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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-06-05

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05

Wortprotokoll

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzter Herr Bundespräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe vornehmlich jüngere Gäste auf der Tribüne: "Renten sichern für alle", das war das Wahlversprechen, auch der SVP, für diese Legislatur. Wir sind damit eigentlich auf gutem Kurs. Das Parlament hat in dieser Legislatur wichtige Pflöcke in der Altersvorsorge eingeschlagen, und es ist bisher auch vor dem Volk damit durchgekommen. Ausschlaggebend dafür war ein schrittweises Vorgehen, denn der Bundesrat ist mit seinen Gesamtpaketen jeweils gescheitert. Aber auch eine klare bürgerliche Zusammenarbeit war dafür nötig. Die STAF-Vorlage ist durchgekommen und konnte 2020 in Kraft treten. Die AHV 21 ist gelungen: Nach Jahren des Stillstands gab es endlich wieder eine Reform der ersten Säule - nicht die definitive Lösung für alle Zeiten, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Die laufenden Einnahmen werden die jährlichen Ausgaben aber bereits 2029 wieder nicht decken können. Das sogenannte Umlageergebnis wird schon bald wieder negativ sein.

Die geopolitischen Spannungen, wirtschaftlichen Unsicherheiten und die Volatilität der Finanzmärkte helfen auch nicht wirklich. Der Ausgleichsfonds musste schon 2022 wieder eine negative Nettorendite ausweisen. Die dunklen Wolken am Anlagehorizont werden sich nicht so schnell verziehen, sodass der dritte Beitragszahler, also die Anlagerenditen, auch für die langfristige Finanzierung der AHV kein Heilsbringer sein wird.

Die Verwaltung hat uns in der Kommissionsarbeit klar aufgezeigt, was der AHV blüht: Bei einer Ablehnung der Initiative liegt das projizierte jährliche Umlagedefizit im Jahr 2032 bei rund 3 Milliarden Franken und wächst bis 2050 auf rund 10 Milliarden an. Bei einer Annahme der Initiative liegt das projizierte jährliche Umlagedefizit im Jahr 2032 bei rund 1 Milliarde Franken und wächst bis 2050 je nach Szenario auf rund 3 bis 7 Milliarden Franken an.

Die AHV 21 und die STAF bringen somit nur eine kurze Verschnaufpause. Schon diese weckt bereits wieder neue Gelüste nach zusätzlichen Ausgaben. Hängig ist die abwegige SP-Initiative, welche eine 13. AHV-Rente verlangt - ein Albtraum, denn bis heute liegt von dieser politischen Seite keine strukturelle Lösung des Demografieproblems der AHV auf dem Tisch.

Die Renten-Initiative geht das Finanzierungsproblem nun richtigerweise strukturell an. Sie will dafür eine Kopplung des Rentenalters an die Entwicklung der Lebenserwartung einführen. Es ist ein berechtigtes Anliegen, eigentlich logisch und unbestritten. Nur kommt die Initiative nun ausgerechnet in einem Wahljahr, und man muss kein Prophet sein, um eine Ablehnung im Parlament und mutmasslich auch von Volk und Ständen vorauszusagen. Die Renten-Initiative kann aber trotzdem von Nutzen für die strukturelle Stabilisierung der AHV sein, indem sie als Anstoss genommen wird, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Leider lehnten das die SGK-S mit einer knappen Mehrheit - der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen -, aber auch die SGK-N mit 15 zu 9 Stimmen ab. Dennoch muss der Weg frei sein für eine offene und konstruktive Diskussion. Wir müssen auf das Tempo drücken, denn die AHV muss angesichts der Finanzperspektiven und im Interesse der Rentenbezüge zügig reformiert [PAGE 1093] werden. Statt einer Vogel-Strauss-Politik gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Die Zeit ist jetzt reif für einen indirekten Gegenvorschlag. Sich zu gedulden, bis der Bundesrat Ende 2026 einen Vorschlag unterbreitet, ist keine vorausschauende, ehrliche oder konsequente Politik.

Die Lösungswege sind gegeben. Man kann entweder einnahmenseitig sanieren, mit höheren Lohnabzügen oder Steuermitteln, oder man kann ausgabenseitig sanieren, mit neuen Lösungen für einen späteren Rentenbezug, weil ein[NB]Rentenabbau oder ein Stopp von Rentenerhöhungen auszuschliessen sind. Noch effektiver wäre es, man kombiniert ausgewogen beide Handlungsstränge miteinander.

Das Parlament kann bereits jetzt das Heft in die Hand nehmen, die gesetzgeberischen Arbeiten in die Wege leiten und der Verwaltung die entsprechenden Aufträge erteilen. Das Sozialwerk AHV ist zu wichtig, als dass der Gesetzgeber jetzt seine Hände in den Schoss legen und zuwarten kann, bis der Bundesrat 2026 mit seinen Reformvorschlägen aufwarten wird, die dann wieder im parlamentarischen Pingpong zerfleddert werden. Es mag immer mehr oder weniger plausible Gründe geben, um gerade jetzt, in einem Wahljahr, ein politisch heisses Eisen nicht anzufassen. Nur sollte, wer Wähler gewinnen will, gerade jetzt Kante zeigen und Verantwortung übernehmen.