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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2023-06-01

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-01

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat an der Sitzung vom 27. März 2023 die von der grünen Fraktion am 17. März 2022 eingereichte parlamentarische Initiative geprüft. Die grüne Fraktion mit ihrem Sprecher Fabien Fivaz hat eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996 dahin gehend gefordert, dass die indirekte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial - seien es Atomwaffen, biologische oder chemische Waffen, Antipersonenminen oder Streumunition - komplett verboten wird.

Das Kriegsmaterialgesetz verbietet die direkte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial komplett. Ein Verbot der indirekten Finanzierung sieht das Gesetz jedoch nur dann vor, wenn das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll. Die Schweizer Finanzinstitute beteiligten sich somit indirekt an der Entwicklung und an der Produktion von verbotenen Waffen - so wurde die parlamentarische Initiative begründet. Gemäss der Nichtregierungsorganisation Ican haben diese Institutionen in den letzten Jahren regelmässig zwischen 6 und 8 Milliarden Franken in Unternehmen investiert, die Atomwaffen herstellen oder warten. Die Abrüstung von verbotenen Waffen erfolgt zwangsläufig über Deinvestitionen.

Wir haben in der SiK schon diverse Vorstösse in diese Richtung behandelt; Frau Kollegin Seiler Graf hat es erwähnt. Sie hatte 2020 die parlamentarische Initiative 20.497, "Kein Schweizer Geld für verbotene Waffen", eingereicht, welche einen ähnlichen Wortlaut hat. Die parlamentarische Initiative Seiler Graf wurde damals mit der gleichen Begründung abgelehnt, wie Ihnen heute die Mehrheit der Kommission die Ablehnung der vorliegenden parlamentarischen Initiative beantragt.

Die Kommissionsmehrheit geht nämlich davon aus, dass die Initiative aufgrund ihrer rechtlichen Komplexität zu viele Definitions- und Abgrenzungsprobleme mit sich bringt. Ein Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial ist unverhältnismässig. Nach Ansicht der Mehrheit könnte das zur Folge haben, dass Investitionen in Unternehmen, die sogenannte Dual-Use-Güter herstellen - das heisst Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendbar sind -, verboten werden.

Ausserdem befürchtet die Kommissionsmehrheit, dass von dem Verbot auch aktiv verwaltete Anlageprodukte, wie z.[NB]B. Investitionen in Indexfonds, erfasst würden, wenn diese Wertpapiere von Unternehmen enthalten, welche an der Produktion von verbotenem Kriegsmaterial beteiligt sind. Auch hier könnten Investitionen in sogenannte Mischunternehmen - z.[NB]B. Hersteller von Linienflugzeugen und atomwaffenfähigen Kampfflugzeugen - als indirekte Finanzierung gelten. So könnte verboten werden, dass man dort investiert. Ausserdem ist bei diesen Investitionen im Ausland zum Teil nicht nachvollziehbar, wofür die Investitionen schlussendlich verwendet werden.

Die Kommissionsminderheit betont hingegen, dass gerade wegen des Krieges in der Ukraine und wegen der Drohung von Russland mit atomaren Waffen die Rechtslücke beim Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial wie atomare, biologische oder chemische Waffen, Antipersonenminen und Streumunition geschlossen werden müsse. Durch das Verbot könnte der Druck auf Unternehmen erhöht werden, klar auszuweisen, wofür die Investitionen getätigt werden. Dies könnte auch zu einer Erhöhung der Transparenz führen.

Die Kommission beantragt Ihnen aber jetzt mit 15 zu 9 Stimmen klar, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und weiterhin diese Investitionen zuzulassen, vor allem, weil die Abgrenzungen sehr schwierig sind.