Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-06
Wortprotokoll
Wir haben die Motion Nicolet als notwendige Massnahme zur Kenntnis genommen und verstehen auch, dass diese im Jahr 2021 eingereicht wurde. Sie wissen, inzwischen wurden diverse Massnahmen getroffen, sodass wir die Motion als erfüllt erachten, und deshalb lehnt der Bundesrat sie ab.
Was heisst "erfüllt"? Wir haben letzte Woche, am 2. Juni, eine Verordnungsanpassung für diesen Sommer getätigt. Diese sieht vor, dass ein Abschuss von schadenstiftenden Wölfen ermöglicht wird, sobald sechs Tiere der Ziegen- oder Schafgattung verletzt oder angegriffen werden oder ein Grosstier schwer verletzt wird - wir haben hier die Schadenschwelle also deutlich herabgesetzt -, und dass bei acht verletzten Tieren in Rudeln, Schafe oder Ziegen, auch reguliert werden kann.
Wir haben im Sinn, das von Ihrem Rat verabschiedete Jagdgesetz, wogegen kein Referendum ergriffen wurde, teilweise per 1. Dezember dieses Jahres in Kraft zu setzen, damit bereits in diesem Jahr reguliert werden kann, sofern der Gesamtbundesrat dem zustimmen wird. Nach neuem Jagdgesetz kann nur zwischen September und Januar reguliert werden, und damit nicht zwei Saisons gewartet werden muss, werden wir dem Gesamtbundesrat eine Teilinkraftsetzung auf den 1. Dezember vorlegen. Somit ist die Regulation möglich. Diese ist nötig; wir haben 26 Rudel und etwa 250 Wölfe in [PAGE 1142] der Schweiz und gehen davon aus, dass in diesem Jahr noch ein deutliches Wachstum stattfinden wird. Deshalb sind diese Regulationen unbedingt nötig.