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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2023-06-05

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05

Wortprotokoll

Die Renten-Initiative fordert das Rentenalter 66 für beide Geschlechter und eine anschliessende Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Im Falle einer Annahme der Initiative im Jahr 2024 würde damit das Rentenalter im Jahr 2033 bei 66 Jahren liegen. Anschliessend soll das Rentenalter jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten an die Lebenserwartung angepasst werden. Grundsätzlich - und das wurde bereits ausgeführt, unter anderem von Herrn Lohr - kann die AHV nur mittels drei Massnahmen saniert werden: erstens durch höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge oder durch einen höheren Mehrwertsteuerbeitrag; zweitens durch Rentenkürzungen; drittens durch ein höheres Rentenalter.

Die Minderheit I (Sauter) fordert Eintreten auf einen direkten Gegenentwurf zur Renten-Initiative. Dabei soll Artikel 112 Absatz 6 der Bundesverfassung unter anderem wie folgt angepasst werden: "Übersteigen die kumulierten Ausgaben der AHV die kumulierten Einnahmen [...] über einen Zeitraum von fünf Jahren, so erhöht sich das dannzumal geltende[NB]Referenzalter zum Renteneintritt ohne weiteres so, dass die vorgenannten Ziele erreicht werden." Das heisst, die Einnahmen und Ausgaben der AHV sollen langfristig im Gleichgewicht gehalten werden. Die Minderheit I fordert entsprechend eine automatische Rentenaltererhöhung, sobald die Ausgaben für die AHV während mehr als fünf Jahren die AHV-Einnahmen übersteigen.

Ähnlich fordert die Minderheit Mettler, dass die Vorlage an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zurückgewiesen wird mit dem Auftrag, über einen indirekten Gegenvorschlag eine "Schuldenbremse für die AHV" einzuführen. Wie einleitend erläutert, kann eine Schuldenbremse nur über drei Hebel wirken: erstens über neue oder höhere Finanzierungsbeiträge; zweitens über tiefere [PAGE 1085] Rentenleistungen; drittens über ein höheres Rentenalter. Weil höhere Finanzierungsbeiträge und Rentenkürzungen politisch höchst umstritten sind, ist absehbar, dass eine Schuldenbremse für die AHV analog zum direkten Gegenvorschlag der Minderheit I (Sauter) auf eine automatische Rentenaltererhöhung hinauslaufen wird.

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Rentenaltererhöhung für die Frauen mit 50,5 Prozent Ja- zu 49,5 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt somit der Mehrwertsteuer-Normalsatz von neu 8,1 Prozent statt wie bisher 7,7 Prozent, und das Referenzalter der Frauen wird in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht. Ab dem 1. Januar 2028 respektive ab Jahrgang 1964 gilt somit für alle das[NB]Referenzalter 65.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, sowohl die Renten-Initiative als auch die Anträge der Minderheit I (Sauter) und der Minderheit Mettler, die beide de facto eine automatische Rentenaltererhöhung fordern, abzulehnen.

Nächstes Jahr stimmen wir über die Initiative der Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente sowie über die Reform der beruflichen Vorsorge, die BVG-21-Vorlage, ab. Gleichzeitig jetzt auch noch für das Rentenalter einen Erhöhungsautomatismus einführen zu wollen, würde das Fuder definitiv überladen. Zudem haben beide Räte den Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis am 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Hoffen wir, dass Bundespräsident Alain Berset diesen Auftrag ernster nimmt als die Umsetzung der Motion Ettlin Erich 19.3702, "Einkauf in die Säule 3a ermöglichen", bei der wir nun seit mehr als drei Jahren auf die bundesrätliche Vernehmlassungsvorlage warten.