Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-06-05
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-05
Wortprotokoll
Ich glaube, wir müssen uns zunächst die Frage stellen, worum es hier eigentlich geht. Es geht darum, dass in ausgewählten Fällen Ausländerinnen oder Ausländer mit einem in der Schweiz erworbenen Hochschulabschluss unter der Voraussetzung in der Schweiz verbleiben können, dass die Tätigkeit, die sie ausüben, von hohem wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Wert ist. Das sind also die Leute, die wir brauchen: Spezialistinnen und Spezialisten, die im Rahmen unserer Wirtschaft und der Wissenschaft wichtige Beiträge leisten. Das sind Leute, die dann zum Beispiel an der ETH Nobelpreise gewinnen oder die Spin-offs in der Schweiz gründen und neue Arbeitsplätze schaffen; das sind ohne Zweifel also Leute, die wir hier wollen. Das sind keine Leute, die arbeitslos sind oder sich in die Sozialwerke flüchten - nein, das sind die Spezialistinnen und Spezialisten, die unter dem Stichwort Fachkräftemangel von uns benötigt werden.
Jetzt sagt Herr Caroni, das möge sein, aber die Bundesverfassung verbiete uns das kategorisch. Herr Minder hat glanzvoll und rhetorisch brillant, wie immer, ausgeführt, warum jetzt - wenn ich ihm richtig zugehört habe - die Schweiz gewissermassen untergeht, wenn wir diese Ausnahmebestimmung machen.
Jetzt muss ich Ihnen allerdings sagen: Schauen Sie die Verfassung an. Sie haben ja gemerkt, Herr Caroni ist Anwalt. Als ich zum Anwalt ausgebildet wurde, hat mein Chef mir immer gesagt: Wenn jemand so vehement auf Grundsätzen herumreitet, dann zeigt er, dass er eigentlich weiss, dass sie nicht[NB]niet-[NB]und nagelfest sind. Das ist hier natürlich auch der Fall.
Worum geht es bei Artikel 121a der Bundesverfassung? Es geht darum, dass die Zuwanderung geregelt wird. Selbstverständlich wird hier im Grundsatz - und es geht in der Verfassung immer um Grundsätze - ausgeführt, es solle Kontingente über alle Kategorien hinweg geben. Aber gibt es heute keine Ausnahmen? Wenn ich, lieber Herr Kollege Caroni, Artikel 30 Absatz 1 des Ausländer- und Integrationsgesetzes lese, bei dem wir ja jetzt Buchstabe m ändern wollen, dann stelle ich fest, dass es auch noch die Buchstaben a bis l gibt - das sind alles Ausnahmen. Sie würden alle gegen die Verfassung verstossen. Wir machen jetzt einfach eine weitere Kategorie. Der Grundsatz bleibt.
Herr Caroni und Herr Minder, ich kann Sie beruhigen, Sie werden von niemandem der Verfassungswidrigkeit verdächtigt. Wir müssen deshalb auch keinen Verfassungsgerichtshof einführen, obwohl ich diesen auch befürwortet habe. Sie lassen das Prinzip der Kontingente weiterhin gelten. Das Einzige, was Sie machen, ist, dass wir eine weitere Ausnahme zulassen. Diese betrifft dann vielleicht - Sie haben es selber gesagt -, ich weiss nicht, fünf, zehn, fünfzehn Leute pro Jahr, die wir brauchen, die in der Wissenschaft gebraucht werden, die in der Wirtschaft gebraucht werden. Das bedeutet nicht, dass wir hier entgegen Artikel 121a der Bundesverfassung die Schleusen öffnen und Myriaden von Wissenschaftlern zuströmen werden oder sonst irgendetwas passiert. Nein, denn es ist die Idee dieser Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz, und das ist auch in der Verfassung immer so: Wir sagen, wir haben einen Grundsatz, die Kontingentierung, aber - aber! - in Ausnahmefällen, in Einzelfällen, dort, wo es uns wichtig ist, wollen wir Ausnahmen schaffen können. Das ist alles, was hier passiert.
Deshalb glaube ich, dass die wichtige Entscheidung, die Sie treffen müssen, diejenige ist, ob Sie eine weitere Ausnahme schaffen wollen - es gibt andere Ausnahmen. Sie müssen sich fragen: Wollen wir zugunsten unserer Wirtschaft, zugunsten unserer Forschung hier eine Ausnahme in ausgewählten Fällen haben oder nicht? Das ist die Frage. Verstecken Sie sich also nicht hinter juristischen Diskussionen über die Verfassungsmässigkeit.