Ryser Franziska · Nationalrat · 2023-06-05
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2023-06-05
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative verlangt der Initiant, dass die Abgabe für Radio und Fernsehen, die pro Haushalt geschuldet ist, steuerlich abgezogen werden kann, weil es sich hierbei um eine Zwangsabgabe handle und es aktuell wichtig sei, die Kaufkraft zu stärken. Dieser Abzug soll sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene gemacht werden können.
Ich nehme es vorweg: Die WAK-N hat die parlamentarische Initiative am 3. April dieses Jahres behandelt und empfiehlt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Namens der Mehrheit bitte ich Sie, dasselbe zu tun.
Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Umsetzung der parlamentarischen Initiative mit dieser Steuersubvention insbesondere zu einer Zunahme des administrativen Aufwands sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörden führen würde. Die Abgabe für Radio und Fernsehen wird ja bekanntlich pro Haushalt und nicht pro Person erhoben. Weil die Steuerbehörden nicht wissen, wie viele Personen in einem Haushalt leben, wären aufwendige Vorkehrungen nötig, um sicherzustellen, dass der Abzug nur einmal pro Haushalt vorgenommen würde.
Der Mehrheit ist es weiter ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass sich der Abzug der Abgabe für Radio und Fernsehen nur geringfügig auf die Kaufkraft der Steuerpflichtigen auswirken würde. Bei der direkten Bundessteuer würde sie nämlich zu einer Steuerersparnis von 8 Franken führen. Dafür eine solche Bürokratie loszutreten, wäre nicht verhältnismässig. Der Abzug würde vor allem den wohlhabendsten Steuerpflichtigen zugutekommen, also denjenigen, die hohe Bundessteuern bezahlen, und nicht denjenigen, deren Kaufkraft durch die Inflation derzeit am meisten reduziert wird. Geringverdienende könnten damit nichts sparen.
Die Eidgenössische Finanzverwaltung schätzt die Mindereinnahmen beim Bund auf rund 43 Millionen Franken, bei den Kantonen - weil sie für die Steuererhebung einen Anteil an der Bundessteuer für sich behalten können - auf 12 Millionen Franken sowie auf rund 110 Millionen Franken über alle Kantone hinweg. Mangels verlässlicher Daten sind die Mindereinnahmen auf kantonaler Seite nur eine sehr grobe Schätzung. Für die direkte Bundessteuer könnte man mit dem Abzug Steuerersparnisse zwischen null und Fr. 44.22 erzielen. Im Durchschnitt wären es 8 Franken pro Steuererklärung. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen wären also extrem klein. Die negativen Effekte durch den höheren administrativen Aufwand würden die positiven deutlich übersteigen. Statt das Steuer- und Abgabesystem zu vereinfachen, wird hier nur ein sehr kompliziertes, bürokratisches und nicht zielführendes Steuersubventionsinstrument vorgeschlagen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.