Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-06
Wortprotokoll
Mit der Motion der UREK-N soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Gesetzesvorlage mit zwei Punkten auszuarbeiten: erstens den Bestand bestehender ehehafter Wasserrechte unbefristet zu sichern und diese im Grundbuch aufzunehmen, zweitens den zeitlichen Rahmen der Einhaltung der Restwasservorschriften zu klären und dabei möglichst eine Gleichbehandlung mit Anlagen mit einer Konzession sicherzustellen. Das Anliegen geht zurück auf das Bundesgerichtsurteil zum Wasserkraftwerk Hammer im Kanton Zug. Nach diesem Urteil müssten die kantonalen Behörden die ehehaften Wasserrechte bei erster Gelegenheit ablösen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, den ersten Punkt abzulehnen und den zweiten Punkt der Motion anzunehmen. Der zweite Punkt ist relativ einfach. Aus Sicht des Bundesrates ist eine gesetzliche Regelung für einen Zeitrahmen für die Umsetzung der Sanierungspflicht sowie die Einhaltung der Restwasservorschriften für Inhaber von ehehaften Rechten sinnvoll. Damit kann erstens für die Inhaber solcher Rechte Rechtssicherheit geschaffen werden, und die Kantone erhalten einen klaren und einheitlichen Zeitrahmen, in welchem sie das Urteil umsetzen müssen. Zweitens sollen die Inhaber ehehafter Rechte auch die Möglichkeit erhalten, ihre getätigten Investitionen zu amortisieren, indem ihnen - das scheint mir wichtig - bei der Anwendung der Restwasserbestimmung angemessene Übergangsfristen gewährt werden. Sobald Sie[NB]diese[NB]Motion angenommen haben - falls Sie sie annehmen -, werden wir bei der Umsetzungsregelung entsprechend achtgeben und die Übergangsfristen angemessen festlegen.
Der Bundesrat versteht das Anliegen, diese ehehaften Rechte im Sinne der Eigentumssicherung besser zu regeln. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils lehnt er aber Punkt eins, weil nicht verfassungsmässig, ab. Der Bundesrat sieht aber durchaus eine Möglichkeit, hier entsprechend zu reagieren, falls der Rat beide Punkte annehmen sollte. Er würde sich in der Kommission des Ständerates nicht gegen die Annahme der Motion wehren, würde aber eine entsprechende Anpassung von Punkt eins beantragen und eine Befristung auf das Jahr 2040 festlegen. Damit hätte man die Möglichkeit, die nötigen oder die getätigten Investitionen in dieser Zeit abzuschreiben und die Sache für die Zukunft mit einer neuen Konzession klar zu regeln.
In diesem Sinne haben wir also Verständnis für die Motion. Der Bundesrat ist aber gehalten, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen, wenn er auch nur einen kleinen Teil davon nicht unterstützen kann. Aber nochmals der Hinweis: Bei einer Annahme würden wir in der Ständeratskommission eine entsprechende Anpassung beantragen.
Es scheint mir nicht unerheblich, dass diese Rechte gesichert werden können, damit wir auch die Stromproduktion daraus sichern können. Im Moment zählt einfach jede Kilowattstunde Produktion. Ich bitte Sie, sich bei dieser Motion entsprechend zu verhalten.