Würth Benedikt · Ständerat · 2023-06-06
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-06
Wortprotokoll
Ich danke der Kommissionspräsidentin für die saubere und umfassende Berichterstattung. Sie hat auch dargelegt, dass wir im Zuge der Beratung zu diesem Geschäft verschiedene zusätzliche Rapporte und Berichte bestellt haben. Wir haben auch eine Kommissionsmotion verabschiedet, die vom Bundesrat eine Kapazitätsplanung verlangt, und zwar nach einer bestimmten Kaskade. Zuerst ist das zu mobilisieren, was bei der Armee betrieblich möglich ist; da gibt es natürlich Einschränkungen, das ist klar. Dann gibt es aber auch eine zweite Stufe: das zu mobilisieren und auszuschöpfen, was im Bereich des Zivilschutzes möglich ist. Erst dann ist in letzter Priorität zu dieser Ultima-Ratio-Bestimmung von Artikel 24c zu greifen, die die Grundlage für diese Containerdörfer darstellt. Wenn nun der Bundesrat und das Parlament diese Motion ernst nehmen würden, dann[NB]müssten wir jetzt eigentlich sagen, dass man keinen Franken zusätzlich investieren muss und es diese Containerdörfer nicht braucht.
Wir rühmen uns in der Schweiz, dass jede Schweizerin, jeder Schweizer, jede Einwohnerin, jeder Einwohner dieses Landes einen Schutzplatz hat - natürlich auch in privaten Unterkünften, aber wir haben über das ganze Land verteilt öffentliche Schutzräume. Wir haben Milliarden in diese Infrastruktur investiert. Milliarden! Nun, wir haben Krieg in Europa, wir haben Krieg in verschiedenen anderen Regionen der Welt. Es gibt Flüchtlingsströme, und es ist klar, die Schweiz muss diese Leute auch richtig behandeln, wie dies auch unserer humanitären Tradition entspricht. Aber wenn wir derart viele Mittel in Unterbringungsstrukturen investiert haben, dann leuchtet es doch nicht ein, dass wir diese Strukturen nicht nutzen.
Wenn Sie die Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz konsultieren - ich habe das gestern nochmals gemacht -, dann sehen Sie, dass es dort heisst: "Grössere private oder öffentliche Schutzräume verfügen über bis zu 200 [PAGE 476] Schutzplätze. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie grundsätzlich auch längere Aufenthalte ermöglichen." Längere Aufenthalte ermöglichen! Nach Gesetz ist es klar: Wir reden hier lediglich von 140 Tagen. Das ist die Zeitdauer, für welche der Bund im Rahmen der Erstunterbringung zuständig ist.
Es ist also zweifellos so, und es wird ja nicht bestritten, dass wir verfügbares Potenzial im Bereich der Zivilschutzanlagen haben. Machen wir ein kleines Gedankenspiel: Wenn jeder Kanton dem Bund eine Anlage von, sagen wir, 120[NB]Plätzen[NB]zur[NB]Verfügung stellen würde - jeder Kanton nur eine Anlage -, dann hätten wir über 3000 Plätze mobilisiert. Man muss sich vorstellen, wo wir in dieser Debatte sind. Wohlverstanden, damit rede ich nicht einer vorzeitigen Zuweisung das Wort. Eine solche sollte man, wenn immer möglich, verhindern. Diese Option ist im Übrigen der Ultima-Ratio-Bestimmung der Containerdörfer vorgelagert; das wäre eine Massnahme, die zuerst zu treffen wäre. Es ginge aus meiner Sicht nur darum, dass die Kantone dem Bund je eine solche Anlage zur Verfügung stellen würden.
Wir haben es letztes Mal in der ersten Runde ja schon diskutiert: Das Gesetz ist so angelegt, dass diese Massnahme erst greift, "sofern" - ich zitiere Artikel 24c - "die bestehenden Unterbringungsstrukturen nicht ausreichen". Und dass eine Zivilschutzanlage eine Unterbringungsstruktur ist, ist wohl unbestritten und auch so festgelegt.
Vor diesem Hintergrund bleibt es dabei: Die Massnahme, die uns vorliegt, ist auch rechtlich höchst problematisch. Es ist eine Not- und Zwangsmassnahme des Bundes, wie gesagt, eine Ultima-Ratio-Bestimmung, die hier zugrunde liegt, mit einschneidenden Konsequenzen: erstens kein Plangenehmigungsverfahren, zweitens keine Bewilligung der kommunalen Behörde, drittens keine Bewilligung der kantonalen Behörde. Es ist also nicht einfach eine Lappalie, die wir hier diskutieren, sondern es ist eine Übersteuerung normaler rechtsstaatlicher Regeln, die gelten, wenn die öffentliche Hand eine Baute erstellt.
Die Haltung der Kantone steht jetzt wohl im Zentrum dieser Debatte, und Sie haben über das Wochenende auch Post und Kontakte, Mails und Telefonanrufe, bekommen. Ich muss Ihnen sagen, dass die Haltung der Kantone für mich enttäuschend ist. Ich habe es vorhin schon gesagt: Niemand will vorzeitige Zuweisungen; das sollte, wenn immer möglich, vermieden werden. Aber es gibt ausreichend Zivilschutzanlagen. Und als Kanton einfach zu sagen, ich gebe das nicht her, das ist meine Reserve - das geht in Zeiten, die anspruchsvoll sind, die von Krisen geprägt sind, einfach nicht. Ich finde, diese Position ist sackschwach.
Es geht in dreierlei Hinsicht nicht. Erstens geht es finanziell nicht: Beide Ebenen haben erhebliche Mittel in diese Infrastrukturen investiert. Zivilschutz ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Nach Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz hat der Bund eine Koordinationsaufgabe. Er darf den Kantonen durchaus auch sagen: Ich brauche solche Anlagen. Und, wie gesagt, wir reden lediglich von 3000 Schutzplätzen in bestehenden Schutzräumen.
Zweitens ist es in rechtlicher Hinsicht eine schwache Haltung - das habe ich vorhin schon erwähnt -, und ich finde, es ist drittens auch politisch eine schwache Haltung. Föderalismus bedeutet auch Rücksichtnahme zwischen den Kantonen, aber auch zwischen den Staatsebenen. Schauen wir Artikel 44 Absätze 1 und 2 der Bundesverfassung an. Wie heisst es dort? "Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Sie schulden einander Rücksicht und Beistand." Diese Bestimmung ist nicht eine Einbahnstrasse. Ich habe das[NB]Gefühl,[NB]dass[NB]Corona[NB]einige Dinge durcheinandergebracht hat.
Es geht doch nicht an, nochmals, dass man sagt: Wir haben Infrastrukturen, die nicht genutzt sind, aber wir geben sie nicht her. Das kann es doch nicht sein! Wir reden hier über einen doch grossen Betrag - über 130 Millionen Franken, Mittel des Steuerzahlers. Wir reden über eine Lösung, die nicht einmal nachhaltig ist; sie ist befristet. Und wir machen eine Lösung, wenn Sie dem Konzept des Bundesrates oder dem Konzept der Kommissionsmehrheit folgen, die rechtlich höchst fragwürdig ist - höchst fragwürdig.
Ich bin immer für gute Kompromisse zu haben. Wenn das Konzept aber falsch ist, dann muss man auch den Mut haben, Nein zu sagen.
Ich glaube, hier haben wir ein falsches Konzept vorliegen, und darum bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.