zur steuerzahlenden Bevölkerung statt, dies, obwohl die Betreiberin bereits während der Covid-19-Pandemie von einem mit Steuermitteln finanzierten Hilfspaket profitieren konnte. Gleichzeitig bewirkt das subventionierte Angebot eine unerwünschte Lenkungswirkung, welche weit in den EU-Raum hineinwirkt. Dadurch findet nicht nur eine Absicherung der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs statt, sondern es kommt zu einer Erhöhung des Güterverkehrs aus der EU durch die Schweiz, der ansonsten über Alternativrouten innerhalb der EU fahren würde.

Auch in Anbetracht des finanziellen Spielraums des Bundes sind die erneuten 64 Millionen Franken gemäss Antrag der Mehrheit bzw. 106 Millionen Franken gemäss Antrag der Minderheit I eine Last, die getragen werden muss. Wir haben es heute und gestern mehrmals gehört: Jeder Bereich muss etwas dazu beitragen, die Bundesfinanzen zu entlasten.

Aus diesen Gründen beantrage ich, auf den Entwurf 1 einzutreten, bei Artikel 8 Absatz 3 der Minderheit II (Salzmann) zu folgen und damit die Übergangsfinanzierung Ende 2023 auslaufen zu lassen und die Minderheit I (Engler) abzulehnen. Zudem beantrage ich Ihnen, auf den Entwurf 2, den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung der Rola, nicht einzutreten.

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