Engler Stefan · Ständerat · 2023-06-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-07
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 5a um eine zentrale Frage. Es handelt sich auch um die wesentlichste Differenz zwischen der Kommissionsmehrheit und der Kommissionsminderheit. Die Kommissionsminderheit möchte eine verwaltungsunabhängige Prüfstelle für die Schätzungen der Regulierungskosten einführen - ich nenne diese Stelle "Preisüberwacher für Regulierungen" - und erhofft sich dadurch ein unabhängigeres Urteil, als wenn die Regulierungskosten durch die Verwaltung ermittelt werden. [PAGE 501]
Ich habe vorhin versucht darzustellen, dass es heute schon möglich ist, dass unabhängige Experten herbeigezogen werden, um die Kostenschätzungen der Verwaltung zu überprüfen, und zwar in einem zweistufigen Verfahren: Die Verwaltung hat die Möglichkeit, Experten zu beauftragen, welche diese Schätzungen kontrollieren bzw. auch selber die Auswirkungen auf die Unternehmungen beurteilen. Das können Spezialisten sein, die die Praxis von vielen Unternehmungen kennen, also beispielsweise Treuhänder. Es können aber auch Unternehmer selber sein, die aus der Unternehmensperspektive heraus ihre Beurteilungen vornehmen, oder auch Verbände der Wirtschaft, welche diese Aufgabe für die Verwaltung in deren Auftrag zu übernehmen haben. Als zweite Stufe einer verwaltungsunabhängigen Beurteilung kommen die auch schon genannten Unternehmensinterviews dazu. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, diese Expertenmeinungen aus einer Unternehmensperspektive beurteilen zu lassen, um noch näher an die effektiven Verhältnisse und an die drohenden Kosten heranzukommen, welche den KMU hier auferlegt werden könnten.
Also, der Eindruck, innerhalb der Verwaltung seien Leute am Werk, die keine Ahnung von Wirtschaft und Unternehmungen haben, ist falsch. Im Gegenteil, die heutige Wegleitung lässt es auch schon zu, dass auch Expertenwissen von aussen mit einbezogen wird. Das ist das erste Argument, weshalb sich die Mehrheit gegen die Einführung eines Preisüberwachers für Regulierungen wendet. Wir haben Zweifel am Mehrwert, der mit der neuen Behörde geschaffen werden soll. Es ist ja nicht so gemeint, dass diese Aufgabe privaten Dritten übertragen würde, was auch noch eine denkbare Variante wäre. Bei dieser Behörde muss man davon ausgehen, dass sie keine vertieften Sachbereichskenntnisse und kein vertieftes Sachbereichswissen hat, also immer davon abhängig sein wird, was ihr die Verwaltung bezüglich der branchenrelevanten Auswirkungen zudienen würde.
Wenn Sie den Artikel bis zum Schluss gelesen haben, dann sehen Sie, dass der Bundesrat diesen Leiter der Prüfstelle bezeichnen würde und die Bundesversammlung dann sogar noch eine Bestätigung der Wahl vorzunehmen hätte. Wir wären dann in einem ähnlichen Bereich wie beim Datenschutzbeauftragten oder vielleicht auch wie beim Preisüberwacher. Es wäre also eine Behörde innerhalb der Behörde, welche dafür zuständig wäre, die Behörde zu überwachen. Man muss sehen, dass wir auch die Kompetenzen zwischen Verwaltung und Gesetzgeber verwischen würden. Letztlich ist es auch unsere Aufgabe als Gesetzgeber, zu prüfen, ob die Annahmen, die in der Botschaft getroffen werden, plausibel sind oder nicht. Wir erhalten ja vor jeder Beratung von Gesetzeserlassen aus der Wirtschaft Einschätzungen darüber, ob eine Vorlage für die Wirtschaft verkraftbar ist oder nicht. Es ist die Aufgabe dieser Verbände, sich für KMU- und wirtschaftsfreundliche Regulierungen einzusetzen und entsprechend auch an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu gelangen.
Alles in allem ist die Mehrheit der Ansicht, dass eine solche Prüfstelle, wie sie von der Minderheit vertreten wird, keinen effektiven Mehrwert schaffen würde, zu mehr Bürokratie führen würde und dass sich die Hoffnungen, die man damit verknüpft, nicht erfüllen könnten.
Ich möchte Sie im Namen der Mehrheit bitten, den Minderheitsantrag für die Schaffung einer Prüfstelle für die Schätzungen der Regulierungskosten abzulehnen.