Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · 2023-06-05
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-06-05
Wortprotokoll
1. Die Schweiz hat als assoziierter Staat kein Stimmrecht bei der Weiterentwicklung des Schengen-Rechts. Sie kann sich aber in die Diskussionen einbringen. In diesem Fall hat die Schweiz die Europäische Kommission und den EU-Rat auf Migrations- und Sicherheitsherausforderungen, die sich für den Schengen-Raum infolge der Liberalisierung ergeben könnten, hingewiesen. Die Schweiz betonte die Bedeutung eines laufenden Monitorings, um sicherzustellen, dass die Kriterien für die Liberalisierung auch weiterhin erfüllt bleiben. Durch eine neue Klausel in der entsprechenden Verordnung ist dies gewährleistet. Der Kosovo ist zudem das letzte Land in der Region, das noch der Visumpflicht untersteht. Die Schweiz hat sich der Liberalisierung deshalb nicht widersetzt.
2./3. Die Visaliberalisierung gilt für Inhaber eines biometrischen Passes für einen Zeitraum von 90 Tagen und ohne Erwerbstätigkeit. Dabei gelten nach wie vor die Einreisevoraussetzungen des Schengener Grenzkodexes, welche bei der Einreise in den Schengen-Raum überprüft werden. Für eine Erwerbstätigkeit - auch für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit - benötigen Staatsangehörige des Kosovo weiterhin eine Arbeitsgenehmigung. Sie sind verpflichtet, zu diesem Zweck ein nationales Visum zu beantragen. Das Gleiche gilt, wenn sie in der Schweiz, insbesondere im Rahmen der Familienzusammenführung, Wohnsitz nehmen möchten. Mit dem Kosovo besteht ein gut funktionierendes Rückübernahmeabkommen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass kein erhöhtes Risiko einer Migrationsbewegung besteht.