Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-06-06
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-06
Wortprotokoll
Vorweg muss ich zur Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 2023 eine Klarstellung vornehmen: Wer die letzten zwei Seiten, Seite 660 und 661, liest, wird mit Staunen von einem Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit dem Parasitoiden G1 Ganaspis cf. brasiliensis Kenntnis nehmen und sich fragen, was diese parasitoide Schlupfwespe, die zur Kontrolle der Kirschessigfliege Drosophila suzukii eingesetzt werden soll, mit dem Agglomerationsverkehr zu tun haben könnte. Nun, bevor Sie sich den Kopf darüber zerbrechen, kann ich Ihnen sagen: selbstverständlich nichts, ausser dass dieses Gesuch aus Versehen zusammen mit dem hier anstehenden Geschäft gedruckt und geheftet worden ist. Somit komme ich zum Bundesbeschluss zurück, mit dem Verpflichtungskredite für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr gesprochen werden sollen.
Im Jahr 2020 waren 78 Prozent der Bevölkerung und 84 Prozent der Arbeitsplätze in Städten und Agglomerationen angesiedelt. Die Tendenz geht weiter in diese Richtung. Diese Entwicklung, die im Übrigen auch den Zielen der schweizerischen Raumentwicklung entspricht, hatte sich schon früher abgezeichnet, sodass der Bund bereits seit 2008 Beiträge an die Verkehrsinfrastrukturen in diesen Räumen leistet.
Nach der einmaligen Finanzierung dringlicher Projekte ging der Bund zum System der jeweils vierjährigen Programme über, um eine kontinuierliche Entwicklung zu unterstützen. In bisher drei sogenannten Generationen von Programmen in den Jahren 2011, 2015 und 2019 sind bisher beinahe 4,7 Milliarden Franken beschlossen und rund 1,5 Milliarden ausbezahlt worden. Der Bund übernimmt dabei gemäss Artikel 22 der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer pro Projekt 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten. Diese Beiträge sind seit der Zustimmung von Volk und Ständen zum Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) am 12. Februar 2017 unbefristet gesichert.
Im Gegensatz zum Ausbau des Nationalstrassennetzes, über den wir letzte Woche im Geschäft 23.032 gesprochen haben, geht es hier um Projekte, die von unten, von den Trägerschaften der Agglomerationsprogramme, getragen und beantragt werden. Heute geht es also um das Agglomerationsprogramm der vierten Generation.
2021 sind dem Bundesamt für Raumentwicklung insgesamt 32 Agglomerationsprogramme mit total 2668 Massnahmen zur Prüfung eingereicht worden. Nach welchen Prioritäten und Kriterien sind die Projekte ausgewählt worden, die Sie in der Botschaft auf den Seiten 38 bis 67 finden, unterteilt in Massnahmen beim öffentlichen Verkehr, beim motorisierten Individualverkehr, beim Fuss- und Veloverkehr, bei den Verkehrsdrehscheiben und beim Güterverkehr sowie bei der E-Mobilität? Diese Priorisierung der Programme erfolgte gemäss Artikel 17d des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer nach den Kriterien der Verbesserung des Gesamtverkehrssystems, der Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen, der Verkehrssicherheit und der Reduktion der Umweltbelastung.
Neben dem grundsätzlich anderen Ansatz, dass diese Projekte im Gegensatz zu den Nationalstrassenprojekten der letzten Woche eben von der kommunalen und regionalen Ebene initiiert worden sind, sehen Sie bei der Durchsicht der Massnahmen auch, dass diese grösstenteils absolut keinen Zusammenhang mit den Nationalstrassenprojekten der letzten Woche haben. Darauf ist im Zusammenhang mit dem Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian zurückzukommen. Dieser ist in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt worden.
Die Minderheit Pasquier-Eichenberger lehnt die Kürzungen für einzelne Projekte der zweiten Generation ab, welche aufgrund einer bloss ungenügenden Umsetzung beantragt und von der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen gutgeheissen worden sind. Auch darauf ist näher einzugehen.
Der Strassentunnel Moscia-Acapulco schliesslich, der als Artikel 3 Absatz 2 mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen aufgenommen worden ist, soll zusammen mit der Sanierung der Strasse für den Langsamverkehr als Teil des Agglomerationsprogramms "Locarnese" anerkannt werden.
Nun aber gilt es vorerst, auf das Geschäft überhaupt einzutreten, was in Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen allerdings unbestritten geblieben ist, weshalb ich Sie natürlich bitte, ebenfalls auf dieses Geschäft einzutreten. [PAGE 1115]