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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2003-03-19

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher deutscher Zunge hat es eingangs gesagt: Es geht um die Sicherung unseres Wohlstandes. Aber es müsste eben auch um das Wohlergehen anderer Länder gehen. Im Bericht fehlt eine kritische Analyse der Auswirkungen einer schrankenlosen, einseitigen wirtschaftlichen Globalisierung. Ich finde im Bericht keine kritische Beurteilung der Öffnung der Märkte. [PAGE 450] Wenigstens müsste zur Kenntnis genommen werden, dass die Schere zwischen Arm und Reich - im Süden, aber auch im Norden - immer grösser wird.

Die Grünen erwarten in einem Wirtschaftsbericht nicht nur eine Beurteilung des Wirtschaftswachstums; das wirtschaftliche Handeln hat in den entsprechenden Ländern ja konkrete Folgen. Vergebens wird im Bericht nach Bemühungen der Wirtschaft gesucht, bei ihrem Handeln auch ökologische und soziale Rahmenbedingungen zu bedenken - geschweige denn, diese einzuhalten. Vor Jahren wurde hier, an diesem Mikrofon, von Wirtschaftsvertretern und vom damaligen Wirtschaftsminister versprochen, es würden freiwillig Anstrengungen unternommen, um ökologische und soziale Kriterien einzuhalten; die Wirtschaft sei bereit, Menschenrechtskriterien zu berücksichtigen. Die Realitäten sehen aber anders aus. Ich erwarte von einem Bericht zur Aussenwirtschaft auch, dass beleuchtet wird, welche Auswirkungen das Wirtschaften auf die Ärmsten in den entsprechenden Ländern hat, welche Folgen die Globalisierung auf lokaler Ebene hat. Wenn sich die Wirtschaft dazu wenig Überlegungen macht, ist es eben die Aufgabe der Politik, dies zu beurteilen und entsprechende Leitplanken zu setzen. Es existieren zwar Berichte und Analysen aus dem Deza; ich erwarte aber auch, dass das Seco sich dieser Fragen annimmt - der Fragen von Menschenrechten und von verantwortbarem wirtschaftlichem Handeln. Nur dann kann die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik kongruenter werden. Vielleicht wäre es wirklich möglich, in einem kommenden Bericht auch die politischen Grundsätze der Aussenwirtschaftspolitik transparent zu machen. Nur wenn die politischen Grundsätze definiert sind, kann die Aussenwirtschaftspolitik auch daran gemessen werden. Die Aussenwirtschaftspolitik darf sich nicht nur an den Zielen Wirtschaftswachstum und Exportwachstum messen.

Ich möchte noch ein weiteres Kapitel ansprechen, nämlich die Exportkontroll- und Embargomassnahmen, im Speziellen die Waffenausfuhr. In der Kriegsmaterialverordnung sind die Bewilligungsvoraussetzungen für Kriegsmaterialexporte erwähnt. Demnach müssen die Aufrechterhaltung des Friedens, die internationale Sicherheit und die regionale Stabilität berücksichtigt werden. Ich kritisiere hier, dass diese gesetzlichen Rahmenbedingungen viel zu lasch gehandhabt werden. In Krieg führende Länder darf kein Kriegsmaterial mehr exportiert werden! Mit dem Export von Kriegsmaterial in die USA - der Export hat im letzten Jahr, im Aufrüstungsjahr der USA, um einen Drittel zugenommen - verletzen wir Artikel 5a der Kriegsmaterialverordnung. Denn die völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen verletzen die Bestrebungen der Schweiz zur Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität und stehen damit im Widerspruch zu den Bewilligungsvoraussetzungen.

Ich bin mir bewusst, dass im Bericht über den Kriegsmaterialexport, den wir hier jetzt nicht debattieren, die Exporte detailliert dargestellt sind. Es fehlt aber auch dort die Transparenz, wer was wohin exportiert. Es wäre, so meine ich, im Sinne von Vertrauensbildung in die Branche, wenn in diesem heiklen Geschäft volle Transparenz herrschen würde. Denn wer gesetzeskonform exportiert, hat nichts zu verbergen. Ich kritisiere hier, dass der Bundesrat nicht bereit ist, in einem so heiklen Geschäft für mehr Transparenz zu sorgen.

Als Drittes noch ein Wort zur Rüstungszusammenarbeit mit Israel. In einer Antwort auf das Postulat 02.3179, "Die Schweiz und der Nahostkonflikt", hat der Bundesrat letztes Jahr ausgesagt, dass zwischen der Ruag und israelischen Firmen keine Forschungszusammenarbeit im Rüstungsbereich bestehe. Vor drei Wochen ist nun öffentlich geworden, dass die Ruag in Zusammenarbeit mit Israel an der Weiterentwicklung von Drohnen arbeitet. Da stellt sich die Frage, Herr Bundesrat: Stimmt nun die Aussage des Bundesrates nicht mehr, oder entzieht sich die Ruag der Aufsichtspflicht des Bundesrates?

Dieses Beispiel zeigt, dass die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik mit den Zielen der Deza nicht kongruent ist, ja diesen widerspricht. Die schweizerische Wirtschaftspolitik würde an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn sie darlegen könnte, dass sie mit ihrer Geschäftspolitik den Zielen der Deza nicht widerspricht. Ich würde es wirklich schön finden, wenn der Wunsch nach Transparenz, aber auch der Wunsch, die Ziele der Aussenwirtschaftspolitik auch an jenen Aussenpolitik allgemein zu messen, einmal in einem Bericht aufgeführt würde. Ich sage das hier etwa zum dritten oder vierten Mal. Aber vielleicht hat es eines Tages Folgen.