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Minder Thomas · Ständerat · 2023-06-07

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-07

Wortprotokoll

Beim Durchlesen dieser Vorlage hat mich erstaunt, wie geschmeidig und fast oppositionslos dieses Gesetz durchgewinkt werden soll. Nationalrätin Sollberger wollte als Unternehmerin eine administrative Entlastung insbesondere für die KMU erreichen. Als Unternehmer mit einem KMU mit 45 Mitarbeitern fühle ich mich also angesprochen. Wer konkrete Entlastungen für die Unternehmen sucht, wird mit dieser Vorlage jedoch arg enttäuscht. Ich würde sogar behaupten, wir haben es hier mit unlauterem Wettbewerb zu tun, daher stelle ich auch einen Antrag zur Titeländerung.

Von einer Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten kann keine Rede sein. Ich finde in dieser Vorlage nichts - weder einen Ansatz für einen einzigen Franken Kostenentlastung noch für ein einziges Formular weniger -, was die Kosten in unseren Unternehmen reduzieren würde. Stattdessen soll die Verwaltung aufgebläht werden, um im Vorfeld oder im Nachgang zur Unternehmensregulierung deregulierend zu wirken.

Mit mehr Regulierung zu weniger Regulierung: eigentlich ein paradoxes Vorhaben. Was mich aber hier besonders schockiert, ist die schiere Anzahl von nicht weniger als elf Instrumenten und Aufgaben respektive Behörden und Stellen, die neu eingeführt werden sollen. Lassen Sie mich diese aufzählen: die Beachtung von neuen Rechtsetzungsgrundsätzen, die Beachtung neuer Vollzugsgrundsätze, die periodische Überprüfung des geltenden Rechts, der neue Prüfpflichtenkatalog bei der Ausarbeitung von Erlassen, die interne Regulierungskostenschätzung durch die Verwaltung, die externe Regulierungskosten-Prüfstelle, das Regulierungskostenmonitoring durch die Verwaltung, die jährlich extern zu vergebenden Bereichsstudien, die Berichterstattung an die Räte, die neue elektronische Plattform, die Pflicht zur Evaluation dieses Gesetzes. Es ist völlig klar, dass all diese Aufgaben nicht kostenlos erledigt werden.

Die Botschaft spricht von 1,5 bis 4,3 Millionen Franken jährlich. Diese Kostenschätzung ist aus zwei Gründen interessant: Erstens erscheint es paradox, dass jährlich Millionen ausgegeben werden sollen, damit weniger Regulierung entsteht. Zweitens lässt der angegebene Bereich von 1,5 bis 4,3 Millionen Franken aufhorchen - das ist eine Spannweite um fast den Faktor 3.

Mit dieser Vorlage soll ein kleines Regulierungsmonster geschaffen werden, das im Kern die Regulierung für die Wirtschaft quantifizieren und optimieren soll. Doch wie soll diese komplexe Ex-ante-Evaluation gelingen, wenn dieselben Personen offenbar nicht einmal in der Lage sind, ihr eigenes Verwaltungsprojekt, also diese Vorlage, auch nur halbwegs genau zu schätzen? Mit dieser Vorlage sollen Vehikel geschaffen werden, um die Kosten für Unternehmen bei der Gesetzgebung zu reduzieren. Doch just bei der eigenen Gesetzgebung, also bei dieser Gesetzgebung, schafft man es selber nicht, die anstehenden Kosten richtig zu ermitteln.

Diese Vorlage strotzt auch von diversen handwerklichen Fehlern. In Artikel 1 Litera a wird erstens der Grundsatz aufgestellt, es werde diejenige Regulierungsvariante mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Volkswirtschaft gewählt. Aus Sicht der Firmen wäre das natürlich schön, wenn stets einzig und allein auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis abgestellt würde. Gesetze werden aber bekanntlich auch erlassen, um anderen Stakeholdern gerecht zu werden, z.[NB]B. dem Fiskus, den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, der Umwelt. Würde alleine - das verlangt diese Vorlage - auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Wirtschaft abgestellt, so könnten wir gleich das Umweltgesetz, das Steuergesetz, das Arbeitsgesetz aufheben, denn diese Erlasse stören allesamt das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Zweitens enthält das Gesetz viele schwammige Begriffe, und da spreche ich als Präsident der Redaktionskommission. "Die Erlasse werden sachgerecht, klar und bürgerfreundlich formuliert" - so steht es in der Botschaft. Diese Anweisung an die Gesetzesredaktoren ist zwar gut gemeint, gehört aber besser in den Leitfaden der Bundeskanzlei. Wieso sollen eigentlich nur Gesetze, welche die Wirtschaft betreffen, bürgerfreundlich, klar und sachgerecht verfasst sein? Sollte dies nicht für alle Erlasse gelten?

Dieses Gesetz bzw. Teile davon sollen drittens, wir haben es gehört, nach zehn Jahren automatisch aufgehoben werden. Bei Pandemie-Erlassen machen solche Befristungen Sinn. Doch bei einem solchen institutionellen Erlass mutet diese experimentelle Gesetzgebung doch eher irritierend an, als wären die Autoren selber nicht überzeugt vom Konzept und wollten es daher nur zehn Jahre laufen lassen.

Aus Sicht der Unternehmen bin ich von dieser Vorlage enttäuscht. Sie verdient weder eine Medaille noch einen Schönheitspreis.