Engler Stefan · Ständerat · 2023-06-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-07
Wortprotokoll
Ein Anker dieser Vorlage ist zweifellos die Regulierungskostenschätzung. Es ist ja nicht so, dass es sich hierbei um ein neues Instrument handeln würde. Regulierungskosten sind für Unternehmungen ein politisches Dauerthema. Eine zu hohe Regulierungsbelastung bereitet den Unternehmungen Schwierigkeiten, weil sich dadurch die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft und letztlich - aus volkswirtschaftlicher Sicht - auch die Standortattraktivität unseres Landes verringern. Nun war es in der Vergangenheit so, dass die Regulierungskostenschätzung im Rahmen der Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung erfolgte. Diese werden jetzt ins Gesetz überführt. Es ist ein Wert dieser Vorlage, dass Richtlinien bei der Erarbeitung von Gesetzen und der Vorbereitung der entsprechenden Grundlagen für das Parlament zu gesetzlichen Verpflichtungen für die Departemente und Verwaltungen werden.
Die methodischen Grundlagen zur Schätzung der Regulierungskosten hat das SECO in einem eigenen Leitfaden formuliert. Es lässt sich daraus gut nachvollziehen, nach welcher Methode das geschieht, wer mit einbezogen wird und welche Kosten analysiert werden. Es handelt sich vorwiegend um direkte Kosten, die den Unternehmungen aus Handlungsanweisungen und Handlungspflichten erwachsen, die sich aus Gesetzgebungen ergeben. Diese direkten Kosten umfassen alle Aufwände, die sich durch marktbestimmte Grössen einschätzen lassen: Kosten für zusätzliches Personal, Investitionskosten, sonstige Sach- und finanzielle Kosten usw. Nur schon die Definition der Kosten als Referenzgrösse setzt ein methodisches Vorgehen voraus.
In der Abfolge von Schritten, die die Wegleitung vorgibt und die nun mehr oder weniger auch ins Gesetz übertragen werden, geht es in einem ersten Schritt darum, die Handlungspflichten zu analysieren: Welche neuen Verpflichtungen werden speziell den Unternehmungen auferlegt?
Es geht im zweiten Schritt darum, die betroffenen Unternehmungen zu identifizieren: Wer genau, welche Branchen sind wie stark von einer Regulierung betroffen?
Im dritten Schritt geht es darum, zu ermitteln, wie viele Unternehmungen davon betroffen sein können. Schon in dieser [PAGE 499] Phase - ich nehme das jetzt vorweg, weil es dann vor allem bei Artikel 5a eine Rolle spielt - werden auch Expertenschätzungen eingeholt. Man holt Gutachten von spezialisierten Branchenkennern ein, um die Annahmen der Verwaltung zu überprüfen.
In einem vierten Schritt werden Unternehmensinterviews durchgeführt. Das geschieht heute schon, wo das nötig und möglich ist. Wenn also der unternehmerische Sachverstand in der Verwaltung zu klein ist, um die Branchenauswirkungen beurteilen zu können, besteht heute schon die Möglichkeit, Spezialisten beizuziehen. Die Unternehmer selber werden gefragt: Stimmen die Einschätzungen der Verwaltung bezüglich der Auswirkungen von neuen Regulierungen?
Schliesslich, im fünften Schritt, erfolgt die Berechnung der Kosten.
Als sechsten Schritt verlangt der Leitfaden heute schon - und auch das wird von der Regulierungskostenschätzung gemäss Artikel 5 übernommen - eine Quantifizierung und eine Dokumentation dieser Ergebnisse in der Botschaft. Letztendlich dienen sie dem Gesetzgeber dazu, sich ein besseres Bild darüber zu machen, wen die Auswirkungen unserer Regulierungen betreffen. Das ganz generell zur Frage, was eine Regulierungskostenschätzung ist.
Im konkreten Fall von Artikel 5 gibt es eine Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit Germann bei der Frage, ob sich diese Kostenüberprüfung und Kostenschätzung[NB]ausschliesslich auf Unternehmungen beschränken soll. Das würde man annehmen, wenn man sich das Ziel und den Zweck der Gesetzgebung ansieht. Aber natürlich sind auch die privaten Haushalte von Regulierungskosten betroffen. Ich denke an das Klimaschutzgesetz, an den Mantelerlass zur Änderung des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes. Da wüsste man gerne präziser, welche Auswirkungen diese Regulierungen auch auf die Haushalte haben. Nur, wenn das nicht zum Ausdruck kommt, ist das nicht ein Problem des Unternehmensentlastungsgesetzes. Es ist ein ganz generelles Problem, wenn in der Gesetzgebung die volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu wenig berücksichtigt werden. In Klammern sei angefügt: Was dann das Parlament aus einer Gesetzesvorlage macht, dass es mit zusätzlichen Auflagen und zusätzlichen Verboten zusätzliche Kosten verursacht, wird in dieser Regulierungskostenschätzung nicht zum Ausdruck kommen, weil das erst im Nachgang zur Botschaft geschieht.
Die Mehrheit möchte die Regulierungskostenschätzung ausweiten und die privaten Haushalte mit einbeziehen. Eine Minderheit möchte das nicht. Kollege Germann wird begründen, weshalb die Minderheit das nicht tun möchte.