Lexipedia

Burgherr Thomas · Nationalrat · 2023-06-01

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-01

Wortprotokoll

Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich das Bundespersonalgesetz mit neuen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Bundespersonals ergänzen. Es ist ein umfassendes Paket, welches ich Ihnen beantrage.

Ich will mit dieser parlamentarischen Initiative den Spielraum des Bundesrates und auch des Parlamentes im Bundespersonalbereich einschränken. Es geht insbesondere darum, eine Art Personalbremse zu installieren und auch entsprechende Vorgaben zu machen, wie das geschehen soll. Es wurde mit Vorstössen an den Bundesrat schon viel versucht, was nicht funktioniert hat. Es wurde beispielsweise schon einmal mit einer Motion ein fixer Personalplafond beschlossen, später aber wieder verwässert.

Mein Paketansatz, der auch viel Flexibilität zulässt, ist ein neuer Versuch, das nun über das Gesetz direkt zu regeln. Dringend ist die Lage alleweil. Im Privaten muss gespart werden. Die Leute haben immer weniger im Portemonnaie. Fast alles wird teurer und komplizierter. Die Unternehmen müssen [PAGE 1048] infolge Pandemiemassnahmen, infolge weltweiter Krisen, infolge Teuerung im Bereich Energie und Werkstoffe zurückbuchstabieren. Es wird ständig nach mehr Effizienz und Innovation gesucht. Überall wird der Rappen mindestens zweimal umgedreht, nur beim Staat offenbar nicht.

Die Staatsausgaben wachsen und wachsen. Das Verwaltungspersonal wird immer zahlreicher. Die Löhne in der Verwaltung sind gegenüber jenen in der Privatwirtschaft ungebrochen hoch. Staatsangestellte verdienen im Durchschnitt 12 Prozent mehr als gleich qualifizierte Fachkräfte in der Privatwirtschaft - 12 Prozent! Der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung liegt bei 117[NB]176 Franken gegenüber 88[NB]890 Franken in der Privatwirtschaft. Spezielle Privilegien sind da noch nicht mit eingerechnet.

Wer da behauptet, dass das keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt habe, der muss ökonomisch blind sein. Wenn einer der grössten Arbeitgeber der Schweiz - und das ist die Bundesverwaltung - systematisch mit höheren Löhnen werben kann, verzerrt das ganz klar den Arbeitsmarkt. Das ist kein fairer Wettbewerb; es schränkt letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ein. Werden Mitarbeiter in der Verwaltung überbezahlt, ist das nicht nur kostspielig für den Steuerzahler, sondern setzt auch falsche Anreize, weil es dann attraktiver wird, beim Staat zu arbeiten, als im Privatsektor. Es geht hier also um eine sehr fundamentale Frage.

Deshalb braucht es aus meiner Sicht eine Vorgabe im Gesetz, dass sich das durchschnittliche Bruttoerwerbseinkommen für eine Vollzeitstelle beim Bund an dem der gesamten Schweizer Privatwirtschaft orientieren soll. Dabei dürfen nicht nur Vergleiche mit internationalen Grosskonzernen ausschlaggebend sein, sondern es braucht vor allem Vergleiche mit Unternehmen, in welche die entsprechenden Leute arbeiten gehen würden, wenn sie nicht in der Bundesverwaltung tätig wären.

Es geht hier nicht um wenige Arbeitskräfte; der gesamte öffentliche Sektor, das heisst Bund, Kantone und Gemeinden sowie öffentliche und staatsnahe Betriebe, macht inzwischen schon einen Viertel des Arbeitsmarktes aus. Beim Bund reden wir schon von 40[NB]000 Mitarbeitern. Viele davon sind Akademiker, bei denen ich mir manchmal auch mehr Praxisbezug wünsche.

Deshalb gibt es auch meine zusätzliche Forderung nach mehr Austausch. Es kann nicht sein, dass so viele Hochschulabgänger, ohne einen Fuss in die Privatwirtschaft gesetzt zu haben und ohne die Erfahrung, ein eigenes Unternehmen gegründet zu haben, gleich in den Staatsdienst eintreten und da kaum mehr wegkommen.

Es braucht mehr Leute aus der Praxis beim Bund, aber eben auch den Anreiz, einmal wieder aus der Verwaltung auszutreten und wieder im Markt tätig zu sein. Das würde beidseitig nicht schaden - es würde eventuell sogar befruchten.

Das Wachstum der Zahl der Staatsangestellten und der Lohnunterschied zur Privatwirtschaft sowie weitere Fehlanreize müssen rechtlich begrenzt werden. Prozessoptimierungen und Digitalisierung sollen konsequent dafür eingesetzt werden, dass diese Begrenzung zu keinem Leistungsabfall führt. In den Stäben, bei der Kommunikation, in der Administration, bei der Koordination, in den Bereichen Recht, Controlling, Planung, Organisation, Projekte und Strategie gibt es noch sehr viel Luft. Hier ist ohne Qualitätseinbussen oder Einschränkung des Alltags Sparpotenzial vorhanden. Es könnte sogar sein, dass bei einer Begrenzung solcher Stellen der Alltag wieder leichter und unkomplizierter wird, weil administrativer und regulatorischer Aufwand nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Private und selbst innerhalb der Verwaltung wegfällt.