Minder Thomas · Ständerat · 2023-06-05
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05
Wortprotokoll
Dass der Bundesrat uns eine Vorlage unterbreitet, die bewiesenermassen verfassungswidrig ist, ist eigentlich starker Tobak. Wir haben vor Kurzem in diesem Rat die Verfassungsgerichtsbarkeit debattiert. Ich war damals hin- und hergerissen. Warum? Weil wir genau das nicht machen dürfen: die Bundesverfassung je nach unserem Gusto auslegen. Ohne Verfassungsgerichtsbarkeit sind wir die Hüter der Bundesverfassung. Dass der Bundesrat, der Nationalrat und nun auch eine Minderheit der Kommission sich über die Bundesverfassung hinwegsetzen, ist eigentlich unglaublich. Was soll denn das ganze Getue mit der Vereidigung im Rat, wenn die Bundesverfassung zum Wunschzettel wird? Warum haben wir dann überhaupt eine Bundesverfassung? Wir schreiben etwas in die Bundesverfassung, um es danach einfach zu ignorieren. Wenn wir unsere Gesetzesarbeit so machen, verstehe ich die grosse Politverdrossenheit im Volk und das Fernbleiben von der Abstimmungsurne.
Ich bin enttäuscht vom Bundesrat, dass er uns eine nicht konforme Gesetzgebung vorlegt, welche die Bundesverfassung missachtet. Ja, ich würde heute der Verfassungsgerichtsbarkeit noch deutlicher zustimmen als damals. Wir leisten mit solchen Vorlagen und mit solchem Verhalten dem Thema Verfassungsgerichtsbarkeit geradezu Schützenhilfe. Es ist bekanntlich nicht das erste Mal, dass wir unseren Gesetzgebungsauftrag nicht verfassungsgetreu umsetzen.
Vielleicht erwidern Sie mir nun, der Bundesrat sei schliesslich vom Parlament beauftragt worden, diesen Erlass auszuarbeiten, dies mittels der Motion Dobler, welche beide Räte angenommen haben. Das stimmt, einen Bericht müsste der Bundesrat tatsächlich vorlegen. Doch anstatt eine illegale Gesetzesvorlage zu unterbreiten, hätte er durchaus diverse elegantere Vorlagen unterbreiten können.
Er hätte zum Beispiel zunächst eine Vorlage bringen können, welche gleichzeitig die Verfassungswidrigkeit behebt, indem sie die entsprechende Grundlage in der Bundesverfassung schaffen würde, also beispielsweise einen Zusatzartikel 121a. Das hätte zwar ein obligatorisches Referendum nach sich gezogen, wäre aber rechtsstaatlich der korrekte Weg gewesen.
Eine zweite Möglichkeit: Der Bundesrat hätte einen Antrag auf Ablehnung der Motion stellen müssen. Wenn er schon so klar zum Schluss gelangt, dass etwas dem übergeordneten Recht widerspricht - egal, ob Verfassung oder Völkerrecht -, dann darf er doch diesen Unsinn nicht auch noch zur Annahme empfehlen.
Die dritte Möglichkeit: Schliesslich hätte der Bundesrat, gestützt auf Artikel 122 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, mit einem besonderen Bericht die Abschreibung der Motion beantragen können. Das wäre sehr wohl legitim gewesen. Denn die Frage der Verfassungskonformität, die sich nun stellt, war anlässlich der Debatte zur Überweisung der Motion Dobler - ich habe im Amtlichen Bulletin nachgeschaut - praktisch nicht thematisiert worden. Dies ist eine Ideenskizze für die nächsten Fälle verfassungswidriger Gesetzesaufträge.
Abschliessend noch zwei Worte inhaltlicher Natur: Wir haben es gehört, die Drittstaatenkontingente von 8500 Einheiten sind 2022 gar nicht voll ausgeschöpft worden. Von den 4500 Aufenthaltsbewilligungen der Kategorie B sind lediglich 91 Prozent und von den 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen gar nur 80 Prozent ausgeschöpft worden.
Es gibt also nur einen richtigen Entscheid heute: Nichteintreten.