Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat wird mit der Motion 21.3941 beauftragt, einen Entwurf zu einer Änderung der Bundesverfassung vorzulegen, der eine fahrleistungsabhängige Bepreisung der Nutzung der Verkehrsinfrastruktur erlaubt. Mit der Erhebung einer fahrleistungsabhängigen Gebühr sollen verschiedene andere Steuern und Gebühren ganz oder mehrheitlich ersetzt werden. Das betrifft insbesondere den Mineralölsteuerzuschlag, eventuell auch die Autobahnvignette und die Automobilsteuern.
Der Bundesrat steht wie folgt zu diesem Anliegen: Der Handlungsbedarf ist natürlich unbestritten. Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos und anderen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer. Sie werden auf Dauer nicht mehr ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken. Deshalb braucht es hier natürlich Alternativen, da haben Sie absolut recht.
Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr, am 29. Juni 2022, Eckwerte dazu festgelegt. In diesem Zusammenhang hat er auch den Inhalt dieser Motion prüfen lassen. Diese Arbeiten kommen zum Schluss, dass ein vollständiger Ersatz der Mineralölsteuer aus heutiger Optik nicht weiterverfolgt werden soll, da die Nachteile zu gross wären, weil mit dem Wegfall der Mineralölsteuer die Treibstoffpreise an den Tanksäulen praktisch halbiert würden. Zu den Nachteilen gehören deshalb der Tanktourismus, der entstehen würde, eine Verlagerung von Güterverkehrsrouten vom Ausland in die Schweiz oder weniger Anreiz für einen sparsamen Treibstoffverbrauch. Deshalb wollen wir davon absehen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Das heisst, die Mineralölsteuer soll für Fahrzeuge, die mit fossilem Brennstoff betrieben werden, beibehalten werden. Natürlich sind wir aber an der Arbeit für die Erhebung einer entsprechenden Abgabe bei Elektrofahrzeugen oder mit anderen Mitteln betriebenen Fahrzeugen. Auf welcher Basis diese Abgabe basieren wird, ob auf Kilometerbasis oder auf Basis der verwendeten Energie, ist zurzeit in meinem Departement in Prüfung. Es brauchte diesbezüglich auch eine Verfassungsänderung.
Wir erwarten, dass wir das auf 2030 erstellen müssen, dass es ab 2030 gelten würde. Es dauert natürlich lange, bis das Modell erarbeitet und die Vernehmlassung durchgeführt ist. Wir gehen von einer Volksabstimmung 2027 oder 2028 aus. Die Berechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zeigt, dass bis 2030 genügend Mittel verfügbar sind. Aber danach wird sich die Elektromobilität auf einem Niveau bewegen, wo wir eine Lösung brauchen. Der Fahrplan ist ab 2030.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, den Vorstoss gestützt auf diese Äusserungen abzulehnen.