Rieder Beat · Ständerat · 2023-06-01
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-01
Wortprotokoll
Das ist nun eine Bestimmung, welche in der Kommission doch zu grösseren Diskussionen führte. Es geht um die Energiereserve für kritische Versorgungssituationen. Sie wurde ja bereits im vergangenen Winter so umgesetzt.
Bei Artikel 8a Absatz 1 sieht die Variante des Nationalrates vor, jährlich eine Energiereserve für kritische Versorgungssituationen zu bilden. Schon der Wortlaut ist an und für sich ein äusserst negatives Zeichen im Hinblick auf die zukünftige Stromversorgungssicherheit der Schweiz. Eine kritische Versorgungssituation sollte ja die Ausnahme bleiben und nicht die Regel sein, wie dies der Nationalrat in seiner Fassung festhält. Wir entwerfen sonst ein Gesetz, das mit einer Kernaussage in Absatz 1 jährlich von kritischen Versorgungsengpässen ausgeht und dies als Regel aufnimmt. Daher haben sich Mehrheit und Minderheit der Kommission des Ständerates bei Absatz 1 auf eine Kann-Formulierung geeinigt. Die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit besteht nun darin, dass die Minderheit die Bildung dieser Energiereserve mittels Ausschreibung vornehmen möchte, während die Mehrheit die Art und Weise der Bildung der Energiereserve streng regulieren will. Die noch weiter gehende Variante des Nationalrates hat in der Kommission niemand übernommen.
Nach Ansicht unserer Kommission ist der Entwurf des Bundesrates so konzipiert, dass eine ausserordentliche Situation die Regel ist und der Normalfall die Ausnahme. Das kann nicht sein. Die Minderheit möchte zwar am Entwurf des Bundesrates festhalten, sie möchte allerdings die Schaffung dieser Reserve sehr offen und frei formulieren. Die Mehrheit möchte hier stärker regulieren, insbesondere bei Absatz 2 Litera a, und ein Obligatorium für die Betreiber von Speicherwasserkraftwerken ab einer Speicherkapazität von 10 Gigawattstunden vorsehen.
Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Konzepte. Die Mehrheit möchte für die Situation einer kritischen Versorgung weitreichende gesetzliche Vorschriften erlassen und folgt daher weitgehend dem Nationalrat. Die Minderheit ist der Meinung, dass der Entwurf des Bundesrates genügend ist. Ganz generell gedacht, ist natürlich die Regelung einer kritischen Versorgungssituation durch Wasserkraftreserven nur ein Notnagel und der permanente Rückgriff auf solche Reserven mittel- und langfristig nicht möglich, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Es sei darauf hingewiesen, dass eine obligatorische Teilnahme von Betreibern von Speicherwasserkraftwerken allenfalls auch rechtlich ein Problem darstellen dürfte, insbesondere weil es sich hierbei um einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen handelt.
Noch schlimmer wäre es, wenn Sie diesen Markt regulierten und hier quasi die Grosswasserkraftproduzenten verpflichteten, jährlich Reserven zu bilden, die die Gewinnmöglichkeiten eingrenzen würden. Dann würden Sie natürlich auch keine Investitionsbereitschaft in diesem Bereich entdecken. Zudem besteht eigentlich bereits nach geltendem Recht, eben nach der Fassung der Minderheit, die Möglichkeit, die Kraftwerkbetreiber im Notfall so oder so zu verpflichten, wenn, wie zum Beispiel letztes Jahr, die Reserve durch eine Ausschreibung nicht gebildet werden kann.
Sie merken es selbst: Dem Berichterstatter fällt es hier schwer, in der Regulierungsflut der Mehrheitsvariante positive Aspekte zu finden.