Ettlin Erich · Ständerat · 2023-06-06
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-06
Wortprotokoll
Wir sind bei der Revision des Mehrwertsteuergesetzes nun in der Differenzbereinigung, deshalb mache ich nicht nochmals eine Auslegeordnung, worum es geht. Es geht ja um sehr vieles. Das Gesetz wurde aus verschiedenen Anliegen zusammengesetzt und hat im Verlauf der Beratung noch Anreicherungen erfahren.
Gestern Morgen hat Ihre Kommission beraten, um die noch neun Differenzen, die wir zum Nationalrat haben, so weit wie möglich zu bereinigen. Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, sieben dieser Differenzen zu bereinigen und an zwei festzuhalten. Aber es gibt auch eine Minderheit Bischof und einen Einzelantrag Stark, zu dem ich dann separat noch Stellung nehme.
Es war eine herausfordernde Sitzung, vor allem für Nichtmehrwertsteuerspezialisten, und das ist die absolute Mehrheit der Kommission. Wir versuchen, Sie durch diese Problematik zu leiten, so gut es geht.
Ich werde zuerst in der Gesamtdarstellung die von uns bereinigten Differenzen, so, wie wir es Ihnen vorschlagen, aufzeigen und dann anhand der Fahne die Punkte noch detailliert erläutern, bei denen wir Diskussionen hatten.
Einer der wichtigsten vorliegenden Punkte, die wir beraten haben, ist die Situation der Reisebüros. Es gab ja aufgrund eines Vorstosses aus unserem Rat die Forderung, ausländische Tour Operators von der Mehrwertsteuer zu befreien bzw. auszunehmen, damit diese Tour Operators die Schweiz nicht umgehen. Denn der Aufwand aus den Erfordernissen, hier mehrwertsteuerpflichtig zu sein und sich anzumelden, ist verwaltungsadministrativ sehr gross. Das war der Vorstoss, das haben wir ins Gesetz aufgenommen; wir haben die Tour Operators für die Leistungen in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen, damit die ausländischen Tour Operators die Schweiz nicht umgehen.
Die Differenz lag darin, dass Ihr Rat gesagt hat: Dann müssen aber beide ausgenommen werden, also auch die Schweizer Reisebüros, die die gleiche Leistung erbringen, nämlich Touren zusammenzustellen und dafür Einkäufe zu machen; diese sollen am Schluss auch ausgenommen werden. Sie können aber natürlich für die Vorleistungen keine Vorsteuer abziehen, für sie sind also trotzdem gewisse Kosten damit verbunden. Ausgenommen oder befreit werden dadurch natürlich die Margen der Schweizer Reisebüros. Aber es ging uns darum, hier eine Gleichstellung zu haben.
Der Nationalrat ist jetzt der Lösung des Ständerates gefolgt: Es gibt eine Ausnahme für die ausländischen, aber auch für die Schweizer Tour Operators. Der Nationalrat hat nur auf Vorschlag der Verwaltung hin eine textliche Anpassung vorgenommen, die ein bisschen mehr Klarheit gibt. Ihre Kommission folgt hier einstimmig dem Beschluss des Nationalrates mit den leichten Änderungen, weil dieser ja im Sinne der Bestimmung des Ständerates ist. Wir sind bei den Reisebüros also einstimmig dem Nationalrat gefolgt, der wiederum dem Ständerat gefolgt ist, und damit wäre die Differenz bereinigt.
Auf die Streaming-Leistungen komme ich noch zurück. Da haben wir noch Diskussionsbedarf.
Dann gab es quasi eine Box von Steuerausnahmen im Gesundheitsbereich: Es geht um Steuerausnahmen für Ambulatorien und Tageskliniken und rein administrative Leistungen bei koordinierter Versorgung. Bei diesen beiden Differenzen sind wir konsequenterweise dem Nationalrat gefolgt.
Es ist uns klar, dass die Ausnahmetatbestände erweitert werden, weil jetzt nicht nur in stationären Kliniken von der Steuer ausgenommene Leistungen erbracht werden, sondern es geht z.[NB]B. um die Belegärzte, die dann auch in ihrem Ambulatorium ausgenommene Leistungen erbringen können. Bei der koordinierten Versorgung hat der Nationalrat neben der Ausnahmeliste zusätzlich die rein administrativen Leistungen mit einbezogen, die auch ausgenommen werden sollen. Der Ständerat hat in seiner ersten Lesung diese administrativen Leistungen nicht ausgenommen, jetzt sind wir hier dem Nationalrat gefolgt; auch da möchten wir bereinigen.
Bei den Steuerausnahmen für Ambulatorien und Tageskliniken in Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 2 sind wir mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Nationalrat gefolgt. Bei der koordinierten Versorgung in Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3bis sind wir dem Nationalrat mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen gefolgt. Die Differenzen sind also bereinigt. Ich gehe davon aus, dass wir keinen grossen Diskussionsbedarf mehr haben.
Beim Zur-Verfügung-Stellen von Personal für Zwecke der Krankenbehandlung - das ist Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 12 - geht es um eine weitere Steuerausnahme, also um eine Erweiterung der Ausnahmeregelung. Hier folgen wir ohne Gegenantrag dem Nationalrat, womit wir auch diese Differenz bereinigen würden. Das ist der ganze Pakt, bei dem wir hiermit weitere Ausnahmen von der Steuerpflicht legiferieren. Niemand hat Freude, wenn man den [PAGE 469] Ausnahmebereich erweitert. Das macht es komplizierter. Aber hier hat es immer gewisse Gründe dafür gegeben. Bei der Ausnahme für das Zur-Verfügung-Stellen von Personal zum Zwecke der Krankenbehandlung schliessen wir uns also dem Nationalrat an. Man bleibt hier beim geltenden Recht und macht keine zusätzliche Ausnahme. Es gibt zwar eine rein textliche Änderung, diese war aber unbestritten. Lassen Sie sich davon nicht verwirren. Hier bleiben wir eigentlich beim geltenden Recht, mit einer leichten Anpassung.
Dann noch zum Schluss, wo wir, der Ständerat, auch bereinigt haben und wo der National- dem Ständerat folgt: Es geht um die Subventionen im Gemeinwesen. Sie können sich erinnern, dass wir hierzu eine Diskussion geführt haben. Wenn Gemeinwesen Stiftungen errichten, zählt nicht mehr nur die ursprüngliche Beteiligung, sondern das Ganze kann auch beweglich sein. Auch hier haben wir die Möglichkeiten - Befreiung oder Ausnahme - erweitert. Der Nationalrat folgt, wie gesagt, dem Ständerat, nimmt aber eine sinnvolle textliche Änderung vor, indem er "und" durch "oder" ersetzt; das ist Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe c.
Es ist relativ kompliziert, was ich Ihnen jetzt hier aufgelistet habe. Aber in all diesen Punkten ist entweder der Ständerat dem Nationalrat oder umgekehrt gefolgt. Wir hatten keinen grossen Diskussionsbedarf und haben diese Differenzen bereinigt.
Ich würde vorschlagen, Frau Präsidentin, dass wir punktweise vorgehen.